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VG Gera, 27.03.2015 - 1 E 132/15 Ge |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (5)
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Gewissenskonflikt für Beamte: Bodo Ramelow - kein Grund für einstweiligen Ruhestand
- archive.org (Pressebericht, 30.03.2015)
Thüringer Beamter darf wegen Ramelow nicht in den Ruhestand
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beamter hat wegen der erfolgten Wahl des amtierenden Ministerpräsidenten keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen
- thueringen.de (Pressemitteilung)
Beamter hat wegen der erfolgten Wahl des amtierenden Ministerpräsidenten keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamter hat nach Wahl eines Ministerpräsidenten der Partei "Die Linke" keinen Anspruch auf Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen - Verfassungsrechtlich relevanter Gewissenskonflikt liegt nicht vor
Verfahrensgang
- VG Gera, 27.03.2015 - 1 E 132/15 G
- VG Gera, 28.04.2015 - 1 K 122/15
- OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 298/15
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 298/15
Keine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand aus Gewissensgründen
Sie verhält sich nicht zu den ausführlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts in seinem Urteil auf Seiten 7 ff. Darin hat das Gericht auf seine Begründung im Beschluss vom 27. März 2015 - 1 E 132/15 Ge - verwiesen und sich diese auch im Klageverfahren zu Eigen gemacht.