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   OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96   

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OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96 (https://dejure.org/1997,6180)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06.02.1997 - 1 EO 876/96 (https://dejure.org/1997,6180)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 1 EO 876/96 (https://dejure.org/1997,6180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 124 Abs 3 idFv aF; VwGO § 146 Abs 1; VwGO § 147 Abs 1; BauGB § 34; BauGB § 35; BImSchG § 3 Abs 1; BImSchG § 22 Abs 1 Satz 1 Nr 1; BImSchG § 22 Abs 1 Satz 1 Nr 2
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beschwerde; Antragserfordernis; materielle Beschwer; Verzicht; Rechtsbehelf; Abwehrrecht; Außenbereich; Bebauungszusammenhang; Tischlereiwerkstatt; Splittersiedlung; Rücksichtnahme; Abwägung; schutzwürdige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme; Außenbereich; Vorhaben; Widerspruch gegen die sinnvolle städtebauliche Entwicklung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Der nach § 34 BauGB erforderliche Bebauungszusammenhang reicht so weit, wie "die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittelt" (vgl. schon BVerwG, U. vom 6.11.1968, BVerwGE 31, 20, 21; aus neuerer Zeit vgl. etwa U. vom 28.10.1993, BauR 1994, 354, 355).

    Vorhaben im Außenbereich gehört, können sich gegen das Vorhaben des Beigeladenen nur in dem Umfang wehren, als es gegen das in § 35 Abs. 3 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, U. vom 28.10.1993, BauR 1994, 354, 355).

    Es kommt deshalb wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, U. vom 28.10.1993, a.a.O.).

    Eine derartige Abwehrposition erlangt der Nachbar nicht schon dadurch, daß die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig ist (vgl. BVerwG, U. vom 28.10.1993, BauR 1994, 354, 356).

    konflikte - handelt (vgl. BVerwG, U. vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122, 125 f.; U. vom 28.10.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    konflikte - handelt (vgl. BVerwG, U. vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122, 125 f.; U. vom 28.10.1993, a.a.O.).

    Denn es gibt kein baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme, das dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn auferlegen würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet (vgl. BVerwG, U. vom 30.9.1983, BVerwGE 68, 58, 60; vgl. auch schon BVerwGE 52, 122, 126 mit dem Hinweis auf § 3 BImSchG).

  • VG Gera, 16.09.1996 - 4 E 906/96
    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluß des Verwaltungsgerichts Gera vom 16.9.1996 - 4 E 906/96.Ge - abgeändert.

    unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gera vom 16.9.1996 - 4 E 906/96.Ge - den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die ihm erteilten Baugenehmigungen vom 30.5.1994 und 6.10.1995 abzulehnen.

  • BVerwG, 03.10.1961 - VI B 23.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Denn die für die Beschwerde notwendigen Angaben können auch noch nach Ablauf der Beschwerdefrist nachgeholt werden (st. Rspr.; vgl. für das Berufungsverfahren schon Beschluß des BVerwG vom 3.10.1961, BVerwGE 13, 94, 95 ff.; siehe aus der jüngeren Zeit etwa den Beschluß vom 12.2.1993, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 24 = NJW 1993, 2824, 2825 m.w.N.).

    Dies folgt für das Berufungsverfahren aus § 125 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 82 Abs. 2 VwGO (dazu siehe im einzelnen schon BVerwGE 13, 94, 96 ff.) und ergibt sich für das Beschwerdeverfahren aus der analogen Anwendung dieser Vorschriften.

  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 94.66

    Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich; Fehlende nachbarschützende Funktion

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Denn die öffentlichen Belange, deren Beeinträchtigung nach § 35 Abs. 2 BauGB ein Vorhaben unzulässig macht, dienen im wesentlichen nur den Interessen der Allgemeinheit und nicht denen etwaiger Nachbarn (vgl. schon BVerwG, U. vom 6.12.1967, BVerwGE 28, 268, 274).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Denn es gibt kein baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme, das dem Verursacher von Umwelteinwirkungen mehr an Rücksichtnahme zugunsten von Nachbarn auferlegen würde, als es das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebietet (vgl. BVerwG, U. vom 30.9.1983, BVerwGE 68, 58, 60; vgl. auch schon BVerwGE 52, 122, 126 mit dem Hinweis auf § 3 BImSchG).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Es gibt kein von der konkreten Einzelregelung (hier in § 35 BauGB) losgelöstes, das gesamte Baurecht umfassendes Rücksichtnahmegebot, das die bauliche Entwicklung an die vorgefundene Nutzung bindet; vielmehr sind die einzelnen Vorschriften daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit sie auch die individuellen Interessen Dritter schützen wollen (vgl. BVerwG, U. vom 19.9.1986, NVwZ 1987, 409, 410).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1996 - 10 S 200/96

