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   BVerwG, 23.05.1977 - 1 DB 4.77   

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https://dejure.org/1977,1608
BVerwG, 23.05.1977 - 1 DB 4.77 (https://dejure.org/1977,1608)
BVerwG, Entscheidung vom 23.05.1977 - 1 DB 4.77 (https://dejure.org/1977,1608)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Mai 1977 - 1 DB 4.77 (https://dejure.org/1977,1608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verzögerung eines Disziplinarverfahrens - Förderung eines Disziplinarverfahrens - Förmliche Anordnung der Aussetzung - Fristbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO §§ 17, 66

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer -

    Vielmehr hat die Durchführung der Untersuchung Vorrang vor den Pflichten aus dem Hauptamt; im Hauptamt ist der Untersuchungsführer gegebenenfalls angemessen zu entlasten (BVerwGE 53, 302 ; Köhler/Ratz, BDO, § 56, Rz. 5; NDH, Beschluß vom 27. Dezember 1978, a.a.O.; NDH, Beschluß vom 20. Dezember 1978, a.a.O., 60; Breithaupt/Zoch, a.a.O., Anm. 20; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 45.64 -, BVerwGE 29, 191 ).
  • BVerwG, 17.08.1994 - 1 DB 13.94

    Disziplinarrecht - Vorlage der Anschuldigungsschrift - Einstellung des Verfahrens

    Der Regelungszweck des § 66 BDO, einer unangemessenen Verzögerung des Disziplinarverfahrens entgegenzuwirken, steht einer Fristverlängerung nicht entgegen, wenn diese auf die Fälle beschränkt wird, in denen nachträglich Umstände aufgetreten sind, die eine rechtzeitige Sachaufklärung nicht zugelassen haben und die nicht auf einer unangemessenen Verzögerung des Verfahrens beruhen, d.h. nicht auf einem schuldhaft säumigen Betreiben des Verfahrens durch eine der beteiligten Stellen oder Personen (vgl. Beschluß vom 23. Mai 1977 - BVerwG 1 DB 4, 77 - <BVerwGE 53, 302> zu den Kriterien einer unangemessenen Verzögerung).
  • BVerwG, 11.04.1985 - 1 DB 19.85

    Rechtsmittel

    Für den Zeitbedarf muß vielmehr jeweils ausschließlich auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abgestellt (Claussen/Janzen, BDO, 4. Aufl., § 66 Rz 4;Beschluß vom 27. Dezember 1974 - BVerwG 1 DB 20.74 -;Beschluß vom 23. Mai 1977 - BVerwG 1 DB 4, 77 - <BVerwGE 53, 302>), und dabei auch berücksichtigt werden, daß das Betrautwerden mit einer Untersuchung ein Nebenamt ist und der Untersuchungsführer sich diesem nicht nur ausschließlich widmen kann.
  • VG Düsseldorf, 23.11.2018 - 35 K 5916/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 1977 - 1 DB 4/77 -, juris.
  • BVerwG, 11.06.2003 - 1 DB 9.03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 23. Mai 1977 - BVerwG 1 DB 4, 77 - BVerwGE 53, 302 und vom 5. Dezember 1996 a.a.O.) kann von einer Fristbestimmung nach § 66 Abs. 2 BDO trotz unangemessener Verzögerung der Untersuchung abgesehen werden, wenn sich die Lage inzwischen objektiv wesentlich geändert hat und mit einer zügigen Förderung des Verfahrens gerechnet werden kann.
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