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   BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96   

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BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96 (https://dejure.org/2000,22377)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2000 - 1 D 8.96 (https://dejure.org/2000,22377)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2000 - 1 D 8.96 (https://dejure.org/2000,22377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der Arbeitsverwaltung - Umfang der Pflicht zur ordnungsgemäßen Dienstausübung bei der Bearbeitung und Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen - Sorgfaltsmaßstab bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97

    Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Zwar ist in den Fällen 1.2 a) und b) nur vorsätzliches Handeln angeschuldigt und erfasst ein entsprechender Vorwurf nicht stets auch fahrlässiges Handeln (stRspr, z.B. Urteil vom 28. September 1999 - BVerwG 1 D 92.97 -).

    Ein Fahrlässigkeitsverstoß ist aber dann von der Anschuldigung mit umfasst, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass bei Wegfall des Vorwurfs vorsätzlichen Handelns ein disziplinares Einschreiten auch wegen des dann noch verbleibenden Vorwurfs beabsichtigt ist (Urteil vom 28. September 1999 a.a.O.).

    Daraus folgt, dass sich der Bundesdisziplinaranwalt hier nicht nur auf die Verfolgung vorsätzlicher Pflichtverletzungen beschränken wollte (vgl. dazu Urteil vom 28. September 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 1 D 28.95

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Beschränkung des Verhandlungsstoffs

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Im Anschuldigungspunkt 3 - der Senat hatte den Verhandlungsstoff zunächst auf diesen Vorwurf beschränkt (vgl. zur Zulässigkeit dieser Verfahrensweise Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 1 D 28.95 - BVerwGE 113, 82 = Buchholz 235 § 87 BDO Nr. 1) - wird die Ruhestandsbeamtin vom Vorwurf, in der Zeit vom 9. Juli 1990 bis 28. November 1990 dem Dienst unerlaubt ferngeblieben zu sein, freigestellt; es kann ihr nicht widerlegt werden, dass sie in dem genannten Zeitraum krankheitsbedingt dienstunfähig und damit berechtigt war, keinen Dienst zu leisten.

    Da die Beschränkung nicht der Zustimmung der Verfahrensbeteiligten bedurfte (vgl. Urteil vom 27. November 1996, a.a.O.), gilt Entsprechendes auch für die Rückgängigmachung dieser nur vorläufigen Verfahrensmaßnahme.

  • BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 28.98

    Hinweispflicht bei der Überzahlung von Kindergeld über einen längeren Zeitraum -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn die Handlung eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 -).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97

    Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Ein solches Fehlverhalten ist bei einem aktiven Beamten grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn erheblich zu belasten (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 115.86 -).
  • BVerwG, 10.06.1997 - 1 D 66.96

    Vorliegen eines Dienstvergehens

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist dann anzunehmen, wenn die Handlung eines Beamten durch ein besonderes Maß an Leichtfertigkeit gekennzeichnet ist, er also in grober Achtlosigkeit nicht erkennt, sich pflichtwidrig zu verhalten (Urteil vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 1 D 28.98 - Urteil vom 10. Juni 1997 - BVerwG 1 D 66.96 -).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 77.98

    Einordnung des Mitwirkens eines erkrankten Richters bei einer Verhandlung als

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Ferner ist zu Gunsten der Ruhestandsbeamtin zu berücksichtigen, dass das Bedürfnis für eine Pflichtenmahnung bei Ruhestandsbeamten grundsätzlich gemindert ist (vgl. Urteil vom 15. August 2000 - BVerwG 1 D 77.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 1 D 4.93

    Verstoß gegen Kassenvorschriften durch einen Beamten der Wehrbereichsverwaltung -

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Eine fahrlässige oder gar vorsätzliche Verletzung dienstlicher Pflichten kann der Ruhestandsbeamtin insoweit deshalb nicht angelastet werden (vgl. dazu auch Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 1 D 4.93 -, S. 21).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 1 D 115.86

