Rechtsprechung
   LG München I, 13.08.2008 - 1 HK O 8390/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,16284
LG München I, 13.08.2008 - 1 HK O 8390/07 (https://dejure.org/2008,16284)
LG München I, Entscheidung vom 13.08.2008 - 1 HK O 8390/07 (https://dejure.org/2008,16284)
LG München I, Entscheidung vom 13. August 2008 - 1 HK O 8390/07 (https://dejure.org/2008,16284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,16284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Bonusgewährung im grenzüberschreitenden Versandhandel mit Medikamenten; Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Apotheken - Arzneimittel-Preisbindung - Rabattgewährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 447 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • LG München I, 13.09.2006 - 1 HKO 14070/06
    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Der Antrag des Beklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 08.08.2006 (Az.: 1 HK O 14070/06) wird zurückgewiesen.

    Die hier vorliegende Klage ist das Hauptsacheverfahren zu dem vorangegangenen Verfügungsverfahren beim LG München, Az. 1 HK O 14070/06, bzw. beim OLG München, Az. 29 U 5300/06.

    Die einstweilige Verfügung vom 08.08.2006 (Az.: 1 HK O 14070/06) wird aufgehoben.

    Der Antrag der Beklagten auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 08.08.2006 (Az.: 1 HK O 14070/06) nach § 927 Abs. 1 ZPO, den diese auch im anhängigen Hauptsacheverfahren stellen konnte (vgl. Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, § 927 Rn. 9), ist zurückzuweisen, da mangels Rechtskraft des Urteils in der Hauptsache der Verfügungsgrund noch nicht entfallen ist.

  • OLG Hamm, 21.09.2004 - 4 U 74/04

    Zum Wettbewerbsverstoß durch Arzneimittelversand einer niederländischen Apotheke

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Auch Normen, die negativ den Wettbewerb beeinflussen, indem sie ihn auf dem Gebiet des Preises unterbinden, regeln das Marktverhalten unter den Apothekern, und weisen daher den für § 4 Nr. 11 UWG erforderlichen Wettbewerbsbezug auf (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 51 zitiert nach juris).

    Die gegenteilige Ansicht des OLG Hamm (Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 59, zitiert nach juris), der sich die Beklagte angeschlossen hat, vermag die Kammer nicht zu überzeugen.

    (1) Es kann dahinstehen, ob die Bindung ausländischer Versandapotheken an die Festpreisregelung eine Maßnahme gleicher Wirkung i. S. d. Dassonville-Formel ist, wie dies die Beklagten mit Blick auf die dadurch verwehrte Anlockung von Patienten durch Preisvorteile behauptet (befürwortend OLG Hamm, Urteil vom 21.09.04, 4 U 74/04, Rn. 64 ff., zitiert nach juris; ablehnend: OLG Frankfurt, Urteil vom 29.11.07, 12 O 123/06, Rn. 26 f., zitiert nach juris), denn jedenfalls wäre eine solche nach Art. 30 EG zum Schutze der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt.

  • OLG München, 22.03.2007 - 29 U 5300/06

    Geld verdienen auf Rezept

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Die hier vorliegende Klage ist das Hauptsacheverfahren zu dem vorangegangenen Verfügungsverfahren beim LG München, Az. 1 HK O 14070/06, bzw. beim OLG München, Az. 29 U 5300/06.

    Das hierzu aufgestellte Abgrenzungskriterium der Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot ) ist nur dort tauglich, wo es gilt, Werbung eines Herstellerunternehmens zu beurteilen, weil bei diesem Firmenwerbung immer auch Werbung für seine Erzeugnisse und damit Werbung für die von ihm hergestellten Arzneimittel ist (vgl. OLG München, Urteil vom 22.03.07, Az. 29 U 5300/06, Rn. 46, zitiert nach juris).

    b) Im Streitfall stellt die Auslobung einer Zugabe bei Bestellung von Medikamenten keine Unternehmens-, sondern eine Produktwerbung dar (vgl. OLG München, Urteil vom 22.03.07, Az. 29 U 5300/06, Rn. 49 ff., zitiert nach juris).

  • LG Hamburg, 17.08.2006 - 315 O 340/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke durch Bonus- und

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Es kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er sehenden Auges eine solche Inländerdiskriminierung in Kauf nehmen wollte (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.08.06, 315 O 340/06, Rn. 44, zitiert nach juris).

