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   BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89   

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BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89 (https://dejure.org/1990,1385)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1990 - 1 D 63.89 (https://dejure.org/1990,1385)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 (https://dejure.org/1990,1385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entgeltliche Nebentätigkeit eines Beamten - Genehmigung - Belastung des Vertrauensverhältnisses - Gehaltskürzung - Disziplinarverfahren - Wirksamkeit eines Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsverkündung in Disziplinarverfahren - Nebentätigkeit ohne Genehmigung als Dienstvergehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 370
  • NVwZ 1992, 169
  • DVBl 1991, 637
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 10.89

    Nebentätigkeit: Keine Versagung der Genehmigung einer - aus

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    Dienstherr und Allgemeinheit sollen in ihrem Interesse an einer vollwertigen, nicht durch anderweitige Verausgabung der Arbeitskraft beeinträchtigten Dienstleistung des Beamten geschützt werden, darüber hinaus in ihrem Interesse daran, daß der Beamte sein Amt pflichtgemäß unparteiisch, unbefangen und in ungeteilter Loyalität gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit wahrnimmt und schon der Anschein möglicher Interessen- oder Loyalitätskonflikte vermieden wird (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - <BVerwGE 84, 299 >).
  • BGH, 28.05.1974 - 4 StR 633/73

    Verkündung des Beschlusses nach § 268a Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    Beides, Verlesen der Formel und Mitteilung der Gründe, stellt ein einheitliches Ganzes dar, vor dessen Beendigung das Urteil noch nicht im Rechtssinne verkündet, das Gericht noch nicht an das bereits Verlesene bzw. Mitgeteilte gebunden ist (vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 78 Anm. 4; Köhler/Ratz, BDO, § 78 Rz. 2; BGHSt 25, 333 ; BGH in NJW 1953, 155/156; RGSt 57, 142/143).
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie dem Beamtenverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) werden die Beteiligten - anders als in einem Arbeitsverhältnis privaten Rechts - rechtlich umfassend in Anspruch genommen: Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf (§ 54 Satz 1 BBG) seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 <343 [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]und 346>; 55, 207 ; vgl. auch § 79 BBG und §§ 1 ff. BBesG).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    Beides, Verlesen der Formel und Mitteilung der Gründe, stellt ein einheitliches Ganzes dar, vor dessen Beendigung das Urteil noch nicht im Rechtssinne verkündet, das Gericht noch nicht an das bereits Verlesene bzw. Mitgeteilte gebunden ist (vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 78 Anm. 4; Köhler/Ratz, BDO, § 78 Rz. 2; BGHSt 25, 333 ; BGH in NJW 1953, 155/156; RGSt 57, 142/143).
  • BVerwG, 22.06.1978 - 1 D 46.77

    Einheit des Dienstvergehens - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    In Anwendung des genannten Grundsatzes dürfen aus der einheitlichen Betrachtung mithin nur solche Verfehlungen ausgeschieden werden, die mit den später begangenen in keinem äußeren oder inneren Zusammenhang stehen (BVerwGE 63, 88 [BVerwG 22.06.1978 - 1 D 46/77]).
  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie dem Beamtenverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) werden die Beteiligten - anders als in einem Arbeitsverhältnis privaten Rechts - rechtlich umfassend in Anspruch genommen: Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf (§ 54 Satz 1 BBG) seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 <343 [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]und 346>; 55, 207 ; vgl. auch § 79 BBG und §§ 1 ff. BBesG).
  • BVerwG, 11.06.1976 - 1 DB 8.76