    Unterschlagung eines amtlich anvertrauten Geldbetrages - Verheimlichen und

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Ein solches Fehlverhalten ist bei einem aktiven Beamten grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn erheblich zu belasten (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 115.86 -).
  • BVerwG, 03.03.1993 - 1 D 35.91

    Verletzung der Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf durch einen Beamten des

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Indem häufig andere Kollegen ihre Versäumnisse und Fehler ausräumen und Vorgesetzte ihre Diensttätigkeit mehr als sonst üblich kontrollieren mussten, hat die Ruhestandsbeamtin auch Verwaltungskapazitäten gebunden und das Betriebsklima belastet (vgl. dazu Urteil vom 3. März 1993 - BVerwG 1 D 35.91 -, S. 46).
  • BVerwG, 14.09.1995 - 1 D 25.95

    Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten in der

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96
    Diese Entscheidung kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ohne Hauptverhandlung durch Beschluss ergehen (vgl. zuletzt Beschluss vom 14. September 1995 - BVerwG 1 D 25.95 - BVerwG DokBerB 1995, 333, m.w.N.).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

  • BVerwG, 18.12.1996 - 1 DB 17.94
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

  • BVerwG, 12.02.1992 - 1 D 2.91

    Außerdienstliche Beleidigung - Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit

  • BVerwG, 19.01.2016 - 2 B 44.14

    Nachlässiges Gesamtverhalten eines Beamten

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 - DokBer B 1991, 261 Rn. 42 und vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 - DokBer B 1992, 147 Rn. 39 sowie Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 - juris Rn. 58).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2014 - 20 LD 10/13

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten wegen unterlassener rechtzeitiger

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedürfe es daher des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgingen und nicht auf bloßes Unvermögen, sondern auf echte Schuld zurückzuführen seien (BVerwG, Urteil vom 23.7.1991 - BVerwG 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; Urteil vom 12.2.1992 - BVerwG 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000 - BVerwG 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 17.3.2004 - 16a D 03.138 -, juris Rn. 64; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 21.2.2013 - OVG 81 D 2.10 -, juris Rn. 80; VG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2005 - 35 K 2552/04.O -, juris Rn. 26; VG Saarlouis, Urteil vom 23.10.2009 - 4 K 524/08 -, juris Rn. 115).

    Vor diesem Hintergrund bezeichnet der vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellte Rechtssatz, dass es zur Kennzeichnung eines nachlässigen Gesamtverhaltens als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig des Nachweises mehrerer gewichtiger Mängel in der Arbeitsweise bedarf (BVerwG, Urteil vom 23.7.1991, a. a. O., Rn. 42; Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39; Beschluss vom 9.1.2000, a. a. O., Rn. 58) bzw. dass ein einmaliges fahrlässiges Versagen auch dann, wenn es den Kernbereich der dienstlichen Tätigkeit betrifft, noch nicht die Qualität pflichtwidrigen Verhaltens mit disziplinarrechtlicher Relevanz erreicht (BVerwG, Urteil vom 12.2.1992, a. a. O., Rn. 39), nur eine der möglichen Fallgruppen und schließt daher nicht aus, bereits im Fall eines gewichtigen Fehlers, in dem sich ein höheres Maß an Schuld des Beamten als einfache Fahrlässigkeit offenbart, ein Dienstvergehen anzunehmen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2013 - 81 D 2.10

    Disziplinarverfahren wegen mehrerer Dienstvergehen einer Bürgermeisterin

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig nur eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; Zängl., in: a.a.O., K § 56, Rn. 22).

    Um ein Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht - auch bezogen auf die Erfüllung von Kernpflichten (vgl. zu Bagatelldienstvergehen und Kernpflichten BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1992, a.a.O.) - pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000, a.a.O.).