    Schutzwürdigkeit eines im Außenbereich gelegenen Wohngebäudes gegenüber

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Hinzu kommt, daß sich aus der Lage des Wohnhauses der Antragsteller im Au- ßenbereich ohnehin ein gegenüber einem in einem reinen oder im allgemeinen Gebiet liegenden Wohngebäude verminderter Schutz daraus ergibt, daß der Au- ßenbereich für einfache Wohn- oder Erholungsbebauung grundsätzlich nicht vorgesehen ist (vgl. in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, B. vom 25.6.1996, BauR 1996, 830, 831).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.10.1994 - 3 M 167/94

    Erweiterung eines Gewerbebetriebes und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    Hierbei hat es sich offenbar an Überlegungen orientiert, die das OVG Mecklenburg-Vorpommern in einem (vom Verwaltungsgericht allerdings nicht zitierten) Beschluß vom 25.10.1994 (Az.: 3 M 167/94 - auszugsweise veröffentlicht in MDR 1995, 797 f.) angestellt hat.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus OVG Thüringen, 06.02.1997 - 1 EO 876/96
    24.9.1992, BVerwGE 91, 92, 94; zur Heranziehung der TA Lärm und der VDI- Richtlinie 2058 vgl. auch HessVGH, U. v. 4.7.1985, UPR 1986, 354, 355).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen und Auskunftspflicht unterhaltspflichtiger

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

  • VG Neustadt, 07.01.2020 - 5 K 847/19

    Baurecht, Verwaltungsprozessrecht

    Die Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots kann daher nicht mit der Begründung geltend gemacht werden, ein Vorhaben im Außenbereich widerspreche einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung (OVG Thüringen, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 1 EO 876/96 -, BRS 59 Nr. 178) oder sei lediglich objektiv rechtswidrig (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 23. Juni 1998 - 3 L 209/96 -, LKV 1999, 66).
  • VG Weimar, 06.05.1997 - 1 E 403/97

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Nachbarschutz

    Von einer Erfolgsaussicht des Widerspruchs des Nachbarn kann nur ausgegangen werden, wenn dieser bereits im Eilverfahren substantiiert dartun kann, daß ihm ein Abwehrrecht gegen das genehmigte Bauvorhaben zusteht (vgl. ThürOVG, Beschl. vom 06.02.1997 1 EO 876/96 ).

    06.02.1997 1 EO 876/96 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend entschieden (S. 23 d. Urt.-Abdr.), dass die angefochtene Genehmigung auch dann, wenn - wie der Kläger meint - die örtliche Bauleitplanung im Hinblick auf die MBA bzw. die BAA angepasst werden müsste, subjektive Rechte des Klägers durch die immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen nicht verletzen würden (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 06.02.1997, 1 EO 876/96, BRS 59 Nr. 178).
  • OVG Thüringen, 15.03.2023 - 1 KO 26/20

    Allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit eines Seniorenhotels mit betreutem

    Die Prüfung hat sich vielmehr lediglich darauf zu beschränken, ob durch die angefochtene Baugenehmigung drittschützende Vorschriften, die dem Nachbarn einen Abwehranspruch gegen das Vorhaben vermitteln, verletzt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 6. Februar 1997- 1 EO 876/96 -, juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 03.05.2019 - 9 ZB 16.2615

    Baurechtliche Nachbarklage - Zulassung der Berufung erfolglos

    Es ist deshalb nichts dagegen zu erinnern, dass das Verwaltungsgericht gegenüber dem Wohngebäude des Klägers die Werte für ein Dorfgebiet angesetzt hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.9.2007 - 7 B 24.07 - juris Rn. 4; OVG SH, B.v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14, Rn. 23; OVG NW, B.v. 6.2.1997 - 1 EO 876/96 - juris Rn. 76).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 2 ZB 09.3021

    Gesicherte Erschließung; Nachbarrechtsverletzung; Gebot der Rücksichtnahme

    Es gibt kein von der konkreten Einzelregelung (hier in § 35 BauGB) losgelöstes, das gesamte Baurecht umfassendes Rücksichtnahmegebot, das die bauliche Entwicklung an die vorgefundene Nutzung bindet (vgl. OVG Weimar vom 6.2.1997 Az. 1 EO 876/96 BRS 59 Nr. 178).
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