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   VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18   

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https://dejure.org/2020,24645
VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18 (https://dejure.org/2020,24645)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.08.2020 - 1 K 11.18 (https://dejure.org/2020,24645)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. August 2020 - 1 K 11.18 (https://dejure.org/2020,24645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schaukasten einer Partei am Straßenrand - und die Gebühren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Straßenrechtliche Sondernutzung: Parteien müssen für Schaukästen am Straßenrand zahlen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht für Info-Kästen von Parteien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebühr für Schaukästen auf öffentlichem Straßenland auch für politische Parteien - Politische Partei muss für Sondernutzung Gebühren zahlen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Zutreffend stimmen die Beteiligten auch darin überein, dass dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt, auch wenn sie von einer politischen Partei durchgeführt wird (siehe hierzu statt aller BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78, juris Rn. 11 ff.; str. ist allein, inwieweit ein Anspruch auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen außerhalb von Wahlkampfzeiten besteht, siehe hierzu Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, Rn.376).

    Es schmälert nicht gezielt das besondere Betätigungsfeld der politischen Parteien, auf die politische Willensbildung des Volkes einzuwirken (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78, juris Rn. 17).

    Unerheblich ist, dass die Sondernutzung Ausübungsform der durch die Art. 5 und 21 GG geschützten freien Meinungsäußerung und parteipolitischen Tätigkeit ist (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78, juris Rn. 19).

  • VG Dresden, 19.12.2001 - 12 K 149/00
    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Wird in den Schaukästen auf Parteiveranstaltungen und politische Initiativen hingewiesen bzw. enthalten diese Einladungen zu Mitgliederversammlungen der Partei, verfolgt die Klägerin damit zwar keine wirtschaftlichen Interessen (vgl. auch VG Dresden, Urteil vom 19. Dezember 2001 - VG 12 K 149/00, juris Rn. 14).

    Das Ermessen des Satzungsgebers werde derart durch Art. 21 GG dahin verfassungskonform reduziert, dass grundsätzlich eine Ermäßigung der Sondernutzungsgebühr - nicht nur in Wahlkampfzeiten - vorzusehen sei (VG Dresden, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 12 K 149/00, juris Rn. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 1 B 14.18

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Auch in der Instanzrechtsprechung ist diesen Maßgaben folgend anerkannt, dass sich aus dem Parteienprivileg nicht zwingend eine Gebührenfreiheit ergibt (siehe VG Meiningen, Urteil vom 24. Juni 2010 - 8 K 677/08 Me, juris Rn. 21; VG Stade, Urteil vom 14. August 2002 - 1 A 227/02, juris Rn. 14; implizit auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - OVG 1 B 14.18, juris: politische Partei als Schuldner einer Sondernutzungsgebühr).

    Nicht ausreichend ist die Feststellung eines bloßen Ursachenzusammenhangs im Sinne der Äquivalenztheorie zwischen dem Verhalten des in Anspruch genommenen Gebührenschuldners und der tatsächlich ausgeübten Sondernutzung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - OVG 1 B 14.18, juris Rn. 27).

  • VG Berlin, 06.12.2018 - 1 K 440.17

    Erhebung von Sondernutzungsgebühren für eine Baustelleneinrichtung

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei § 8a SNGebV um eine Härtefallregelung handelt (vgl. Verordnung Nr. 17/039, a.a.O., S. 9), die als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (zum Vorstehenden siehe Urteil der Kammer vom 6. Dezember 2018 - VG 1 K 440.17, juris Rn. 27).

    Auch wenn man dies anders sieht, ist es der Klägerin nach dem auch im öffentlichen Recht gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Dezember 2018 - VG 1 K 440.17, juris Rn. 41) verwehrt, sich darauf zu berufen, dass ihre Abteilungen die in Anspruch zu nehmenden Gebührenschuldner seien.