  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 305/20

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 S. 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. Juli 1991 - 1 D 40.90; BVerwG, Urt. v. 12. Februar 1992 - 1 D 2.91; BVerwG, Beschl. v. 9. November 2000 - 1 D 8.96, juris Rn. 58).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2019 - 3d A 288/17

    Voraussetzungen für die Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.01.2016 - 2 B 44.14 -, juris Rn. 11, und vom 09.11.2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12.02.1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39.
  • VG Greifswald, 01.06.2023 - 11 A 1689/21

    Disziplinarverfahren gegen einen Lohnsteuer-Außenprüfer: Dienstpflichtverletzung

    Dabei ist aber auch der fähigste und zuverlässigste Beamte Schwankungen seiner Arbeitskraft unterworfen und macht gelegentlich Fehler, die jede Verwaltung vernünftigerweise in Kauf nehmen muss (BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes hat deshalb regelmäßig eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als pflichtwidrig im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG zu kennzeichnen, bedarf es dabei des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das normale Versagen eines durchschnittlichen Beamten eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 1991 - 1 D 40.90 -, juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58).

  • VG Münster, 16.01.2017 - 13 K 2564/15

    Schlechtarbeit

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris, Rn. 58.
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 16b D 13.707

    Disziplinarrecht; Regierungsoberamtsrat (A 13); Kürzung der Dienstbezüge;

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (BVerwG, B.v. 9.11.2000 - 1 D 8/96 - juris Rn. 58; OVG Lüneburg, U.v. 20.1.2014 - 20 LD 10/13 - juris Rn. 58 mit weiteren Nachweisen; BayVGH, U.v. 17.3.2004 - 16a D 03.138 - juris Rn. 64).
  • VG Berlin, 06.02.2014 - 80 K 2.13

    Disziplinarrecht: Anordnungsbefugter - Einhaltung der Vergabevorschriften;

    Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Dienstes auch unter Beachtung der hier relevanten Dienstpflichten hat deshalb regelmäßig nur eine im Ganzen durchschnittliche Leistung zum Gegenstand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 D 8.96 -, juris Rn. 58; Urteil vom 12. Februar 1992 - 1 D 2.91 -, juris Rn. 39).

    Um ein Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht bezogen auf die Erfüllung von Kernpflichten pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises mehrerer einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich - auch unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Beamten - als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 2000, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 81 D 4.10 -, EA S. 35 f.).

  • VG Hannover, 13.12.2013 - 18 A 5697/13

    Aufsicht; Dienstvergehen; Fluchtversuch; JVA-Beamter; Schlechtleistung; Verweis

    Um ein nachlässiges Gesamtverhalten als in disziplinarrechtlicher Hinsicht pflichtwidrig zu kennzeichnen, bedarf es des Nachweises einigermaßen gewichtiger Mängel der Arbeitsweise, die insgesamt über das in Einzelfällen bei einem durchschnittlichen Beamten noch tolerierbare Versagen eindeutig hinausgehen und sich als echte Schuld von bloßem Unvermögen abgrenzen lassen (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2000 - 1 D 8/96 -, zit. n. juris, Rdnr. 58).
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen

  • VG Schleswig, 05.09.2019 - 17 A 6/17

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

  • OVG Thüringen, 25.04.2017 - 8 DO 647/15

    Missbräuchliche Verwendung einer dienstlichen Tankkarte zu privaten Zwecken und

  • BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00

    Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht

  • VG Düsseldorf, 12.06.2013 - 31 K 6764/12

    Aufhebung einer Einstellungsverfügung bzgl. Feststellung des Dienstvergehens

  • BVerwG, 22.02.2002 - 1 DB 32.01

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst - Versetzung bei eingeschränkter

  • BVerwG, 11.12.2007 - 1 D 7.06
  • BVerwG, 07.12.2004 - 1 D 14.03

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst ohne Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags

  • VG Münster, 11.06.2010 - 13 K 649/08

    Schlechtleistung Disziplinarverfügung

  • VG Münster, 18.10.2005 - 20 K 5555/03

    Dienstvergehen eines zur Telekom AG abgesandten Postbeamten durch

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