    Dies wiederum würde die flächendeckende und vor allem orts- und zeitnahe Versorgung der Bevölkerung insbesondere in ländlichen Gegenden gefährden (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 17.8.2006, 315 O 340/06, Rn. 59, zitiert nach juris).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Das hierzu aufgestellte Abgrenzungskriterium der Anpreisung bestimmter oder zumindest individualisierbarer Arzneimittel (BGH GRUR 1992, 873 - Pharma-Werbespot ) ist nur dort tauglich, wo es gilt, Werbung eines Herstellerunternehmens zu beurteilen, weil bei diesem Firmenwerbung immer auch Werbung für seine Erzeugnisse und damit Werbung für die von ihm hergestellten Arzneimittel ist (vgl. OLG München, Urteil vom 22.03.07, Az. 29 U 5300/06, Rn. 46, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95

    Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Einbezogen in den Anwendungsbereich ist allerdings nur die produktbezogene Werbung, nicht aber eine allgemeine Firmen-, Unternehmens- oder Imagewerbung, die nur dem Ansehen des Unternehmens allgemein dient (vgl. BGH GRUR 1997, 761, 765 - Politikerschelte ).
  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Die einschränkende Auffassung, auch bei Händlerwerbung unterfielen nur Zuwendungen für bestimmte Heilmittel § 7 Abs. 1 HWG, ist jedenfalls durch das Urteil des Bundesgerichtshofs Kunden werben Kunden (Urteil vom 06.07.06, Az. I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 ff.) überholt.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Der Zahlungsanspruch ergibt sich aus §§ 12 Abs. 1 S. 2, 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG i. V. m. Nr. 2300 und 7002 VV. Die Geschäftsgebühr (Satz: 1,3) ist nicht zu kürzen, sondern erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BGH Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06, Rn. 10 ff., zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung ist wiederum dem Gesetzgeber gegenüber den Gerichten ein Einschätzungs- und Prognosevorrang eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.68, 1 BvL 5/64, Mühlengesetz, Rn. 37, zitiert nach juris; Beschluss vom 06.10.87, 1 BvR 1086/82, Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe, Rn. 75, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LG München I, 13.08.2008 - 1 HKO 8390/07
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung ist wiederum dem Gesetzgeber gegenüber den Gerichten ein Einschätzungs- und Prognosevorrang eingeräumt (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.12.68, 1 BvL 5/64, Mühlengesetz, Rn. 37, zitiert nach juris; Beschluss vom 06.10.87, 1 BvR 1086/82, Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe, Rn. 75, zitiert nach juris).
  • EuGH, 21.03.1991 - 369/88

    Strafverfahren gegen Delattre

  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04

    Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG

  • OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts

  • OLG Frankfurt, 31.05.2007 - 6 U 157/06

    Heilmittelwerbung: Anspruch auf Unterlassung der Ankündigung und Gewährung

  • OLG Hamburg, 07.04.2005 - 3 U 176/04

    Ankündigung eines Barrabatts gestaffelt nach dem Lebensalter des Patienten beim

  • OLG Hamm, 27.11.1989 - 31 U 59/89
  • OLG Naumburg, 26.08.2005 - 10 U 16/05

    Internetapotheke, die für jedes Rezept einen Wertgutschein auslobt, verstößt

  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 79/04

    Heilmittelwerbung: Erstattung der Praxisgebühr bei Brillenkauf

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

  • BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

    Anwendung der Mindestsatzregelung auf einen grenzüberschreitenden Architekten-

  • BVerfG, 19.09.2002 - 1 BvR 1385/01

    Zur Abgabe von Medikamenten in Krankenhauspackungsgröße in einer öffentlichen

  • OLG Frankfurt, 29.11.2007 - 6 U 26/07

    Arzneimittelpreise: Geltung von Festpreisen für Arzneimittel im

  • OLG Hamburg, 25.03.2010 - 3 U 126/09

    Wettbewerbsverstoß: Bonusangebote der niederländischen Versandapotheke DocMorris

    Bis zum Beginn der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 der Rom II-Verordnung am 11. Januar 2009 (vgl. Art. 32 der Rom II-Verordnung) ist diese wettbewerbsspezifische Bestimmung des Tatortes auf die Ausweichklausel des Art. 41 Abs. 1 EGBGB zu stützen (LG München NJOZ 2008, 4133, 4135 - Versandhandel einer ausländischen Apotheke mit einer Zugabe - Geld verdienen auf Rezept II unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 14/343, S.10 rechte Spalte).

