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   BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94   

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https://dejure.org/1994,3613
BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94 (https://dejure.org/1994,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1994 - 1 DB 7.94 (https://dejure.org/1994,3613)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1994 - 1 DB 7.94 (https://dejure.org/1994,3613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren - Vorläufige Dienstenthebung - Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 116
  • NVwZ 1995, 84 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 594
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Die Einleitungsbehörde hat bei der Ausübung ihres Ermessens jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verkannt, der auch bei der Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 ; BVerwGE 83, 32 ).

    Ist im Hinblick auf die Art und Schwere des Dienstvergehens das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn als endgültig zerstört anzusehen, so daß als Disziplinarmaßnahme seine Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, so rechtfertigen die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. hierzu insbesondere BVerfGE 46, 17 ).

  • BVerwG, 16.07.1985 - 1 DB 30.85

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Gehaltsteilen - Pflichtgemäßes

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Sie liegt dann im Ermessen der Einleitungsbehörde (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>, Beschluß vom 18. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 34.85 -).

    Die Einleitungsbehörde hat bei der Ausübung ihres Ermessens jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verkannt, der auch bei der Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (BVerfGE 46, 17 = ZBR 1978, 90 ; BVerwGE 83, 32 ).

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Aus der bestandskräftigen Feststellung des Verlust der Dienstbezüge für den genannten Zeitraum ergibt sich keine Bindungswirkung bezüglich eines schuldhaften ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst (vgl. hierzu Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - <BVerwGE 83, 221>).
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Die entscheidungserheblichen Ermessenserwägungen sind nach § 39 Abs. 1 VwVfG in der Anordnung darzulegen oder müssen nach Absatz 2 Nr. 2 dieser Vorschrift dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - <BVerwGE 63, 256>; Beschluß vom 19. Januar 1982 - BVerwG 1 DB 21.81 -).
  • BVerwG, 18.07.1985 - 1 DB 34.85

    Förmliches Disziplinarverfahren - Eidesstattliche Versicherung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Sie liegt dann im Ermessen der Einleitungsbehörde (Beschluß vom 16. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 30.85 - <BVerwGE 83, 32>, Beschluß vom 18. Juli 1985 - BVerwG 1 DB 34.85 -).
  • BVerwG, 19.01.1982 - 1 DB 21.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Die entscheidungserheblichen Ermessenserwägungen sind nach § 39 Abs. 1 VwVfG in der Anordnung darzulegen oder müssen nach Absatz 2 Nr. 2 dieser Vorschrift dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (Beschluß vom 13. August 1979 - BVerwG 1 DB 14.79 - <BVerwGE 63, 256>; Beschluß vom 19. Januar 1982 - BVerwG 1 DB 21.81 -).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 1 DB 6.80

    Antragsverfahren - Bundesdisziplinargericht - Kostenentscheidung - Beschwerde

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94
    Die Kostenentscheidung bleibt dem Verfahren in der Hauptsache vorbehalten (Beschluß vom 10. März 1980 - BVerwG 1 DB 6, 80 - <BVerwGE 63, 341>).
  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Die entscheidungserheblichen Ermessenserwägungen sind aber nach § 39 Abs. 1 VwVfG in der Anordnung darzulegen oder müssen nach Abs. 2 Nr. 2 dieser Vorschrift dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1994 - 1 DB 7/94 -, juris Rn. 13 mit Verweis auf Beschluss vom 13. August 1979 - 1 DB 14/79 -, BVerwGE 63, 256 und Beschluss vom 19. Januar 1982 - 1 DB 21/81 -).
  • VG Schleswig, 04.06.2020 - 17 B 1/20

    Vorläufige Dienstenthebung - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

    Solche Gründe könnten etwa Verdunklungsgefahr oder eine besondere Belastung des Betriebsklimas infolge einer Unverträglichkeit des Beamten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 - 1 DB 7/94 - juris Rn. 13).

    Es fehlt an einer Begründung, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände im konkreten Fall der dienstliche Betrieb, der Frieden in der Dienststelle oder das Ansehen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Landespolizei, gerade in der Zeit zwischen Einleitung des Disziplinarverfahrens und seinem rechtskräftigen Abschluss, mit dem die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung kraft Gesetzes endet und von dem ab der Beamte spätestens dann weiterbeschäftigt werden muss, ohne vorläufige Dienstenthebung gefährdet wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 a.a.O. und BVerwG, Beschluss vom 04.01.1996 - 1 DB 16.95 - juris Rd. 9 ff.).

  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 DB 8.99

    Disziplinarverfahren wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit

    Bei der Ausübung ihres Ermessens hat die Einleitungsbehörde dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen, der auch für die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im förmlichen Verfahren zu beachten ist (stRspr, z.B. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = ZBR 1994, 284 = DÖD 1995, 61 = NVwZ-RR 1994, 594 = IÖD 1994, 177> m.w.N.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Ist danach auch dann, wenn als Disziplinarmaßnahme die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, diese Interessenabwägung vorzunehmen, so gilt dies erst recht und in erhöhtem Maße, wenn eine Dienstentfernung erkennbar nicht in Betracht kommt (Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

    Nach § 39 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 VwVfG sind die für die vorläufige Dienstenthebung maßgeblichen Ermessenserwägungen in der Anordnung darzulegen oder müssen nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG dem Betroffenen bereits bekannt oder ohne weiteres erkennbar sein (Beschluß vom 16. Mai 1994 a.a.O. m.w.N.; Beschluß vom 4. Januar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im

