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   FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13   

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https://dejure.org/2015,15262
FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13 (https://dejure.org/2015,15262)
FG München, Entscheidung vom 29.04.2015 - 1 K 1080/13 (https://dejure.org/2015,15262)
FG München, Entscheidung vom 29. April 2015 - 1 K 1080/13 (https://dejure.org/2015,15262)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Erteilung einer "Discharge" nach englischem Recht bei der Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen

  • rewis.io

    Auslegung einer Äußerung des Finanzamts als Abrechnungsbescheid - Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen nach Erteilung einer "Discharge" im englischen Insolvenzverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung einer Äußerung des Finanzamts als Abrechnungsbescheid - Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen nach Erteilung einer "Discharge" im englischen Insolvenzverfahren

  • rewis.io

    Auslegung einer Äußerung des Finanzamts als Abrechnungsbescheid - Aufrechnung von Steuererstattungsansprüchen nach Erteilung einer "Discharge" im englischen Insolvenzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nach Abschluss des englischen Insolvenzverfahren bzw. Eintritt der Restschuldbefreiung vom FA erklärte Aufrechnung von aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungsforderungen mit ebenfalls vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nach Abschluss des englischen Insolvenzverfahren bzw. Eintritt der Restschuldbefreiung vom FA erklärte Aufrechnung von aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungsforderungen mit ebenfalls vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2015, 691
  • EFG 2015, 1410
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.11.2004 - VII R 75/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenzverfahren; Tätigkeit des vorläufigen

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Ob ein Steueranspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die der erkennende Senat nicht in Zweifel zieht, nicht danach, ob der Anspruch im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern danach, ob im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Rechtsgrund für den Anspruch im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BStBl. II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193; BFH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2005, VII B 309/04 und vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).

    Der Anspruch auf eine Steuer ist im insolvenzrechtlichen Sinne dann vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand, der zur Entstehung der Steuer führt, bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist (BFH in BStBl. II 2005, 195; in BStBl. II 2006, 193; in BFH/NV 2006, 369; BFH, Beschluss vom 20. April 2007 VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395, m.w.N.).

  • BFH, 07.06.2006 - VII B 329/05

    Aufrechnung des FA in der Insolvenz gegen Einkommensteuererstattungsanspruch, der

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Ob ein Steueranspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die der erkennende Senat nicht in Zweifel zieht, nicht danach, ob der Anspruch im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern danach, ob im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Rechtsgrund für den Anspruch im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BStBl. II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193; BFH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2005, VII B 309/04 und vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).

    Steuererstattungsansprüche aufgrund von Steuervorauszahlungen - im Streitfall die Lohnsteuerzahlung als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer - entstehen im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraumes die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (BFH, Urteil vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; in BStBl. II 2006, 641; Beschluss des BGH vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127, dort für einen Fall des Lohnsteuerabzuges).

  • BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Ob ein Steueranspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die der erkennende Senat nicht in Zweifel zieht, nicht danach, ob der Anspruch im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern danach, ob im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Rechtsgrund für den Anspruch im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BStBl. II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193; BFH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2005, VII B 309/04 und vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).

    Der Anspruch auf eine Steuer ist im insolvenzrechtlichen Sinne dann vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand, der zur Entstehung der Steuer führt, bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist (BFH in BStBl. II 2005, 195; in BStBl. II 2006, 193; in BFH/NV 2006, 369; BFH, Beschluss vom 20. April 2007 VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395, m.w.N.).

  • BFH, 29.01.1991 - VII R 45/90

    Voraussetzungen für Entstehung eines steuerlichen Erstattungsanspruchs

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Steuererstattungsansprüche aufgrund von Steuervorauszahlungen - im Streitfall die Lohnsteuerzahlung als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer - entstehen im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer unter der aufschiebenden Bedingung, dass am Ende des Besteuerungszeitraumes die geschuldete Steuer geringer ist als die Vorauszahlung (BFH, Urteil vom 29. Januar 1991 VII R 45/90, BFH/NV 1991, 791; in BStBl. II 2006, 641; Beschluss des BGH vom 12. Januar 2006 IX ZB 239/04, NJW 2006, 1127, dort für einen Fall des Lohnsteuerabzuges).

    Auf die Festsetzung des Erstattungsanspruches in einem Erstattungsbescheid kommt es nicht an (BFH in BFH/NV 1991, 791), da das Finanzamt nach einer Insolvenz-Verfahrenseröffnung einstweilen nicht einmal einen Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO erlassen kann, weil es bis zum Bestreiten seiner Forderung durch einen dazu Berechtigten an der Erforderlichkeit eines solchen Bescheides fehlt (vgl. BFH, Entscheidungen vom 17. Mai 1984 V R 80/77, BFHE 141, 7, BStBl II 1984, 545, und vom 18. November 1999 V B 73/99, BFH/NV 2000, 548).

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03

    Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Ob ein Steueranspruch bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet war, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die der erkennende Senat nicht in Zweifel zieht, nicht danach, ob der Anspruch im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern danach, ob im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung der Rechtsgrund für den Anspruch im insolvenzrechtlichen Sinne gelegt war (BFH, Urteile vom 5. Oktober 2004, VII R 69/03, BStBl. II 2005, 195; vom 16. November 2004 VII R 75/03, BStBl. II 2006, 193; BFH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2005, VII B 309/04 und vom 7. Juni 2006 VII B 329/05, BStBl. II 2006, 641).

