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   VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08   

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VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19.06.2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
VG Freiburg, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 (https://dejure.org/2008,16227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Entziehung der Fahrerlaubnis ; Einziehung eines Führerscheins ; Ungeeignetheit i.R.d. Führens von Kraftfahrzeugen wegen des Konsums von Kokain

  • mpu-intensiv.de

    Bedingte Fahreignung bei Drogenmissbrauch - Bedingte Fahreignung kann auch während der Aufarbeitung des zum Drogenmissbrauch führenden Persönlichkeitsproblems wiedererlangt werden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 309
  • NZV 2009, 359 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 20.11.2007 - 11 C 07.2783
    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).

    Gelingt dem Betroffenen folglich der Nachweis der Wiedererlangung der vollen oder bedingten Fahreignung bereits zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt, so muss dies im Entziehungsverfahren berücksichtigt werden und darf nicht erst Gegenstand eines Wiedererteilungsverfahrens sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, VBlBW 2005, 369, 377).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

    Unmittelbar aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass eine Entgiftung und Entwöhnung nur erforderlich ist, wenn der Betroffene solcher Maßnahmen bedarf, weil es bei ihm insbesondere zu einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit gekommen ist (Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; vgl. auch die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung [Februar 2000] 3.12.1).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Gelingt dem Betroffenen folglich der Nachweis der Wiedererlangung der vollen oder bedingten Fahreignung bereits zum für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt, so muss dies im Entziehungsverfahren berücksichtigt werden und darf nicht erst Gegenstand eines Wiedererteilungsverfahrens sein (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, VBlBW 2005, 369, 377).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

    Da allerdings ein nicht unerheblicher Teil des vorgenannten Zeitraums innerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens liegt, und mithin nicht ausgeschlossen werden kann, der Drogenverzicht des Antragstellers sei taktisch vorgeschoben, ohne tatsächlich auf einem Einstellungswandel zu beruhen, erlangt die psychologische Exploration des Gutachtens vom Januar 2008 wesentliche Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003, a.a.O. Bayer. VGH, Beschl. v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; Hartung, a.a.O., S. 377).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23).

    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).

    Diese Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist hat neben der Funktion, die vollständige Wiedererlangung bzw. das Fortbestehen der Eignung nach Ablauf dieser Frist zu überprüfen, auch die Funktion, als zusätzliches Mittel "psychohygienischer" Führung die Rückfallwahrscheinlichkeit während der Zeit bis zur Nachuntersuchung weiter zu reduzieren (Stephan, DAR 1989, 125, 132; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2007 - 10 S 961/07

    Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlendem Nachweis der Kraftfahreignung infolge

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Nur so ist gewährleistet, dass der Betroffene nach Ablauf des Abstinenzjahres nicht alsbald wieder in sein früheres gefahrenträchtiges Konsumverhalten zurückfällt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.5.2002 - 10 S 835/02 - VBlBW 2003, 23; Urt. v. 30.9.2003, a.a.O.; Beschl. v. 3.7.2007 - 10 S 961/07 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007, a.a.O.; Hartung, a.a.O., S. 377; Zwerger, DAR 2005, 431, 437; Köhler-Rott, DAR 2007, 682, 684; vgl. ausdrücklich auch Nr. 1.f) Sätze 1, 4 und 5 der Anlage 15 zur FeV ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da illegale Betäubungsmittel nicht in rechtlich normierten und von einer zuverlässigen Instanz kontrollierten Zusammensetzungen vertrieben werden, muss jeder Konsument einer solchen Droge damit rechnen, dass sie bei ihm u. U. nicht vorhersehbare Wirkungen hervorruft; dieser Effekt kann besonders schwach, aber auch unerwartet stark sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - VBlBW 2005, 279; Saarl. OVG, Beschl. v. 14.5.2008 - 1 B 191/08 - juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 C 07.2783 - juris).
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.2913

