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   VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10.KO   

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VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10.KO (https://dejure.org/2011,22430)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 K 1099/10.KO (https://dejure.org/2011,22430)
VG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 K 1099/10.KO (https://dejure.org/2011,22430)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft als gebietstypisches Vorhaben

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Mobilfunksendemast als Ausnahme auch in reinem Wohngebiet zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mobilfunksendemast im Wohngebiet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mobilfunksendemast im Wohngebiet? - Wenn er nicht stört, kann die Installation ausnahmsweise zulässig sein

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Mobilfunksendemast als Ausnahme auch in reinem Wohngebiet zulässig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG - zurück.

    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus den von den Beteiligten zu den Gerichtsakten gereichten Schriftsätzen, aus den vorgelegten Verwaltungsvorgängen (2 Hefter) sowie den Gerichtsakten der Verfahren 1 L 1256/09.KO und 1 B 11356/09.OVG, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Der Begriff der Nebenanlage hat sich dabei bereits aus systematischen Gründen weder aus einer Unterordnung der Anlage gegenüber dem Hauptgebäude noch danach zu bestimmen, ob die Anlage allein der Versorgung des konkreten Baugebiets dient oder Versorgungsaufgaben über deren Grenzen hinaus wahrnimmt ( OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG ).

    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen fernmeldetechnischer Haupt- und Nebenanlage ist vielmehr, ob die in Rede stehende Anlage bezogen auf das gesamte infrastrukturelle Versorgungsnetz eine untergeordnete Funktion hat oder von ihrer Funktion und Bedeutung so gewichtig ist, dass sie als eigenständig und damit als Hauptnutzung anzusehen ist ( OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Der Verfassungsgeber hat ausweislich Artikel 87f Abs. 1 Grundgesetz (GG) der flächendeckenden Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen eine besondere Bedeutung für das Allgemeinwohl zugemessen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003, 1 A 10196/03.OVG, ESOVGRP).

    Störungen durch die hinzutretende gewerbliche Nutzung, wie etwa Zu-und Abgangsverkehr, die sich negativ auf die benachbarte Wohnnutzung auswirken könnten, sind nicht ersichtlich (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003, 1 A 10196/03.OVG, ESOVGRP).

  • VG Saarlouis, 22.06.2006 - 5 F 13/06

    Nutzungsuntersagung für eine Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Da es allein auf die Funktion der Anlage innerhalb des Gesamtnetzes ankommt, spielt es rechtlich auch keine Rolle, ob bei einer Entfernung der Anlage eine Versorgungslücke im konkreten Gebiet entstünde (VG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 F 13/06 - [...], Rn. 37).

    Dabei ist es grundsätzlich unschädlich, wenn sich der Vorhabenträger bei zwei gleichermaßen gut geeigneten Standorten für einen dieser Standorte - hier das dem Kläger gegenüberliegende Grundstück - entscheidet (VG Saarland, Beschluss vom 22. Juni 2006 - 5 F 13/06 - [...], Rn. 32).

  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Nach dem Gebietserhaltungsanspruch können sich Eigentümer von Grundstücken in einem Gebiet, das seiner Art nach einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete entspricht, gegen die Zulassung nicht gebietstypischer Vorhaben in diesem Gebiet zur Wehr setzen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie durch das Vorhaben im Einzelfall nachweisbar beeinträchtigt werden (BVerwGE 94, 152 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 463; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 105).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 7 A 662/10

    Vereinbarkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Mobilfunkantenne mit

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Erteilt diese eine Standortbescheinigung für eine Mobilfunkstation, sind die diesbezüglichen gesundheitlichen Gesichtspunkte geklärt ( OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 7 A 662/10 - [...], Rn. 12) und folglich im Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 LBauO nicht weiter zu prüfen (ebenso im Ergebnis: VG Stuttgart, Urteil vom 3. März 2009 - 5 K 860/08 - [...], Rn. 29, zur entsprechenden Vorschrift im Bauordnungsrecht des Landes Baden-Württemberg).
  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638

