Rechtsprechung
LG München I, 15.11.2006 - 1 HK O 7890/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- verbraucherrechtliches.de (Kurzinformation)
Internetauktion für Zahnarztdienstleistungen verboten
- IWW (Kurzinformation)
Internetauktion für Zahnarztleistungen ist berufswidrig
- IWW (Kurzinformation)
Internetauktion für Zahnarztleistungen ist berufswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Unterlassung von Internetauktionen zum Unterbieten von Heilplänen und Kostenplänen von Zahnärzten auf der Plattform "Marktplatz für Zahnarztleistungen"; Anstiftung zum berufswidrigen Verhalten der Zahnärzte durch Zur-Verfügung-Stellen eines jedenfalls ...
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Patientenauktion" - Internetplattform für zahnärztliche Behandlungsleistungen ist standeswidrig
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
- spiegel.de (Pressemeldung)
Medizinportal "2te-Zahnarztmeinung.de" unterliegt in Rechtsstreit
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verleitung zu standeswidrigem Verhalten auf Internetseite
- beck.de (Kurzinformation)
Patientenauktion verboten
- beck.de (Leitsatz)
Internetauktion zum Unterbieten von Heil- und Kostenplänen von Zahnärzten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Patientenauktion verboten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Patientenauktion verboten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Patientenauktion für Zahnärzte verboten - Internetversteigerung von Behandlungen sind wettbewerbswidrig
Verfahrensgang
- LG München I, 15.11.2006 - 1 HK O 7890/06
- OLG München, 13.03.2008 - 6 U 1623/07
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Papierfundstellen
- MMR 2007, 192
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.12.2010 - I ZR 55/08
Zweite Zahnarztmeinung
Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (LG München I, MMR 2007, 192). - OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und …
Entsprechend den Ausführungen des Urteils des LG München - 1 HK O 7890/06 - vom 15.11.2006, bestätigt durch das Urteil des OLG München - 6 U 1623/07 - vom 13.03.2008 (der Bundesgerichtshof - I ZR 55/08 - hat mit Beschluss vom 01.10.2009 auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen), durch das die Klägerin zur Unterlassung des Betriebs der Internetseite verurteilt worden sei, komme es durch den Betrieb der Internetseite zu einem wettbewerbswidrigen Verhalten und einem Verstoß gegen die Berufsordnung der Zahnärzte.