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   BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02   

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https://dejure.org/2002,11322
BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02 (https://dejure.org/2002,11322)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 1 DB 2.02 (https://dejure.org/2002,11322)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 1 DB 2.02 (https://dejure.org/2002,11322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge; Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse; Anforderungen an die besondere Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 VwGO; Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen fehlender einzelfallbezogener ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG § 9

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Verlusts von Dienstbezügen wegen schuldhaft ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung - Gefährdete Realisierung eines Rückzahlungsanspruchs als Voraussetzung - Heranziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02
    6 Das Bundesdisziplinargericht hat unter Hinweis auf den allen Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 18. September 2001 - BVerwG 1 DB 26.01 - u.a. ausgeführt, dem Erfordernis einer schriftlichen Begründung sei nicht bereits dann genügt, wenn überhaupt eine Begründung gegeben werde, es bedürfe vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus der Sicht der Behörde gerade i m vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben sei und das Interesse des Beamten am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten habe.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 33.01

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst; Feststellung des Verlustes der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02
    5 Die nach § 85 Abs. 1 und Abs. 5 BDG i.V.m. § 121 Abs. 5 BDO zulässige Beschwerde (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 33.01) ist unbegründet; denn die durch Bescheid vom 27. Juli 2001 getroffene Anordnung der sofortigen Vollziehung der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge des Antragstellers genügt nicht den formellen Begründungsanforderungen.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 DB 13.98

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 1 DB 2.02
    Zwar können auch im Einzelfall fiskalische Gründe die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht nur materiell rechtfertigen, sondern auch zur Begründung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung herangezogen werden (vgl. Beschlüsse vom 9. September 1993 - BVerwG 1 DB 5, 93 - und vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 DB 13.98 -), dies enthebt die Behörde, hier die Deutsche Telekom AG, aber nicht der Verpflichtung, über Erwägungen allgemeiner Art hinaus, so zutreffend sie auch sein mögen, substantiiert auf den Fall des Antragstellers einzugehen, warum gerade in seinem Fall die Gefahr besteht, dass möglicherweise zu Unrecht gezahlte Dienstbezüge von ihm nicht erstattet werden.
  • VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer

    Damit ist dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 85 und BVerwG, Beschluss vom 31.01.2002 - 1 DB 2/02 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2009 - 3 M 84/09

    Rechtsnachfolge in Polizeipflicht - Erbbauberechtigter

    Vor diesem Hintergrund bedarf es einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (OVG Greifswald, B. v. 10.08.2005 - 1 M 74/05 - NordÖR 2006, 34; vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 -1 DB 26/01 - und 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils juris; ebenso OVG Bautzen, B. v. 07.04.2004 - 2 BS 91/04 - SachsVBl 2004, 238; VGH München, B. v. 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356 - NVwZ-RR 2002, 646).

    Erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, warum das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung zurücktreten soll (BVerwG, B. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - zit. nach juris).

  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 391/15

    Allgemeine Ladenöffnungszeiten; unzulässige Umgehung; Schankbetrieb; Verzehr an

    vgl. zu den Anforderungen an die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 9 VR 7/07 -, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, juris Rn. 6.
  • OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23

    Zulässigkeit eines mit einem Widerruf einer Anerkennung als Prüfsachverständiger

    Mit diesen Erwägungen des Verwaltungsgerichts setzt sich die Beschwerdebegründung entgegen den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO bereits nicht auseinander und zeigt dementsprechend auch nicht auf, dass es zu Unrecht von einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen ausgegangen ist, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschl. v. 18.9.2001, a.a.O.; Beschl. v. 31.1.2002, 1 DB 2/02, juris Rn. 6).
  • VG Aachen, 21.12.2015 - 6 L 764/15

    Betreten eines Grundstücks; Regelkontrolle einer Dreikammerkleinkläranlage;

    vgl. zu den Anforderungen an die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 VwGO BVerwG, Beschlüsse vom 30. März 2007 - 9 VR 7/07 -, juris Rn. 4 und vom 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, juris Rn. 6.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.01.2006 - 3 M 73/05

    Ergänzung

    Voraussetzung dafür ist, dass schlüssig, konkret und substantiiert dargelegt wird, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.2001 -1 DB 26/01 - u. v. 31.01.2002 - 1 DB 2/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 810/14

    Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an

    Erforderlich ist grundsätzlich die Benennung konkreter Umstände des Einzelfalles, warum das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung zurücktreten soll (BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

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  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11

    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

    Mit dem Inhalt der Vollziehungsanordnung hat die Antragsgegnerin ferner schlüssig, konkret und substantiiert die Erwägungen dargelegt, warum für sie hier ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung als gegeben erachtet und das Interesse der Antragstellerin am Bestehen der gesetzlich vorgesehenen aufschiebenden Wirkung ihrer Meinung nach zurückzutreten hat (vgl. zu den Anforderungen an die Begründung der sofortigen Vollziehung: BVerwG, Beschl. v. 31. Januar 2002 - 1 DB 2/02 -, juris Rn. 1), wofür letztlich auch bereits der bestehende Zusammenhang mit dem von Gesetzes wegen dringlichen Vorhaben in Bezug auf die Ausbaustrecke K........- S.........- N.......- L....../ D...... streiten dürfte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 30. März 2007 - 9 VR 7/07 -, juris Rn. 6/7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 78/02

    Krankenversicherung

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit bedarf einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 31.01.2002, Az.: 1 DB 2/02 zu § 80 Absatz 3 Verwaltungsgerichtsordnung).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 22 AS 22.40052

    Heranrücken eines Strommastes an ein Hotel

  • VG Frankfurt/Main, 16.02.2012 - 9 L 2445/11

    Untersagung gegenüber einem Finanzdienstleistungsinstitut, mit vertraglich

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 2 B 215/09

    Aufstiegsausbildung; gehobener Polizeivollzugsdienst; Widerruf der Zulassung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 74/02

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - L 5 B 80/02

    Krankenversicherung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2022 - 1 M 441/22

    Behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.10.2008 - 3 M 108/08

    Anzahl der Abfallbehälter; Zweitwohnung; Befreiung; Melderegister

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.01.2004 - 1 M 175/03

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Pfändungsverfügung und

  • VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 811/14

    Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an

  • VG Düsseldorf, 10.11.2014 - 26 L 2169/14

    Fernbleiben; Dienst; Dienstbezüge; Verlust; Erkrankung; Dienstunfähigkeit;

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 2 L 413/11

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

  • VG Düsseldorf, 26.11.2010 - 26 L 1713/10

    Besoldung Verlust Dienstbezüge Sonderzuwendung Rückforderung Sofortige

  • VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 B 25/18

    Zumutbarkeit einer Zuweisung gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 PostPersRG unter

  • VG Schwerin, 22.12.2014 - 4 B 763/14

    Pflicht des Abfallentsorgungspflichtigen zur Bereitstellung des Hausmülls an

  • VG Regensburg, 26.03.2013 - RO 5 S 13.355

    Zum Umfang der Begründung der Anordnung des Sofortvollzugs von

  • VG Berlin, 12.06.2012 - 1 L 125.12

    Begründungspflicht der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG Würzburg, 19.07.2013 - W 1 E 13.572

    Widerruf der Bestellung zum Standesbeamten; Widerruf der Ernennung zum Leiter des

  • VG Schleswig, 20.04.2011 - 12 B 14/11
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