Rechtsprechung
OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Festlegung von Abschaltzeiten zum Zweck des Fledermausschutzes)
- Justiz Thüringen
§ 80 Abs 3 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO, § 88 VwGO
Nachträgliche Verschärfung von Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (hier: Festlegung von Abschaltzeiten zum Zweck des Fledermausschutzes) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Nachträgliche Verschärfung einer Nebenbestimmung?
- bbgundpartner.de
(Kurzinformation)
Rechtsschutz gegen Abschaltzeiten von Windkraftanlagen gestärkt
Besprechungen u.ä.
- jurop.org (Entscheidungsbesprechung)
Keine Rechtsgrundlage für Änderungsbescheide der immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde nach Erteilung einer Genehmigung
Verfahrensgang
- VG Weimar, 12.05.2014 - 4 E 361/14
- OVG Thüringen, 10.02.2015 - 1 EO 356/14
Wird zitiert von ... (26)
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2016 - 2 L 64/14
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen
Es kommt vielmehr maßgeblich darauf an, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -).Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris, RdNr. 40 ff.), dass sich - unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von "echten" Nebenbestimmungen von Inhaltsbestimmungen einer Genehmigung - die Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unabhängig von der durch die Behörde gewählten Bezeichnung nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung einordnen lässt, sondern es maßgeblich darauf ankommt, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat.
- OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14
Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende …
Eine Inhaltsbestimmung regelt im Gegensatz zu einer Nebenbestimmung im Sinne des § 36 Abs. 2 VwVfG nicht lediglich ein zusätzliches, selbstständiges Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungsgebot, das zwar der Erfüllung der Erlaubnisvoraussetzungen dient, aber zur Erlaubnis hinzutritt und keine unmittelbare Wirkung für Bestand und Geltung der Erlaubnis hat (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, 1 EO 356/14, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41), sondern konkretisiert das Genehmigte unmittelbar und legt das erlaubte Tun fest (…vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 10.2.2015, ThürVBl. 2015, 218, juris Rn. 41;… OVG Münster, Urt. v. 10.12.1999, 21 A 3481/96, NVwZ-RR 2000, 671, juris Rn. 13 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 14.3.2013, 12 LC 153/11, NVwZ-RR 2013, 597, juris Rn. 52). - VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17
Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Abschaltanordnung für eine Windenergieanlage
Die Konzentrationswirkung bei der Genehmigung von Windenergieanlagen nach § 13 BImSchG erstreckt sich nur auf die präventive Kontrolle; nach Erteilung der Genehmigung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die zum Vollzug dieser Vorschriften zuständigen Behörden zurück (ständige Rechtsprechung, vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 3. August 2016, a.a.O., Rn. 41; OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris Rn. 54; Nds. OVG…, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 ME 175/11 -, juris Rn. 4;… Seibert, a.a.O., § 13 Rn. 117).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 112/14
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen - Artenschutz
Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris, RdNr. 40 ff.), dass sich - unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von "echten" Nebenbestimmungen von Inhaltsbestimmungen einer Genehmigung - die Festlegung von Abschaltzeiten bei Windkraftanlagen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG unabhängig von der durch die Behörde gewählten Bezeichnung nicht zweifelsfrei entweder als Inhaltsbestimmung oder Nebenbestimmung einordnen lässt, sondern es maßgeblich darauf ankommt, welchen Rechtscharakter die Behörde der Festlegung im Genehmigungsbescheid beigemessen hat.Die Anordnung einer Auflage nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BImSchG ist grundsätzlich nur zusammen mit der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und damit nur im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zulässig; nach Erteilung der Genehmigung sind der zuständigen Immissionsschutzbehörde Einschränkungen des genehmigten Anlagenbetriebs nur noch unter den Voraussetzungen des § 17 BImSchG oder aufgrund eines Auflagenvorbehalts (vgl. § 12 Abs. 2a BImSchG) möglich (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015, a.a.O., RdNr. 50, m.w.N.).