    Fernmeldetechnische Nebenanlage; Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Denn § 14 Abs. 2 BauNVO betrifft Versorgungssysteme, die sich dadurch auszeichnen, dass ihre einzelnen Bestandteile für das Funktionieren unverzichtbar sind und einander funktional ergänzen (stRspr, vgl. nur BVerwG, BauR 2000, 703 ff. [BVerwG 01.11.1999 - 4 B 3/99] ; BayVGH, BauR 2007, 1372; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Auflage 2008, § 14, Rn. 11.5, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Hieraus ergibt sich, dass ein Versorgungsbereich, der auch über die Grenzen des Baugebietes und die Gemeindegrenze hinausreicht, einer Qualifizierung als Nebenanlage nicht entgegensteht (HessVGH, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 9 UE 2582/03 - [...], Rn. 30).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Der Wunsch des Klägers auf Erhaltung einer ungetrübten Aussicht stellt keinen bauplanungsrechtlich erheblichen Belang dar (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1982 - 4 B 13.81 - [...]; BVerwG, Be-schluss vom 3. Januar 1983 - 4 B 224.82 - [...], OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Oktober 1993 - 1 B 12218/93.OVG - nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 20.08.1998 - 4 B 79.98

    Bauplanungsrecht; Nachbarschutz, Anspruch auf Gebietserhaltung; Prägung,

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Nach dem Gebietserhaltungsanspruch können sich Eigentümer von Grundstücken in einem Gebiet, das seiner Art nach einem der in der Baunutzungsverordnung bezeichneten Baugebiete entspricht, gegen die Zulassung nicht gebietstypischer Vorhaben in diesem Gebiet zur Wehr setzen, ohne dass es darauf ankommt, ob sie durch das Vorhaben im Einzelfall nachweisbar beeinträchtigt werden (BVerwGE 94, 152 ff.; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 463; BVerwG, NVwZ-RR 1999, 105).
  • VG Stuttgart, 03.03.2009 - 5 K 860/08

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Sende- und Empfangsanlage für Mobilfunk mit

    Auszug aus VG Koblenz, 01.03.2011 - 1 K 1099/10
    Erteilt diese eine Standortbescheinigung für eine Mobilfunkstation, sind die diesbezüglichen gesundheitlichen Gesichtspunkte geklärt ( OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 7 A 662/10 - [...], Rn. 12) und folglich im Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 Abs. 1 Satz 2 LBauO nicht weiter zu prüfen (ebenso im Ergebnis: VG Stuttgart, Urteil vom 3. März 2009 - 5 K 860/08 - [...], Rn. 29, zur entsprechenden Vorschrift im Bauordnungsrecht des Landes Baden-Württemberg).
  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

  • BVerwG, 17.02.1981 - 4 B 13.81
  • BVerwG, 05.02.2004 - 4 B 110.03

    Abwägung der Baurechtsbehörde bei Versorgung mit Mobilfunkanlagen -

  • VG München, 30.08.2021 - M 1 SN 21.2740

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Die Standortbescheinigung ist nicht der inzidenten Überprüfung im vorliegenden Verfahren gegen die Baugenehmigung zugänglich, da das Verfahren über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der BEMFV einer anderen Behörde, namentlich der Bundesnetzagentur obliegt, §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 14 Satz 1 BEMFV (VG Koblenz, U.v. 01.03.2011 - 1 K 1099/10 - BeckRS 2011, 49011).
  • VG München, 30.08.2021 - M 1 SN 21.3941

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen Mobilfunkmast - staatliche Schutzpflicht

    Die Standortbescheinigung ist nicht der inzidenten Überprüfung im vorliegenden Verfahren gegen die Baugenehmigung zugänglich, da das Verfahren über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der BEMFV einer anderen Behörde, namentlich der Bundesnetzagentur obliegt, §§ 5 Abs. 2 Satz 1, 14 Satz 1 BEMFV (VG Koblenz, U.v. 01.03.2011 - 1 K 1099/10 - BeckRS 2011, 49011).
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