Rechtsprechung
   LG München I, 15.04.2009 - 1 HK O 2632/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42065
LG München I, 15.04.2009 - 1 HK O 2632/09 (https://dejure.org/2009,42065)
LG München I, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 HK O 2632/09 (https://dejure.org/2009,42065)
LG München I, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 HK O 2632/09 (https://dejure.org/2009,42065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,42065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BGB-lnfoV
    Bloße Produkt-Informationsseite im Internet kann hinsichtlich der gesetzlichen Informationspflichten (z.B. Widerrufsrecht) wie ein Onlineshop zu behandeln sein

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Nr. 10 BGB-lnfoV
    Auch die bloße Produktinformationsseite muss gesetzliche Pflichtinformationen enthalten, wenn die Produkte per Fernabsatzvertrag verkauft werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 24.02.2011 - 2 U 104/10

    Vertragsstrafenanspruch aus strafbewehrter Unterlassungserklärung: Überprüfung

    Er habe drei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen, nämlich am 21.01.2009 wegen der Verstöße in der Internet-Widerrufsbelehrung, die zum Urteil des LG München I vom 15.04.09 in der Verfügungssache 1 HK O 2632/09 (Anl. B 3, Bl. 59) geführt hätten, diejenige vom 03.04.09 wegen weiterer Verstöße in der Widerrufsbelehrung und in den AGB aus dem Online-Shop der Beklagten sowie diejenige vom 25.11.09 in Bezug auf den Lieferschein und wiederum die im Internet abrufbaren Klauseln des Beklagten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht