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   LG München I, 28.11.2007 - 1 HK O 5136/07   

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https://dejure.org/2007,11042
LG München I, 28.11.2007 - 1 HK O 5136/07 (https://dejure.org/2007,11042)
LG München I, Entscheidung vom 28.11.2007 - 1 HK O 5136/07 (https://dejure.org/2007,11042)
LG München I, Entscheidung vom 28. November 2007 - 1 HK O 5136/07 (https://dejure.org/2007,11042)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Retourkutsche I - Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung mit dem Hauptziel eine hohe Kostenbelastungdes Wettbewerbers als "Retourkutsche" für eine vorausgegangene wettbewerbsrechtliche Abmahnung -durch diesen Wettbewerber - herbeizuführen.

  • aufrecht.de

    Unzulässige Mehrfachabmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Retourkutsche I - Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gegenabmahnung als Retourkutsche - Rechtsmissbrauch

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche doch nicht rechtsmissbräuchlich

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Missbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung

  • internetrecht-infos.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Missbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als Retourkutsche ist rechtsmissbräuchlich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Abmahnung als "Retourkutsche" kann nach hinten losgehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Gegenabmahnung als 'Retourkutsche' kann rechtsmißbräuchlich sein

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 097
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07
    Auszug aus LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
    Mit den Parteien wurde in der mündlichen Verhandlung auch die Problematik eines möglichen Rechtsmissbrauchs nach § 8 IV UWG bei den Abmahnungen des Beklagtenvertreters besprochen, wie sie den Parteien bereits aus dem Parallelverfahren 17HK O 5135/07 bekannt war.

    Die Kammer schließt sich nach eingehender Beratung der Rechtsauffassung der Parallelkammer im Verfahren 17HK O 5135/07 an.

  • LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07
    Auszug aus LG München I, 28.11.2007 - 1 HKO 5136/07
    Diese Einschätzung wird von der Kammer sowohl bei vermögenden als auch bei weniger vermögenden Unternehmern vertreten, vgl. etwa die Ausführungen der Kammer in der mündlichen Verhandlung des Verfahren 1HK O 8475/07.
  • LG München I, 16.01.2008 - 1 HKO 8475/07

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung; irreführende

    Die Gegenabmahnung stellt sich vielmehr als klassische "Retourkutsche" in Reaktion auf die vorangegangene Abmahnung des Beklagten dar, was nach der Rechtsprechung der Handelskammern des Landgerichts München I stets ein gewichtiges Indiz für rechtsmissbräuchliches Handeln i.S.v. § 8 Abs. 4 UWF bildet (vgl. Beschluss vom 11.06.2007, Az. 17HK O 5135/07, in vollem Umfang bestätigt vom OLG München durch Beschluss vom 13.09.2007, Az. 6 W 2296/07; Urteil vom 28.11.2007, Az. 1HK O 5136/07).
  • LG München I, 11.06.2007 - 17 HKO 5135/07
    Ein weiteres Indiz hierfür ist, dass dieselbe Rechtsanwaltskanzlei wegen desselben Internetauftritts des abgemahnten Klägers einen weiteren Hartz-IV-Empfänger vertritt und auch in dessen Namen den Kläger abgemahnt hat (AZ. 1 HK O 5136/07 des Landgericht München I).
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