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   VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14   

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https://dejure.org/2016,2689
VG Saarlouis, 29.01.2016 - 1 K 1122/14 (https://dejure.org/2016,2689)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29.01.2016 - 1 K 1122/14 (https://dejure.org/2016,2689)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 29. Januar 2016 - 1 K 1122/14 (https://dejure.org/2016,2689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • datenschutz.eu

    Rechtliche Zulässigkeit der Videoüberwachung in einer Apotheke

  • kanzlei.biz

    Videoüberwachung einer Apotheke nur bedingt zulässig

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 4, 6b BDSG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Videoüberwachung in einer Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Videoüberwachung in einer Apotheke und zur Möglichkeit der Einwilligung der Angestellten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Videoüberwachung in einer Apotheke

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrecht: Videoüberwachung zur Diebstahl-Vermeidung

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einwilligung von Arbeitnehmern in die Videoüberwachung am Arbeitsplatz

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Einwilligung von Arbeitnehmern in die Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Saarland, 14.12.2017 - 2 A 662/17

    Videoüberwachung des Verkaufsraums einer Apotheke

    Auf die Berufung des Klägers wird das auf die mündliche Verhandlung vom 29.1.2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 1122/14 - teilweise abgeändert und die Anordnung des Beklagten vom 30.7.2014 auch insoweit aufgehoben, als dem Kläger darin unter Nr. 1 aufgegeben wurde, die Videoüberwachung im Verkaufsraum der S. während der Öffnungszeiten einzustellen.

    Mit Urteil vom 29.1.2016 - 1 K 1122/14 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes die Anordnung des Beklagte vom 30.7.2014 insoweit aufgehoben, als sie die Videoüberwachung an dem Betäubungsmittelschrank betrifft (Anordnung Nr. 2) und die Klage im Übrigen abgewiesen (bzgl. der Anordnung Nr. 1).

    unter teilweiser Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 29.1.2016 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 1122/14 - die Anordnung des Beklagten vom 30.7.2014 auch insoweit aufzuheben, als ihm darin unter Nr. 1 aufgegeben wurde, die Videoüberwachung im Verkaufsraum der S. während der Öffnungszeiten einzustellen, und 2. die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

    unter teilweiser Abänderung des auf die mündliche Verhandlung vom 29.1.2016 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 1 K 1122/14 - die Klage auch insoweit abzuweisen, als sich diese gegen die in der Anordnung des Beklagten vom 30.7.2014 unter der Nr. 2 enthaltene Aufforderung richtet, die Videoüberwachung an dem Betäubungsmittelschrank der S. während der Öffnungszeiten einzustellen, und 2. die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

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