    Diese erfolgte vielmehr in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG (so auch LG München NJOZ 2008, 4133, 4138 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Vielmehr rechtfertigt der Schutzgedanke, der hinter dieser Norm steht, gerade ein präventives Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber (LG München, NJOZ 2008 4133, 4139 f.- Geld verdienen auf Rezept II).

    Zu beachten ist, dass die Festpreisregelung von vornherein nur für rezeptpflichtige Medikamente gilt, also solche, die wegen des ihnen innewohnenden Gefährdungspotentials in der Regel nur zur Behandlung schwerwiegenderer Krankheiten eingesetzt werden (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Andernfalls wären Staaten, die Nachteile aus der Zulassung des Versandhandels vermeiden wollen, darauf verwiesen, von ihrem umfassenden Verbotsrecht Gebrauch zu machen, was für die Schaffung eines grenzenlosen Binnenmarktes auf dem Gebiet der Arzneimittel gerade kontraproduktiv wäre (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Hierin liegt der konkrete Produktbezug, der den Fall von der produktunabhängigen Gewährung von Zuwendungen im Rahmen einer reinen Imagewerbung unterscheidet (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4141 f. - Geld verdienen auf Rezept II).

    Ein Wille des europäischen Gesetzgebers, den Bereich der produktunabhängigen Imagewerbung von jeglichen nationalen Regeln freizuhalten, und ein diesbezüglicher Regelungsgehalt lassen sich der Richtlinie nicht entnehmen (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4142 - Geld verdienen auf Rezept II).

  • OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen

    Bis zum Beginn der Anwendbarkeit des Art. 6 Abs. 1 der Rom II-Verordnung am 11. Januar 2009 (vgl. Art. 32 der Rom II-Verordnung) ist diese wettbewerbsspezifische Bestimmung des Tatortes auf die Ausweichklausel des Art. 41 Abs. 1 EGBGB zu stützen (LG München NJOZ 2008, 4133, 4135 - Versandhandel einer ausländischen Apotheke mit einer Zugabe - Geld verdienen auf Rezept II unter Hinweis auf Bundestagsdrucksache 14/343, S.10 rechte Spalte).

    Diese erfolgte vielmehr in Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG (so auch LG München NJOZ 2008, 4133, 4138 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Vielmehr rechtfertigt der Schutzgedanke, der hinter dieser Norm steht, gerade ein präventives Tätigwerden der nationalen Gesetzgeber (LG München, NJOZ 2008 4133, 4139 f.- Geld verdienen auf Rezept II).

    Zu beachten ist, dass die Festpreisregelung von vornherein nur für rezeptpflichtige Medikamente gilt, also solche, die wegen des ihnen innewohnenden Gefährdungspotentials in der Regel nur zur Behandlung schwerwiegenderer Krankheiten eingesetzt werden (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Andernfalls wären Staaten, die Nachteile aus der Zulassung des Versandhandels vermeiden wollen, darauf verwiesen, von ihrem umfassenden Verbotsrecht Gebrauch zu machen, was für die Schaffung eines grenzenlosen Binnenmarktes auf dem Gebiet der Arzneimittel gerade kontraproduktiv wäre (LG München, NJOZ 2008 4133, 4140 - Geld verdienen auf Rezept II).

    Hierin liegt der konkrete Produktbezug, der den Fall von der produktunabhängigen Gewährung von Zuwendungen im Rahmen einer reinen Imagewerbung unterscheidet (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4141 f. - Geld verdienen auf Rezept II).

    Ein Wille des europäischen Gesetzgebers, den Bereich der produktunabhängigen Imagewerbung von jeglichen nationalen Regeln freizuhalten, und ein diesbezüglicher Regelungsgehalt lassen sich der Richtlinie nicht entnehmen (LG München, NJOZ 2008, 4133, 4142 - Geld verdienen auf Rezept II).

  • VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17

    Apotheke; Bonus-Bon; Gutschein; verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Bisher beanspruchten die Bestimmungen der Arzneimittelpreisrechts nach dem Willen des Gesetzgebers auch für den grenzüberschreitenden Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zwingende Geltung (vgl. dazu LG München I, Urteil vom 13. August 2008 - 1HK O 8390/07 -, juris).
  • OLG München, 02.07.2009 - 29 U 4587/08

    Unlauterer Wettbewerb: Bonusversprechen einer Versandapotheke für zuzahlungsfreie

    Mit Urteil vom 13. August 2008 - 1 HK O 8390/07 (juris; NJOZ 2008, 4133 ff.), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Beklagte antragsgemäß verurteilt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht