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   VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10.KO   

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https://dejure.org/2011,13829
VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10.KO (https://dejure.org/2011,13829)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05.04.2011 - 1 K 1139/10.KO (https://dejure.org/2011,13829)
VG Koblenz, Entscheidung vom 05. April 2011 - 1 K 1139/10.KO (https://dejure.org/2011,13829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids bei funktionslos gewordenen Festsetzungen eines Bebauungsplans; Qualifizierung der Lage eines Grundstücks in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder im Außenbereich nach dem Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann werden Festsetzungen eines B-Plans funktionslos?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bebauung der Weikertswiese in Koblenz-Arenberg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tennisplatz oder Einfamilienhäuser

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10
    Entscheidend hierbei ist nicht die punktuelle Durchsetzbarkeit der Festsetzung, sondern, ob der Plan seine Gestaltungsfunktion verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2004, NVwZ 2004, 1244).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10
    Das Vorhaben ist aber auch planungsrechtlich zulässig, wenn man davon ausgeht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 214 der Beklagten aus dem Jahre 1965 wegen eines Ausfertigungsmangels (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989, DVBl. 1989, 1092 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2003, 1 C 11224/02.OVG, zitiert nach juris) unwirksam ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - 1 C 11224/02

    vertikale Gliederung, Kerngebiet, geschossweise Schichtung, Ausfertigungsfehler,

    Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10
    Das Vorhaben ist aber auch planungsrechtlich zulässig, wenn man davon ausgeht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 214 der Beklagten aus dem Jahre 1965 wegen eines Ausfertigungsmangels (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1989, DVBl. 1989, 1092 und OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2003, 1 C 11224/02.OVG, zitiert nach juris) unwirksam ist.
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Koblenz, 05.04.2011 - 1 K 1139/10
    Andererseits nimmt eine von Bebauung umgebene Fläche dann nicht am Bebauungszusammenhang teil, wenn sie ein solches Ausmaß hat, dass die vorhandene Bebauung sie nicht mehr prägt und ihre bauliche Ausfüllung nicht vorzeichnen kann und die Fläche einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung zugänglich ist (vgl. hierzu BVerwG Urteil vom 14. November 1991, 4 C 1.91, zitiert nach juris).
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