Die in § 13 BImSchG angeordnete Konzentration bezieht sich allein auf die Genehmigung und nach Genehmigungserteilung fällt die Zuständigkeit zum Vollzug der öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Immissionsschutzrechts wieder an die jeweiligen Fachbehörden zurück; dies kommt auch im Wortlaut des § 17 BImSchG hinreichend deutlich zum Ausdruck (ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015, a.a.O., RdNr. 54).
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 17/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Die im Rahmen des § 36 VwVfG vorzunehmende Abgrenzung von Inhalts- und Nebenbestimmung (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris RdNr. 41) ist für nachträgliche Auflagen i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nicht relevant. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 79/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Die im Rahmen des § 36 VwVfG vorzunehmende Abgrenzung von Inhalts- und Nebenbestimmung (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris RdNr. 41) ist für nachträgliche Auflagen i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nicht relevant. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 21/14
Verwertung von Abfällen als Verfüllmaterial im Tagebau
Die im Rahmen des § 36 VwVfG vorzunehmende Abgrenzung von Inhalts- und Nebenbestimmung (vgl. hierzu ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2015 - 1 EO 356/14 -, juris RdNr. 41) ist für nachträgliche Auflagen i.S.d. § 56 Abs. 1 Satz 2 BBergG nicht relevant. - VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15
Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005 …
Nach Erteilung der Genehmigung für eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage sind Einschränkungen des genehmigten Anlagenbetriebs auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 BImSchG möglich (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris).Den Ansatz der Klägerin in ihrer Klagebegründung, unter Hinweis auf eine noch zu erwartende Betriebszeit von weiteren 11 Jahren den Streitwert auf 386.500 EUR zu beziffern, hält das Gericht daher nicht für sachgerecht (vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris).
- VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17
Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative
vgl. für ähnliche Gestaltungen von Abschaltverpflichtungen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Mai 2016 - 2 L 64/14 -, juris, Rn. 48; Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris, Rn. 41-45; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2012 - OVG 11 S 72.10 -, NuR 2012, 483.vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 EO 356/14 -, juris, Rn. 44.
- BGH, 12.12.2017 - EnVR 2/17
Festlegung BEATE - Energiewirtschaftsrechtliche Festlegung von Vorgaben zur …
Demgegenüber regelt eine Auflage zusätzliche Handlungs- oder Unterlassungspflichten, die zwar der Erfüllung der Vorgaben der Festlegung dienen, aber lediglich zu diesen Vorgaben hinzutreten und keine unmittelbare Wirkung für Bestand und Geltung der Festlegung haben (vgl. allgemein OVG Münster, NVwZ-RR 2000, 671; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2013, 597, 599; OVG Weimar, BeckRS 2015, 51476 Rn. 27;… Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 36 Rn. 9;… Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 36 Rn. 93 ff.;… Tiedemann in Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2. Aufl., § 36 Rn. 1). - VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343
Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte …
- VG Berlin, 09.02.2017 - 10 K 84.15
Anordnung des temporären Abschaltens von Windenergieanlagen zum Schutz von …
- VG Kassel, 26.06.2018 - 2 L 1466/18
Für Anordnungen zur Vermeidung des Eintretens des artenschutzrechtlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 2/16
Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Genehmigung für die Veranstaltung und …
- VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13
Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/16
Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Abgrenzung einer echten Auflage von …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 4/16
Mindestspieldauer von Online-Casinospielen; Erteilung einer Genehmigung für die …
- VG Minden, 15.08.2016 - 11 K 494/14
- OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 3/16
- VG Minden, 15.08.2018 - 11 K 396/17
- VG Gera, 02.03.2017 - 5 K 1102/15
Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Nebenbestimmungen
- VG Cottbus, 20.03.2020 - 5 L 368/19
- AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19
Ausnahmegenehmigung bei Schwertransport: Hohe Anforderungen an den Fahrer
- VG Würzburg, 05.03.2018 - W 4 S 17.1000
Eilrechtsschutz gegen nachträgliche Beschränkung der Betriebszeit einer …
- VG Gera, 30.03.2017 - 5 K 1339/16
Anordnung der unteren Wasserbehörde; periodische Rohwasseruntersuchung
- AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19
Fahrlässige Inbetriebnahme Fahrzeugkombination - Planung Schwertransport