    Der Anspruch auf eine Steuer ist im insolvenzrechtlichen Sinne dann vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand, der zur Entstehung der Steuer führt, bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist (BFH in BStBl. II 2005, 195; in BStBl. II 2006, 193; in BFH/NV 2006, 369; BFH, Beschluss vom 20. April 2007 VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395, m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.10.2013 - 4 K 186/11

    Wirkung einer Restschuldbefreiung auf die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Das Finanzamt schließe sich der Auffassung des FG Schleswig-Holstein an (4 K 186/11), wonach die Vorschrift des § 94 InsO dahin zu verstehen sei, dass ein rechtskräftiger Beschluss über die Restschuldbefreiung gem. § 301 InsO ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehendes Recht eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung unberührt lasse.

    dd) Der Senat schließt sich im Übrigen der Auffassung des FG Schleswig-Holstein an (Urteil vom 23. Oktober 2013, 4 K 186/11, EFG 2014, 1028 nach Einstellung des Revisionsverfahrens rechtskräftig), wonach die Vorschrift des § 94 InsO dahin zu verstehen ist, dass ein rechtskräftiger Beschluss über die Restschuldbefreiung gem. § 301 InsO ein bei Eröffnung des Insolvenzverfahren bestehendes Recht eines Insolvenzgläubigers zur Aufrechnung unberührt lässt, so dass auch nach deutschem Recht eine Aufrechnungserklärung am 24. November 2011 noch möglich war (vgl. zur Rechtsentwicklung BGH, Urteil vom 19. Mai 2011 IX ZR 222/08, NJW-RR 2011, 1142).

  • BFH, 25.06.1991 - VII B 33/91

    Unterlassene Zuteilung einer Milchquote nach der Teilnahme des Steuerschuldners

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Hinzukommt, dass das Finanzgericht als erstinstanzliches Gericht, selbst wenn eine derartige Frage zu formulieren wäre, gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist , eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2009, VII B 182/08, BFH/NV 2009, 1681; vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77; vom 25. Juni 1991 VII B 33/91,BFH/NV 1992, 286).
  • BFH, 11.08.1999 - VII B 162/99

    Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Hinzukommt, dass das Finanzgericht als erstinstanzliches Gericht, selbst wenn eine derartige Frage zu formulieren wäre, gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist , eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2009, VII B 182/08, BFH/NV 2009, 1681; vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77; vom 25. Juni 1991 VII B 33/91,BFH/NV 1992, 286).
  • BFH, 09.06.2009 - VII B 182/08

    Erstattung oder Erlass wegen Zurückweisung der Waren - Einholung einer

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Hinzukommt, dass das Finanzgericht als erstinstanzliches Gericht, selbst wenn eine derartige Frage zu formulieren wäre, gemäß Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist , eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (BFH, Beschluss vom 9. Juni 2009, VII B 182/08, BFH/NV 2009, 1681; vom 11. August 1999 VII B 162/99, BFH/NV 2000, 77; vom 25. Juni 1991 VII B 33/91,BFH/NV 1992, 286).
  • BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus FG München, 29.04.2015 - 1 K 1080/13
    Der Anspruch auf eine Steuer ist im insolvenzrechtlichen Sinne dann vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand, der zur Entstehung der Steuer führt, bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist (BFH in BStBl. II 2005, 195; in BStBl. II 2006, 193; in BFH/NV 2006, 369; BFH, Beschluss vom 20. April 2007 VII B 252/06, BFH/NV 2007, 1395, m.w.N.).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 239/04

    Erstattung von Einkommensteuervorauszahlungen in der Insolvenz des

  • BGH, 08.11.2011 - XI ZR 341/10

    Darlehensvertrag: Aufrechnung des Darlehensnehmers mit einer verjährten

  • BFH, 17.05.1984 - V R 80/77

    Feststellungsverfahren - Tauglicher Gegenstand - Forderungsidentität -

  • BFH, 18.11.1999 - V B 73/99

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Feststellungsbescheid

  • BFH, 12.07.2001 - VII R 19/00

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Notwendiger Inhalt

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die

  • BFH, 04.07.2005 - VII B 300/04

    Aufrechnung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Dahinstehen kann, ob die Auffassung des Beklagten zutrifft, dass Forderungen, die während eines Insolvenzverfahrens im Wege der Aufrechnung gemäß § 94 InsO durchsetzbar sind, nach Erteilung der Restschuldbefreiung weiterhin im Wege der Aufrechnung durchsetzbar sind (FG Kiel, Urteil vom 23.10.2013 - 4 K 186/11; FG München, Urteil vom 29.04.2015 - 1 K 1080/13; BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 222/08 für den Fall des Insolvenzplanes nach § 254 Abs. 1 InsO; a.A. Sins in Uhlenbrock a.a.O., § 94 Rn. 82 m.w.N.; Kexel, a.a.O., Rn.10 zweifelnd hinsichtlich der praktischen Bedeutsamkeit).
  • BFH, 08.03.2017 - VII R 13/15

    Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten - Aufrechnung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. April 2015  1 K 1080/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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