Weitere Entscheidung unten: VG Chemnitz, 19.02.2014

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   VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12.WI   

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VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12.WI (https://dejure.org/2013,20732)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21.08.2013 - 1 K 1015/12.WI (https://dejure.org/2013,20732)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 21. August 2013 - 1 K 1015/12.WI (https://dejure.org/2013,20732)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    § 10 Abs. 2 KAG, § 10 Abs. 5 HStrG
    "Kosten der Straßenreinigung"

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Straßenreinigungsgebühren; Kosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Umlegung der Kosten für die Papierkorbentleerung i.H.V. 8,25 % der Gesamtkosten auf die Anlieger gegen das Kostenüberschreitungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Höhe der Straßenreinigungsgebühren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umlegung der Kosten für öffentliche Papierkorbentleerung in Wiesbaden unwirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebühr für die Straßenreinigung in Wiesbaden ist nichtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umlegung der Kosten für öffentliche Papierkorbentleerung in Wiesbaden unwirksam

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1994 - 9 A 2251/93

    US-Leasing-Geschäfte und Gebührenrecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
    1.) Ob die Leerung von Straßenpapierkörben Teil der Straßenreinigung ist (verneinend: OVG Nordrhein Westfalen, Teilurteil vom 15.12.1994 9 A 2251/93; bejahend: OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 15.03.2011 6 C 10959/10), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Die Kosten für die Papierkorbentleerung seien nicht umlagefähig, das habe der Präsident des Hessischen Rechnungshofs bereits in seinem Bericht vom 09.10.2002 unter Hinweis auf die Entscheidung des OVG Münster (Urteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93-) ausgeführt.

    So hat der Präsident des Hessischen Rechnungshofs in seinem Bericht vom 09.10.2002 (LT-Drs. 15/4085) unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. Teilurteil vom 15.12.1994 - 9 A 2251/93 -, juris, Rdnr. 34) die Auffassung vertreten, dass der Aufwand für die Papierkorbbewirtschaftung nicht in die Straßenreinigungsgebühren eingerechnet werden könne.

  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
    In dem Verfahren VG Wiesbaden 1 K 667/05, das durch rechtskräftiges Berufungsurteil des Hess.VGH vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 - abschloss, hatte sich der Kläger gegen die Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren durch Bescheid vom 29.01.1998 für die Jahre 1999 bis 2004 gewendet.

    Diese Regelungen finden ihre Grundlage in § 10 Abs. 5 HStrG, der hinsichtlich der Einzelheiten der Erhebung dieser Abgabe eigener Art im Wege der Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts verweist (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris, Rdnr. 32).

    Damit wird einerseits das sogenannte Kostendeckungsgebot für die Kosten der Einrichtung und andererseits ein darauf bezogenes Kostenüberschreitungsverbot gesetzlich festgelegt (Hess. VGH, Urteil vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris, Rdnr. 34).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 6 C 10959/10

    Satzung der Stadt Kaiserslautern über Straßenreinigungsgebühr teilweise unwirksam

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
    1.) Ob die Leerung von Straßenpapierkörben Teil der Straßenreinigung ist (verneinend: OVG Nordrhein Westfalen, Teilurteil vom 15.12.1994 9 A 2251/93; bejahend: OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 15.03.2011 6 C 10959/10), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Demgegenüber hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 15.03.2011 (Az.: 6 C 10959/10 -, juris, Rdnr. 57) entschieden, dass die Auslegung des Begriffs der Straßenreinigung lediglich im Sinne von Reinigung der Straßenoberfläche nicht geboten sei.

  • BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95

    Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
    Das Ergebnis dieser Wortlautauslegung wird durch die Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Satzungsgebers bestätigt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14.12.1995 - 4 N 2/95 -, juris, Rdnr. 14).
  • VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10

    Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12
    sei selbst ein Stadtanteil von 25% zu gering; insoweit werde auf das Urteil des VG Göttingen vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, juris, Rdnr. 33 verwiesen.
  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 21. August 2013 - 1 K 1015/12.WI - berichtigt durch Beschluss vom 19. September 2013 - abgeändert.
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   VG Chemnitz, 19.02.2014 - 1 K 1015/12   

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VG Chemnitz, 19.02.2014 - 1 K 1015/12 (https://dejure.org/2014,58435)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 19.02.2014 - 1 K 1015/12 (https://dejure.org/2014,58435)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 1 K 1015/12 (https://dejure.org/2014,58435)
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