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   BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98   

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BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98 (https://dejure.org/1999,9397)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1999 - 1 DB 40.98 (https://dejure.org/1999,9397)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1999 - 1 DB 40.98 (https://dejure.org/1999,9397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst trotz amtsärztlich festgestellter Dienstfähigkeit - Rückwirkende Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge - Entkräftung amtsärztlicher Untersuchungsergebnisse durch privatärztliche Atteste - Pflicht zur Dienstleistung ohne weitere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 D 81.97 - mit weiteren Nachweisen) haben amtsärztliche Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten grundsätzlich größeren Beweiswert.

    Dem dagegen eingelegten Widerspruch kam keine aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO zu (vgl. Urteil vom 13. Juli 1999 a.a.O. mit weiteren Nachweisen), d.h., die Verpflichtung der Beamtin, ihrem Dienstherrn unverzüglich ihre Dienste anzubieten, war nicht entfallen.

  • BVerwG, 19.09.1995 - 1 DB 14.94

    Anwaltsvergütung: Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren nach § 121

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98
    Im Bereich disziplinarer Behördenentscheidungen - die Verlustfeststellung stellt eine beamtenrechtliche Verfügung mit disziplinarem Charakter dar (stRspr, z.B. Beschluß vom 19. September 1995 - BVerwG 1 DB 14.94 - <BVerwGE 103, 270 = Buchholz 362 § 109 BRAGO Nr. 1 = BVerwG DokBer B 1995, 335> mit weiteren Nachweisen) - besteht ein Mitwirkungsrecht des Personalrats nur bei der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens gegen den Beamten.
  • BVerwG, 19.07.1994 - 1 DB 27.93

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst - Vorrang

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98
    Vielmehr bedarf es in einem solchen Fall der Darlegung der Gründe, warum die Beamtin aus der Sicht des Privatarztes - entgegen der vorliegenden Feststellung eines Amtsarztes - dienstunfähig ist (vgl. Beschluß vom 19. Juli 1994 - BVerwG 1 DB 27.93 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98
    Denn der Beamtin als erfahrener Posthauptsekretärin mußte klar sein, daß im Falle der Dienstfähigkeit aufgrund der leicht einsehbaren Pflicht zur Dienstleistung ohne weitere Aufforderung Dienst zu leisten ist (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 12.95 - ).
  • BVerwG, 05.06.1980 - 1 DB 17.80
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1999 - 1 DB 40.98
    Das gilt in verstärktem Maße für Gutachten, in denen - wie hier - Fragen des Dienstrechts aus medizinischer Sicht zu beurteilen sind (vgl. Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - ).
  • VG Köln, 07.11.2016 - 3 K 3023/15

    Vorraussetzungen für den Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Der einer amtsärztlichen Begutachtung grundsätzlich zukommende Vorrang gegenüber einer privatärztlichen Bewertung, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.09.1999 - 1 DB 40/98 -, juris, Rn. 12, vom 08.03.2001 - 1 DB 8, 01 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2006 - 6 B 2006/05 -, juris, Rn. 6, war hier bereits deshalb in Zweifel zu ziehen, weil das Gutachten entgegen den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts letztlich lediglich die nicht näher belegte Einschätzung eines Mediziners über den voraussichtlichen Verlauf des gesundheitlichen Zustands der Klägerin darstellt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 32/19

    Ordentliche personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - Ärztin -

    Für die Würdigung der vom beklagten Land gemäß § 3 Abs. 3 TV-L i.V.m. dem schriftlich zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrag angeordneten Anlassuntersuchung der Klägerin (amtsärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt) gilt ergänzend Folgendes (s. LAG Rheinland-Pfalz 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03 - BeckRS 2004, 30463673; BVerwG 15.09.1999 - 1 DB 40.98 - BeckRS 1999, 31353392; 01.03.2000 - 1 DB 13.98 - BeckRS 2000, 31353334; 27.04.2016 - 2 B 23.15 - BeckRS 2016, 46311; VG München 26.03.2019 - 25 E 19.1072 - BeckRS 2019, 4542):.

    Denn die Kammer folgt der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.09.1999 - 1 DB 40/98) sowie des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.03.2004 - 6 Sa 2076/03), wonach den amtsärztlichen Äußerungen gegenüber privatärztlichen Attesten bezüglich der Beurteilung der Dienstfähigkeit grundsätzlich ein größerer Beweiswert zukommt, weil der beamtete Arzt bezüglich der Belange der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes bessere Kenntnisse im Vergleich zu demjenigen des Privatarztes besitzt.

  • VG Ansbach, 14.04.2008 - AN 1 S 08.00242

    Anordnung, jede krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit durch polizeiärztliches

    In der Rechtsprechung ist das Verhältnis amts- bzw. betriebsärztlicher Stellungnahmen und privatärztlicher Atteste geklärt (vgl. BVerwG, U. v. 12.10.2006, D 2/05; U. v. 11.10.2006, 1 D 10/05, IÖD 2007, 65 ff. = ZBR 2007, 163 ff.; B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, BayVBl 2002, 345 f, = DVBl 2001, 1079 f.; B. v. 19.7.2000, 1 DB 15/00; U. v. 11.4.2000, 1 D 1/99; B. v. 17.11.1999, 1 DB 32.99; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; B. v. 4.9.1998, 1 DB 26/98; B. v. 27.5.1997, 1 DB 6/97, DokBer B 1997, 2307 ff.; B. v. 20.1.1976, 1 DB 16.75, BVerwGE 53, 118; BayVGH, B. v. 16.3.2005, 3 ZB 03.2284; B. v. 8.10.2001, 16 DC 99.2212, BayVBl 2002, 340 f. = NVwZ-RR 2002, 764 f.).

    Höheres Gewicht wird der Beurteilung durch den beim Gesundheitsamt bzw. im ärztlichen Polizeidienst tätigen Amtsarzt gegenüber privatärztlichen Beurteilungen auch deshalb zugemessen, weil ein Amtsarzt den für alle Beamten geltenden Grundpflichten unterliegt, insbesondere auch der Pflicht, die übertragenen Aufgaben unparteilich und gerecht zu erfüllen, seine Beurteilung von seiner Aufgabenstellung her mithin unabhängig und unbefangen - er steht Dienstherrn und Beamten gleichermaßen fern - abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a.a.O.; U. v. 9.10.2000, 1 D 3/02; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98).

    Ob und wann eine Störung mit Krankheitswert die Dienstfähigkeit beeinträchtigt, ist hingegen eine Frage, deren Entscheidung vorrangig dem von der Verwaltung beauftragten (Amts-) Arzt zusteht (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2001, 1 DB 8/01, a.a.O.; B. v. 15.9.1999, 1 DB 40/98; BVerwG, U. v. 23.4.1991, 1 D 73/89).

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