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   FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17   

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https://dejure.org/2019,29599
FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17 (https://dejure.org/2019,29599)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.06.2019 - 1 K 113/17 (https://dejure.org/2019,29599)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 1 K 113/17 (https://dejure.org/2019,29599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 S 1 Halbs 1 KStG 2002, § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG 2002, § 277 Abs 3 S 2 HGB, § 266 Abs 2 HGB, § 302 AktG
    Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei fehlender tatsächlicher Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags - Fehlender Bilanzausweis des bestehenden Anspruchs auf Verlustübernahme

  • IWW

    KStG § 14 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1; KStG § 17 Abs. 1 S. 1, 1 Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bilanzierung; Fehler; Geringfügigkeit; Organschaft; tatsächliche Durchführung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verlustausgleichsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Organschaft bei fehlendem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

  • IWW (Kurzinformation)

    Körperschaftsteuerliche Organschaft | Fehlender bilanzieller Ausweis der Verlustausgleichsforderung/-verpflichtung steht steuerlicher Anerkennung entgegen

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Keine körperschaftsteuerliche Organschaft bei fehlender tatsächlicher Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrags

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • datev.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Keine tatsächliche Durchführung eines zwischen einer Organgesellschaft und einer Organträgerin geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages bei fehlendem bilanziellen Ausweis des der Organgesellschaft gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruchs auf Verlustübernahme

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ertragsteuerliche Organschaft: Keine Vertragsdurchführung bei unterlassenem Ausweis des Verlustausgleichsanspruchs in der Bilanz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 95/97

    Bei der Berechnung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden aufgrund des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17
    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen stellt die körperschaftsteuerliche Organschaft dar, bei deren Vorliegen das von einer Organgesellschaft erzielte und gesondert zu ermittelnde Einkommen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Organträgerin zuzurechnen ist (vgl. zur sog. Zurechnungstheorie nur die BFH-Urteile vom 14. April 1992 VIII R 149/86, BFHE 168, 128, BStBl II 1992, 817; und vom 23. Januar 2002 XI R 95/97, BFHE 198, 99, BStBl II 2003, 9).
  • BFH, 14.04.1992 - VIII R 149/86

    Keine Vergünstigung für Organträger (§ 34 EStG )

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 K 113/17
    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen stellt die körperschaftsteuerliche Organschaft dar, bei deren Vorliegen das von einer Organgesellschaft erzielte und gesondert zu ermittelnde Einkommen gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Organträgerin zuzurechnen ist (vgl. zur sog. Zurechnungstheorie nur die BFH-Urteile vom 14. April 1992 VIII R 149/86, BFHE 168, 128, BStBl II 1992, 817; und vom 23. Januar 2002 XI R 95/97, BFHE 198, 99, BStBl II 2003, 9).
  • BFH, 02.11.2022 - I R 37/19

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.11.2022 I R 29/19 - Tatsächliche

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 06.06.2019 - 1 K 113/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie hinsichtlich der geänderten Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG mit Urteil vom 06.06.2019 - 1 K 113/17 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 1714) als unzulässig ab.

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