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Es ist auch einsichtig, dass das Recht der politischen Parteien, ihre Tätigkeit werbewirksam zu erfüllen, zwischen den Wahlen weniger vordringlich ist als im Wahlkampf, der den Höhepunkt parteipolitischer Tätigkeit bildet und alle Parteien gleichzeitig zum gesteigerten Wettbewerb um die Wählerstimmen zwingt (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 6.78, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 8 BV 05.1918

    Sondernutzungsgebühren (Luftsteuer) für Balkone rechtswidrig

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Voraussetzung einer Verwirkung ist, dass neben dem Verstreichen eines längeren Zeitraums, dem sogenannten Zeitelement, der Gebührenschuldner aufgrund des vom Rechtsinhaber gezeigten Verhaltens unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nach Treu und Glauben die berechtigte Erwartung haben darf, dieser werde von seinem Anspruch keinen Gebrauch mehr machen (sog. Umstandselement, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2017 - BVerwG 8 B 23.16, juris Rn. 14; hinsichtlich Sondernutzungsgebühren siehe VGH München; Urteil vom 22. November 2006 - 8 BV 05.1918, juris Rn. 76).
  • VG Meiningen, 24.06.2010 - 8 K 677/08
    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Auch in der Instanzrechtsprechung ist diesen Maßgaben folgend anerkannt, dass sich aus dem Parteienprivileg nicht zwingend eine Gebührenfreiheit ergibt (siehe VG Meiningen, Urteil vom 24. Juni 2010 - 8 K 677/08 Me, juris Rn. 21; VG Stade, Urteil vom 14. August 2002 - 1 A 227/02, juris Rn. 14; implizit auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - OVG 1 B 14.18, juris: politische Partei als Schuldner einer Sondernutzungsgebühr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1992 - 20 A 2485/89

    Bestimmheit eines Verwaltungsaktes ; Ordnungsverfügung; Titelfunktion;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Das Erfordernis hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes bedeutet, dass aus der getroffenen Regelung, d.h. aus dem Entscheidungssatz im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen für die Beteiligten, insbesondere für den Adressaten, die Regelung, die den Zweck, Sinn und Inhalt des Verwaltungsakts ausmacht, so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass diese ihr Verhalten danach richten können (OVG Münster, Urteil vom 11. Juni 1992 - 20 A 2485/89, juris Rn. 8).
  • VG Berlin, 26.04.2012 - 1 K 246.10

    Sondernutzungsgebühren für Baustelleneinrichtung und Bauen zur städtebaulichen

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Zudem tragen die Tarifstellen der Anlage 1 zur Sondernutzungsgebührenverordnung dem jeweils mit der Sondernutzung verbundenen wirtschaftlichen Vorteil differenziert Rechnung (siehe hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. August 2014 - OVG 1 B 57.11, juris Rn. 32; siehe auch Urteil der Kammer vom 26. April 2012 - VG 1 K 246.10, juris Rn. 54 f.).
  • VG Stade, 14.08.2002 - 1 A 227/02

    Erlass; Ermäßigung; Gebühr; Gebührenerlass; Gebührenermäßigung; Partei;

    Auszug aus VG Berlin, 24.08.2020 - 1 K 11.18
    Auch in der Instanzrechtsprechung ist diesen Maßgaben folgend anerkannt, dass sich aus dem Parteienprivileg nicht zwingend eine Gebührenfreiheit ergibt (siehe VG Meiningen, Urteil vom 24. Juni 2010 - 8 K 677/08 Me, juris Rn. 21; VG Stade, Urteil vom 14. August 2002 - 1 A 227/02, juris Rn. 14; implizit auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. September 2018 - OVG 1 B 14.18, juris: politische Partei als Schuldner einer Sondernutzungsgebühr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11

    Sondernutzungsgebühren; Werbetafeln auf öffentlichem Straßenland; Wertstufe IV;

  • BVerwG, 20.01.2017 - 8 B 23.16

    Anscheinsvollmacht; Empfangsvollmacht; Vertretungsanzeige; Verwirkung

  • VG Berlin, 04.06.2021 - 1 L 285.21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei der Anbringen von Werbeplakaten

    Vielmehr ist anerkannt, dass politische Werbung auch angesichts der Bedeutung des Parteienprivilegs (Art. 21 GG) außerhalb der "heißen" Wahlkampfphase, die nach § 11 Abs. 2a BerlStrG sieben Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag beginnt, den für alle Straßennutzer geltenden Reglementierungen des Straßenrechts unterfällt (siehe hierzu näher Urteil der Kammer vom 24. August 2020 - 1 K 11.18, juris Rn. 25; vgl. auch VG München, Beschluss vom 24. Oktober 2007 - M 22 S 07.4730, juris Rn. 35 ff.).
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