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   LG München I, 15.11.2006 - 1 HK O 7890/06   

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https://dejure.org/2006,6521
LG München I, 15.11.2006 - 1 HK O 7890/06 (https://dejure.org/2006,6521)
LG München I, Entscheidung vom 15.11.2006 - 1 HK O 7890/06 (https://dejure.org/2006,6521)
LG München I, Entscheidung vom 15. November 2006 - 1 HK O 7890/06 (https://dejure.org/2006,6521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Internetauktion für Zahnarztleistungen ist berufswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Internetauktion für Zahnarztleistungen ist berufswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Unterlassung von Internetauktionen zum Unterbieten von Heilplänen und Kostenplänen von Zahnärzten auf der Plattform "Marktplatz für Zahnarztleistungen"; Anstiftung zum berufswidrigen Verhalten der Zahnärzte durch Zur-Verfügung-Stellen eines jedenfalls ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Patientenauktion" - Internetplattform für zahnärztliche Behandlungsleistungen ist standeswidrig

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Medizinportal "2te-Zahnarztmeinung.de" unterliegt in Rechtsstreit

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verleitung zu standeswidrigem Verhalten auf Internetseite

  • beck.de (Kurzinformation)

    Patientenauktion verboten

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetauktion zum Unterbieten von Heil- und Kostenplänen von Zahnärzten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Patientenauktion verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Patientenauktion für Zahnärzte verboten - Internetversteigerung von Behandlungen sind wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 192
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08

    Zweite Zahnarztmeinung

    Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG München I, MMR 2007, 192).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und

    Entsprechend den Ausführungen des Urteils des LG München - 1 HK O 7890/06 - vom 15.11.2006, bestätigt durch das Urteil des OLG München - 6 U 1623/07 - vom 13.03.2008 (der Bundesgerichtshof - I ZR 55/08 - hat mit Beschluss vom 01.10.2009 auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen), durch das die Klägerin zur Unterlassung des Betriebs der Internetseite verurteilt worden sei, komme es durch den Betrieb der Internetseite zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten und einem Verstoß gegen die Berufsordnung der Zahnärzte.
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