    Die Einleitungsbehörde hat sich jedoch diese dienstlichen Gründe bisher nicht zu Eigen gemacht, d.h. unter Einbeziehung aller besonderen Umstände des vorliegenden Falles keine eigene Ermessensentscheidung getroffen und damit auch keine Heilung des Verfahrensfehlers durch Nachholung der erforderlichen Begründung (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 VwVfG, vgl. dazu Beschluss vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = ZBR 1994, 284 = NVwZ-RR 1994, 544>) vorgenommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2016 - 3d B 547/16

    Rechtswidrigkeit der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten unter Einbehaltung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1994 - 1 DB 7, 94 -, BVerwGE 103, 116 = juris Rdn. Rn. 13 (zu § 91 BDO).
  • VG Schleswig, 31.05.2021 - 17 B 2/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen Fernbleibens vom Dienst

    Solche Gründe könnten etwa Verdunklungsgefahr oder eine besondere Belastung des Betriebsklimas infolge einer Unverträglichkeit des Beamten sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.05.1994 - 1 DB 7/94 - juris Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Auch bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob jedenfalls in § 22 Abs. 1 Nr. 1 LDG ein sogenanntes "intendiertes" Ermessen eingeräumt werden sollte (so zu § 91 BDO BVerwG, Beschl v. 17.05.2001 - 1 DB 15/01 -, NVwZ 2001, 1410 ff.; Beschl. v. 21.09.2000 - 1 DB 7/00 -, NVwZ-RR 2001, 246; Beschl. v. 16.05.1994 - 1 DB 7/94 -, BVerwGE 103, 116; vgl. auch zu § 89 LDO VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.2004, a.a.O.; a. A. zu § 22 Abs. 1 LDG VG Freiburg, Urt. v. 12.11.2008 - DL 10 K 2701/08 -).
  • BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 5.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Da mit der Entlassung des Beamten zu rechnen ist, rechtfertigen es die im Fall der Weiterbeschäftigung zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des Beamtentums, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1994 - BVerwG 1 DB 7, 94 - <BVerwGE 103, 116 = BVerwG DokBer B 1994, 277 = NVwZ-RR 1994, 594 [BVerwG 16.05.1994 - 1 DB 7/94] = DÖD 1995, 61 = IÖD 1994, 177 = ZBR 1994, 284>; ebenso BVerfGE 46, 17 [BVerfG 04.10.1977 - 2 BvR 80/77] - beide Entscheidungen zu Dienstvergehen, die die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst erwarten lassen).
  • VG Ansbach, 20.07.2016 - AN 13b DS 16.01107

    Vorläufige Dienstenthebung eines Studiendirektors

    Nach der herrschenden Ansicht in der Rechtsprechung könne, wenn die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht komme, aufgrund der zu befürchtenden Störung der dienstlichen Interessen und der Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes regelmäßig die Suspendierung angeordnet und auf diesem Weg der Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsführung gleichsam vorverlegt werden (vgl. BVerwG, B. v. 16.5.1994 - 1 DB 7/94).
  • VG Halle, 02.10.2001 - 5 A 2/01
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet in seiner hier maßgeblichen Ausprägung, dass die Belange des Beamten, insbesondere sein Interesse, seine Tätigkeit einstweilen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Disziplinarverfahrens fortzusetzen, mit den dienstlichen Interessen der Behörde, die seiner Weiterbeschäftigung entgegen stehen können, abzuwägen sind ( BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 1994 - 1 DB 7, 94 -, BVerwGE 103, 116).

    Ist im Hinblick auf die Art und Schwere des Dienstvergehens das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn als endgültig zerstört anzusehen, so dass als Disziplinarmaßnahme seine Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt, so rechtfertigen die zu befürchtende Störung der dienstlichen Interessen und die Wahrung des Ansehens des öffentlichen Dienstes es regelmäßig, die Suspendierung anzuordnen und auf diesem Wege den Zeitpunkt der Unterbindung der Amtsausübung gleichsam vorzuverlegen (BVerwG, Beschl. v. 16. Mai 1994, a. a. O.; Beschl. v. 04. Jan. 1996 - 1 DB 16.95 -, Buchholz 235, § 91 BDO Nr. 2).

  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2008 - 20 ZD 11/07

    Berechnung des Streitwertes in Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung und

  • VG Düsseldorf, 03.04.2019 - 35 L 148/19

    Vorläufige Dienstenthebung der Ersten Beigeordneten der Stadt Haan ausgesetzt

  • BVerwG, 01.09.2000 - 1 DB 16.00

    Anforderungen an die formelle Einleitung sowie Einstellung eines

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07

    Fair-trial-Grundsatz im Disziplinarverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2002 - 6d A 2436/01
  • BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00

    Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht

  • BVerwG, 15.11.1996 - 1 DB 13.96

    Einleitung eines Verfahrens nach § 126 Bundesdisziplinarordnung (BDO) gegen einen

  • DGH Brandenburg, 23.09.2016 - DGH Bbg 1.15

    Brandenburgisches Richterdienstrecht: Vorläufige Dienstenthebung eines Richters;

  • VG Berlin, 02.02.2007 - 80 Dn 59.06

    Vorläufiger Einbehalt von 50% der Bezüge eines Lehrers wegen pornographischer

  • BVerwG, 10.05.2000 - 1 DB 6.00

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten -

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.11.1997 - 14 M 1/97

    Einleitungsverfügung; Heilungsmöglichkeit; Konkretisierung; Beamter;

  • DG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2021 - DG 12/20
  • VG Meiningen, 23.10.2000 - 6 E 60010/00

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltungsanordnung wegen des Verdachts

  • VG Berlin, 01.03.2007 - 80 A 34.06

    Vorläufige Entfernung eines Beamten aus em Dienstverhältnis wegen des Verdachts

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