Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 1 E 2589/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 110 EG
Kein Rechtsanspruch aus Beschlüssen der europäischen Zentralbank - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsgrundlagen eines Anspruchs auf Umtausch einer in einen Acrylblock eingegossenen Euro-Banknote gegen eine Banknote desselben Nennwerts; Rechtsnatur von Beschlüssen der Europäischen Zentralbank (EZB); Begriff der Entscheidung i.S.v. Art. 110 EG-Vertrag (EG); Wirkung ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Umtausch eines von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen 100-Euro-Geldschein in einen normalen 100-Euro Geldschein ab
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Geldklötze
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldklötze
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Rechtsanspruch auf Ersatz beschädigter Banknoten
- zbb-online.com (Leitsatz)
EZB/2001/7 Art. 3 Abs. 1
Kein Rechtsanspruch auf Umtausch schadhafter oder beschädigter Banknoten - Euro in Acryl - ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Deutsche Bundesbank muss in Acrylblock eingeschweißte Scheine nicht in normale Geldscheine umtauschen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Kein Rechtsanspruch auf Ersatz beschädigter Banknoten
- hessen.de (Pressemitteilung)
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Umtausch eines von der Deutschen Bundesbank ausgegebenen 100-Euro-Geldschein in einen normalen 100-Euro Geldschein ab
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 1 E 2589/06
- VGH Hessen, 16.10.2007 - 6 UZ 855/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 1119
- WM 2007, 2058
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.1959 - 5 StR 428/57
Rechtsmittel
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 1 E 2589/06
Der Kläger verweist auf höchstrichterliche Urteile, wonach eine vorlegungsfähige, nicht falsche oder verfälschte Banknote ihre Eigenschaft als gültiges Geld solange behalte bis sie ungültig geworden oder von der Beklagten entwertet worden sei (BVerwG NJW 1994, 954; BGHSt 12, 344 [355] = NJW 1959, 947). - BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.03.2007 - 1 E 2589/06
Der Kläger verweist auf höchstrichterliche Urteile, wonach eine vorlegungsfähige, nicht falsche oder verfälschte Banknote ihre Eigenschaft als gültiges Geld solange behalte bis sie ungültig geworden oder von der Beklagten entwertet worden sei (BVerwG NJW 1994, 954; BGHSt 12, 344 [355] = NJW 1959, 947).