Rechtsprechung
LG München I, 28.11.2007 - 1 HK O 5136/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Retourkutsche I - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung mit dem Hauptziel eine hohe Kostenbelastungdes Wettbewerbers als "Retourkutsche" für eine vorausgegangene wettbewerbsrechtliche Abmahnung -durch diesen Wettbewerber - herbeizuführen.
- aufrecht.de
Unzulässige Mehrfachabmahnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Retourkutsche I - Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Gegenabmahnung als Retourkutsche - Rechtsmissbrauch
- wb-law.de (Kurzinformation)
Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich
- wb-law.de (Kurzinformation)
Abmahnung als Retourkutsche doch nicht rechtsmissbräuchlich
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Missbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung
- internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)
Missbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung
- antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)
Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Abmahnung als "Retourkutsche" kann nach hinten losgehen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eine Gegenabmahnung als 'Retourkutsche' kann rechtsmißbräuchlich sein
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 097
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07
Auszug aus LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
Mit den Parteien wurde in der mündlichen Verhandlung auch die Problematik eines möglichen Rechtsmissbrauchs nach § 8 IV UWG bei den Abmahnungen des Beklagtenvertreters besprochen, wie sie den Parteien bereits aus dem Parallelverfahren 17HK O 5135/07 bekannt war.Die Kammer schließt sich nach eingehender Beratung der Rechtsauffassung der Parallelkammer im Verfahren 17HK O 5135/07 an.
- LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
Auszug aus LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
Diese Einschätzung wird von der Kammer sowohl bei vermögenden als auch bei weniger vermögenden Unternehmern vertreten, vgl. etwa die Ausführungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung des Verfahren 1HK O 8475/07.
- LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung; irreführende …
Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07). - LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07 Ein weiteres Indiz hierfür ist, dass dieselbe Rechtsanwaltskanzlei wegen desselben Internetauftritts des abgemahnten Klägers einen weiteren Hartz-IV-Empfänger vertritt und auch in dessen Namen den Kläger abgemahnt hat (AZ. 1 HK O 5136/07 des Landgericht München I).