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Da allerdings ein nicht unerheblicher Teil des vorgenannten Zeitraums innerhalb des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sowie Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens liegt, und mithin nicht ausgeschlossen werden kann, der Drogenverzicht des Antragstellers sei taktisch vorgeschoben, ohne tatsächlich auf einem Einstellungswandel zu beruhen, erlangt die psychologische Exploration des Gutachtens vom Januar 2008 wesentliche Bedeutung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.9.2003, a.a.O. Bayer. VGH, Beschl. v. 29.3.2007 - 11 CS 06.2913 - juris; Hartung, a.a.O., S. 377).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Gemäß der neueren Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 13.12.2007 - 10 S 1272/07 -, DAR 2008, 277) legt die Kammer als streitwertbestimmend die Fahrerlaubnisklasse(n) mit eigenständiger Bedeutung zu Grunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 10 S 608/07

    Verwertung einer unter Verstoß gegen § 136 Abs 1 S 2 StPO erlangten Aussage bei

    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Im Übrigen hätte selbst eine fehlende Belehrung über sein Schweigerecht nicht dazu geführt, die Aussagen des Antragstellers im behördlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahren nicht heranzuziehen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.5.2007 - 10 S 608/07 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1989 - 19 B 2550/89
    Auszug aus VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08
    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

  • OVG Saarland, 14.05.2008 - 1 B 191/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaligem Konsum so genannter harter Drogen

  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

  • VG Düsseldorf, 10.06.2013 - 6 L 796/13

    Sperrwirkung; Berücksichtigungsverbot; Einstellung; Staatsanwaltschaft;

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 11 CS 05.888 -, juris Rdnr. 26 unter Bezug auf Himmelreich/Janker, MPU-Begutachtung, 2. Aufl. (1999), Rdnr. 512; VG Freiburg, Beschluss vom 7. September 2009 - 1 K 1209/09 -, juris Rdnr. 2 m. w. N; VG München, Beschluss vom 26. September 2007 - M 1 S 07.3224 -, juris Rdnr. 19; aus dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss des VG Freiburg vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 -, juris Rdnr. 11 ff., folgt nichts anderes: Der dortige Antragsteller hatte im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, die vor der maßgeblichen Entscheidung in einem dort noch erforderlichen Widerspruchsverfahren erging, anhand einer einjährigen Abstinenz sowie einer MPU belegt, dass Ursache für seinen Drogenmissbrauch eine außergewöhnliche Belastungssituation war, die später positiven Veränderungen gewichen ist.
  • VG Freiburg, 26.01.2012 - 4 K 1256/11

    Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Die Berufung des Klägers auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19.06.2008 ( NJW 2009, 309 ) geht fehl.
  • VG Freiburg, 11.01.2021 - 6 K 3900/20

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

    Insoweit hat das Landratsamt im Bescheid vom 08.12.2020 und in der Antragserwiderung nachvollziehbar ausgeführt, selbst die Vorlage eines möglicherweise nur wegen des unvollständigen zwölfmonatigen Abstinenzzeitraums negativen Gutachtens hätte Tatsachen aufzeigen können, die eine Belassung der Fahrerlaubnis unter Auflagen ermöglicht hätten (zu einem Fall bedingter Eignung trotz negativen Gutachtens vgl. etwa VG Freiburg, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 K 1008/08 - juris - vgl. dort unter Rn. 8 auch Ausführungen und Nachweise zur eigenständigen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde bzw. des Verwaltungsgerichts, bei der das Gutachten "nur" sachverständige Hilfestellung zu geben hat).
  • VG Oldenburg, 20.09.2012 - 7 B 4295/12

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Haarprobe; Methadon; Opioide; Substitution; Tramadol

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass sowohl die Fahrerlaubnisbehörde als auch das Verwaltungsgericht grundsätzlich eigenständig über die - hier: Wiedererlangung der - Fahreignung zu entscheiden haben und ihnen das Gutachten dabei nur sachverständig Hilfe zu geben hat (s. VG Freiburg, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 K 1008/08 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
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