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   BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88   

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BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1989 - 1 DB 30.88 (https://dejure.org/1989,1488)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Beamtenverhältnis - Einleitungsverfügung - Personalrat - Nachholbare Mitwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 86, 140
  • NJW 1990, 136 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 1071
  • DVBl 1989, 778
  • DÖV 1989, 683
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.08.1984 - 1 D 21.83

    Unterlassung der Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten vor

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Schließlich ist selbst die Entlassung eines Beamten auf Probe oder auf Widerruf - vom Dienstherrn erlassene Verwaltungsakte - wegen eines Mangels der vorgesehenen Mitwirkung der Personalvertretung nicht für nichtig, sondern ebenfalls nur für fehlerhaft angesehen (BVerwGE 68, 189 , 197 jeweils unter Hinweis auf BVerwGE 66, 291) und auch die unterbliebene Anhörung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme hat nicht zur Annahme eines nicht behebbaren Verfahrensmangels geführt (Beschluß vom 27. April 1983 - BVerwG 2 WDB 2, 83 - ; Urteil vom 22. August 1984 - BVerwG 1 D 21.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.1956 - II C 183.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    daß eine Disziplinarmaßnahme selbst nur durch das Disziplinargericht und erst nach Durchführung des gerichtlichen Verfahrens verhängt werden kann (BVerwGE 4, 73 ).
  • BVerwG, 20.06.1978 - 6 P 5.78

    Militärische Dienststellen - Personalräte für Zivilbeschäftigte -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Deshalb ändert § 92 Nr. 1 BPersVG den § 82 Abs. 5 BPersVG dahin ab, daß in den Fällen, in denen personelle oder soziale Angelegenheiten von Zivilbeschäftigten militärischer Dienststellen von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entschieden werden, der bei der Beschäftigungsdienststelle gebildete Personalrat von dem Leiter dieser Dienststelle beteiligt wird, nachdem zuvor zwischen dem Dienststellenleiter der Beschäftigungsdienststelle und der zur Entscheidung berufenen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung ein Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - ; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, BPersVG K § 92 Rdziff.
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 12.73

    Bildung eines Gesamtpersonalrats - Neuregelung des

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1989 - 1 DB 30.88
    Deshalb ändert § 92 Nr. 1 BPersVG den § 82 Abs. 5 BPersVG dahin ab, daß in den Fällen, in denen personelle oder soziale Angelegenheiten von Zivilbeschäftigten militärischer Dienststellen von Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entschieden werden, der bei der Beschäftigungsdienststelle gebildete Personalrat von dem Leiter dieser Dienststelle beteiligt wird, nachdem zuvor zwischen dem Dienststellenleiter der Beschäftigungsdienststelle und der zur Entscheidung berufenen Dienststelle der Bundeswehrverwaltung ein Einvernehmen über die beabsichtigte Maßnahme hergestellt worden ist (Beschluß vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 12.73 - ; Beschluß vom 20. Juni 1978 - BVerwG 6 P 5.78 - ; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, BPersVG K § 92 Rdziff.
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Fehlt es an der erforderlichen Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, so ist - unabhängig von der Frage, ob ein Verstoß gegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zur Rechtswidrigkeit der zugrundeliegenden Maßnahme führt (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.1989 - 1 DB 30/88 - juris Rn. 17; B.v. 5.11.1993 - 2 DW 4/93 - juris Rn. 5) - die Durchführung oder Vollziehung der Maßnahme auszusetzen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nachzuholen; der Disziplinarbehörde ist nach Art. 53 Abs. 3 BayDG eine Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2008 - 16b D 07.1213 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Das Unterlassen der gebotenen Beteiligung des Personalrats hat nach ständiger Rechtsprechung die Aufhebung der als Verwaltungsakt ergehenden Maßnahme aufgrund einer Anfechtungsklage zur Folge (BVerwGE 66, 291 ; BVerwGE 68, 197 ; Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 2 C 23.83 - ; Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 39.85 - ; BVerwGE 86, 140 ; Beschluß vom 18. November 1996 - 1 DB 1, 96 - ).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Ungeachtet dessen ist die Einleitungsverfügung jedoch nicht rechtsunwirksam (vgl. auch Beschlüsse vom 8. Januar 1992 - BVerwG 2 WDB 17.91 - BVerwGE 93, 222 [BVerwG 08.01.1992 - BVerwG 2 WDB 17.91] = NZWehrr 1992, 74 und vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 [BVerwG 22.03.1989 - BVerwG 1 DB 30.88]).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung kann regelmäßig durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt werden (vgl. Beschluss vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - BVerwGE 86, 140 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2009 - 4 S 2816/07

    Keine Nachzahlung von Besoldung für die Vergangenheit

    Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens ohne die erforderliche Mitwirkung des Personalrats ist zwar fehlerhaft, macht diese aber nicht unwirksam (BVerwG, Beschluss vom 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, BVerwGE 86, 140).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 67.93

    Disziplinarrecht - Einleitungsbefugnis - Verfassungstreue - Verstoß

    Es ist darin kein schwerer Verfahrensmangel im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 1 BDO zu sehen, der zur Einstellung des förmlichen Disziplinarverfahrens zwingen würde (vgl. BVerwGE 86, 140 ).