    Wirksamkeit der Einleitungsverfügung - Vorermittlungen

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    Denn etwaige Mängel der Vorermittlungen werden im Disziplinarverfahren durch eine gemäß §§ 56 ff. BDO angeordnete und durchgeführte Untersuchung geheilt (BVerwGE 53, 176; Claussen/Janzen a.a.O. § 26 Rz. 13; Claussen, Das förmliche Disziplinarverfahren, 1987 S. 20 ).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    In einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis wie dem Beamtenverhältnis (§ 2 Abs. 1 BBG) werden die Beteiligten - anders als in einem Arbeitsverhältnis privaten Rechts - rechtlich umfassend in Anspruch genommen: Der Beamte hat aufgrund seiner vollen Hingabepflicht an den Beruf (§ 54 Satz 1 BBG) seine Arbeitskraft grundsätzlich voll dem Dienstherrn und der Allgemeinheit zu widmen; der Dienstherr hat in Form von Dienstbezügen und Alters- wie Hinterbliebenenversorgung für angemessenen Lebensunterhalt des Beamten und dessen Familie zu sorgen (BVerfGE 44, 249 ; 52, 303 <343 [BVerfG 06.11.1979 - 1 BvR 81/76]und 346>; 55, 207 ; vgl. auch § 79 BBG und §§ 1 ff. BBesG).
  • RG, 07.11.1922 - IV 302/22

    Muß ein während der Urteilsverkündung gestellter Vertagungs- oder Beweisantrag

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1990 - 1 D 63.89
    Beides, Verlesen der Formel und Mitteilung der Gründe, stellt ein einheitliches Ganzes dar, vor dessen Beendigung das Urteil noch nicht im Rechtssinne verkündet, das Gericht noch nicht an das bereits Verlesene bzw. Mitgeteilte gebunden ist (vgl. Behnke, BDO, 2. Aufl., § 78 Anm. 4; Köhler/Ratz, BDO, § 78 Rz. 2; BGHSt 25, 333 ; BGH in NJW 1953, 155/156; RGSt 57, 142/143).
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 86, 370) kann diese Pflicht zwar auch durch Ausübung einer Nebentätigkeit ohne die erforderliche Genehmigung verletzt werden.
  • OVG Niedersachsen, 14.03.2023 - 3 LD 7/22

    Bill Gates; great reset; Reichsbürger; Reichsbürgerideologie;

    Ein solcher Rechtsirrtum - der Beamte erkennt zutreffend den von ihm verwirklichten Geschehensablauf, der objektiv einen Dienstvergehenstatbestand erfüllt, glaubt aber, nicht pflichtwidrig gehandelt zu haben - kann das Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (Unrechtsbewusstsein) entfallen lassen, wenn der Irrtum unvermeidbar war ( BVerwG, Urteil vom 11.12.1990 - BVerwG 1 D 63.89 -, juris Rn. 24; Urteil vom 11.12.1991 - BVerwG 1 D 75.90 -, juris Rn. 129 ff.; Urteil vom 22.6.2006 - BVerwG 2 C 11.05 -, juris Rn. 30; Herrmann, a. a. O., Rn. 107).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 4.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Ausbildung; Ausland; Beeinträchtigung der

    Erschwerend wirkt sich aus, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten der Krankschreibung wahrgenommen hat (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 , vom 1. Juni 1999 - 1 D 49.97 - BVerwGE 113, 337 und vom 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 - juris Rn. 59; Beschluss vom 17. Juli 2013 - 2 B 27.12 - DokBer 2014, 39 Rn. 7).

    aa) Die Beschwerde rügt, das Berufungsurteil weiche von zwei eingangs zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 und vom 11. Januar 2007 - 1 D 16.05 - juris Rn. 59), denen sie den sinngemäßen Rechtssatz entnimmt, die disziplinare Maßnahmebemessung bei nicht genehmigten Nebentätigkeiten habe zwingend anhand der in der obigen Grundsatzfrage zu aa) genannten vier Kriterien zu erfolgen.

    Es ist gerade Sinn und Zweck des Anzeige- und Genehmigungserfordernisses, dem Dienstherrn diese Prüfung vor der Aufnahme der Nebentätigkeit durch den Dienstherrn zu ermöglichen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 1 D 63.89 - BVerwGE 86, 370 ).

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