Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 17 Abs 1 S 1 Halbs 1 KStG 2002, § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG 2002, § 277 Abs 3 S 2 HGB, § 266 Abs 2 HGB, § 302 AktG
Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei fehlender tatsächlicher Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags - Fehlender Bilanzausweis des bestehenden Anspruchs auf Verlustübernahme - IWW
KStG § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1; KStG § 17 Abs. 1 S. 1, 1 Halbsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bilanzierung; Fehler; Geringfügigkeit; Organschaft; tatsächliche Durchführung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verlustausgleichsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Organschaft bei fehlendem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz
- IWW (Kurzinformation)
Körperschaftsteuerliche Organschaft | Fehlender bilanzieller Ausweis der Verlustausgleichsforderung/-verpflichtung steht steuerlicher Anerkennung entgegen
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei fehlender tatsächlicher Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags
- haufe.de (Kurzinformation)
Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages
- datev.de (Kurzinformation)
Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages
- pwc.de (Kurzinformation)
Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Keine tatsächliche Durchführung eines zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages bei fehlendem bilanziellen Ausweis des der Organgesellschaft gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruchs auf Verlustübernahme
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17
- BFH, 02.11.2022 - I R 37/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.01.2002 - XI R 95/97
Bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden aufgrund des …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17
Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen stellt die körperschaftsteuerliche Organschaft dar, bei deren Vorliegen das von einer Organgesellschaft erzielte und gesondert zu ermittelnde Einkommen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Organträgerin zuzurechnen ist (vgl. zur sog. Zurechnungstheorie nur die BFH-Urteile vom 14. April 1992 VIII R 149/86, BFHE 168, 128, BStBl II 1992, 817; und vom 23. Januar 2002 XI R 95/97, BFHE 198, 99, BStBl II 2003, 9). - BFH, 14.04.1992 - VIII R 149/86
Keine Vergünstigung für Organträger (§ 34 EStG )
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17
Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen stellt die körperschaftsteuerliche Organschaft dar, bei deren Vorliegen das von einer Organgesellschaft erzielte und gesondert zu ermittelnde Einkommen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Organträgerin zuzurechnen ist (vgl. zur sog. Zurechnungstheorie nur die BFH-Urteile vom 14. April 1992 VIII R 149/86, BFHE 168, 128, BStBl II 1992, 817; und vom 23. Januar 2002 XI R 95/97, BFHE 198, 99, BStBl II 2003, 9).
- BFH, 02.11.2022 - I R 37/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.11.2022 I R 29/19 - Tatsächliche …
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 06.06.2019 - 1 K 113/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie hinsichtlich der geänderten Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG mit Urteil vom 06.06.2019 - 1 K 113/17 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1714) als unzulässig ab.