    Wenn auch die Einleitungsverfügung als Prozeßhandlung anzusehen ist (BVerwGE 46, 14 ; 86, 140 ), d.h. keinen Verwaltungsakt darstellt, und das Verwaltungsverfahrensgesetz keine unmittelbare Anwendung findet, so können doch aus dessen Regelungen sich ergebende allgemeine Grundsätze über Verfahrensfehler und ihre Auswirkungen auf vergleichbare Sachverhalte anderer Rechtsgebiete übertragen werden.

  • BVerwG, 08.01.1992 - 2 WDB 17.91

    Wehrrecht - Anhörung der Vertrauensperson - Einwilligung des Soldaten

    Unterbleibt gleichwohl die Anhörung der Vertrauensperson, so ist die Einleitungsverfügung fehlerhaft, aber nicht unwirksam (vgl. Stauf, SBG, § 27 RdNr. 17; Beschluß vom 22. März 1989 - BVerwG 1 DB 30.88 - <BVerwGE 86, 140 [143] m.w.N.>; Grabendorf/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, § 78 RdNr. 18).

    Auf Grund der Anhörung oder der Aussage der Vertrauensperson kann dann auch noch das Truppendienstgericht das Verfahren einstellen, entweder gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 WDO mit Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts (vgl. BVerwGE 86, 140 [143]) oder ohne dessen Zustimmung, wenn das Recht des Soldaten auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren verletzt worden ist (vgl. Urteile vom 9. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 25.85 - und vom 27. September 1991 - BVerwG 2 WD 43.90, 22.91 -, jeweils m.w.N.).

  • VGH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

    Indessen berührt die Unterlassung der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung die Wirksamkeit der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens nicht (BVerwG, B. v. 05.11.1993 - 2 DW 4.93 -, DokBer. B 1994, 69, unter Berufung auf BVerwG, B. v. 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, BVerwGE 86, 140, u. Claussen/Janzen, a.a.O., § 33, Rdnr. 6a; vgl. ferner Weiß in GKÖD, Bd. II Teil 4, Stand: 54. Lfg. 1995, K § 91, Rdnrn. 37 u. 48; a.A. Köhler/Ratz, a.a.O., § 33, Rdnr. 10).

    Die Einleitungsverfügung beinhaltet nämlich keine endgültige, in das Beamtenverhältnis unmittelbar eingreifende Maßnahme, sondern ist eine auf die Herbeiführung einer späteren Entscheidung abzielende Verfahrenshandlung vorbereitender Art (vgl. BVerwG, B. v. 22.03.1989 - 1 DB 30.88 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2016 - 3d A 467/13

    Dienstenthebung eines Studienrats wegen Rückfalls in die Alkoholsucht

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1989 - 1 DB 30.88 - juris, Rdnr. 15, und vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44.12 -, juris, Rdnr. 27; OVG NRW, Urteil vom 19. Januar 2005 - 22d A 1433/03.BDG -, juris, Rdnr. 36.
  • VG Meiningen, 23.10.2007 - 6 D 60017/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Voraussetzungen einer Lösung von den

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung wird durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt (BVerwG, B. v. 18.11.1996 - 1 DB 1/96 -, BVerwGE 86, 140 ff.).

    Der Mangel der ordnungsgemäßen Beteiligung der Personalvertretung wird vielmehr durch eine nachträgliche Durchführung des Mitwirkungsverfahrens geheilt (BVerwGE 86, 140 ff., BVerwG, B. v. 18.11.1996, a. a. O.).

  • DGH Baden-Württemberg, 01.02.2016 - DGH 1/15

    Disziplinarverfahren gegen einen badischen Amtsnotar: Selbstvertretungsrecht im

  • DH Hessen, 19.06.1995 - DH 1836/91

    Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegenüber einem

  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

  • BVerwG, 04.08.2020 - 2 B 41.19

    Streit um die Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis;

  • VG Greifswald, 29.01.2024 - 10 A 1419/22

    Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamten wegen des Ausrufs "Heil Hitler" -

  • VG Düsseldorf, 26.04.2021 - 35 K 7816/19
  • BVerwG, 07.11.1990 - 2 WDB 4.90

    Verdachtsgrad bei Anordnung der Einbehaltung von Dienstbezügen gemäß § 120 Abs. 2

  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - D 6 B 78/14

    Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Beteiligung der

  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

  • BVerwG, 07.05.1993 - 1 DB 35.92

    Dienstliches Vergehen - Unterschlagung von Geld - Alkoholsucht als

  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

  • BVerwG, 14.01.1997 - 1 DB 15.96

    Einbehaltung eines Drittels des Ruhegehalts des Ruhestandsbeamten - Weitergabe

  • BVerwG, 07.03.1990 - 1 DB 3.90

    Antrag auf Entscheidung des Bundesdisziplinargerichtes - Untersuchungsanordnung

  • VG Meiningen, 03.03.2005 - 6 D 60003/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht

  • VG Ansbach, 20.07.2009 - AN 6b D 08.01820

    Disziplinarklage gegen Ruhestandsbeamten; keine Verfahrensfehler, die zur

  • VG Meiningen, 19.02.2002 - 6 D 60001/00

    Einstellung eines förmlichen Disziplinarverfahrens aufgrund einer nicht

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