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Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6254
FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2006,6254)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2006,6254)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2006,6254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 5 § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung

  • rechtsportal.de

    EStG § 12 Nr. 5 § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für erstmalige Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Sonderausgabenabzug für Erststudium auf dem Prüfstand

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Aufwendungen für ein Erststudium

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Die Gesetzesänderung ist Folge der geänderten Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (BFH- Urteile vom 04.12.2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; vom 17.12.2002 VI R 137/01, BStBl II 2003, 407).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Die Gesetzesänderung ist Folge der geänderten Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung von Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung (BFH- Urteile vom 04.12.2002 VI R 120/01, BStBl II 2003, 403; vom 17.12.2002 VI R 137/01, BStBl II 2003, 407).
  • BFH, 26.07.2006 - VI R 63/05

    Erststudium; WK-Abzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Dass die Befürchtungen des Gesetzgebers nicht unberechtigt waren, zeigt die Entscheidung des BFH vom 26.07.2006, VI R 63/05 (juris Rechtsprechungsdatenbank), mit der die Aufwendungen für ein Erststudium als Werbungskosten berücksichtigt wurden.
  • FG München, 26.04.2006 - 5 K 10/06

    Erststudium - Aufwendungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Zudem weist der Senat darauf hin, dass bis zur Entscheidung des BFH im Jahr 2006 die Frage der steuerlichen Berücksichtigung der Aufwendungen für ein Erststudium rechtlich umstritten waren (FG München, Urteil vom 26.04.2006, 5 K 10/06, juris Rechtsprechungsdatenbank).
  • BFH, 22.06.2006 - VI R 5/04

    Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule keine vorab entstandenen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Soweit die Aufwendungen für die Fahrten zur S Schule damit in die Problematik der Rückwirkung von Gesetzen fallen könnten, verweist der Senat darauf, dass diese Aufwendungen bereits nach der bisherigen Rechtsprechung als Aufwendungen für allgemein bildende Schulen steuerlich nicht berücksichtigungsfähig waren und daher eine Schlechterstellung des Klägers durch die gesetzliche Regelung nicht eingetreten ist (BFH - Urteil vom 22.06.2006, VI R 5/04, DB 2006, 1768).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 1/04

    Berücksichtigung von Verlusten bei Beendigung einer gewerbesteuerlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.11.2006 - 1 K 115/06
    Diese Grundsätze werden nur verletzt, wenn der Gesetzgeber an bereits abgeschlossene Sachverhalte nachträglich ungünstigere Rechtsfolgen knüpft als diejenigen, von denen der Steuerpflichtige bei seinen Dispositionen ausgehen durfte (BFH - Urteil vom 14.03.2006, I R 1/04, BStBl II 2006, 549).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 K 570/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als

    a) Ein Studium im Sinne des § 12 Nr. 5 EStG liegt vor, wenn es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme um einen Studiengang an einer Hochschule im Sinne des Hochschulrechts handelt (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 4. November 2005, BStBl I 2005, 955).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze stellt die in §§ 12 Nr. 5, 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG angelegte Unterscheidung zwischen Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium einerseits und sonstigen Fortbildungskosten andererseits eine verfassungsrechtlich zulässige Typisierung dar (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; im Ergebnis auch: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; Fischer in: Kirchhof, EStG - Kompaktkommentar, 6. Auflage, § 10 Rz. 28 und 30; anderer Ansicht: Drenseck, DStR 2004, 1766 (1771); Schulenburg, DStZ 2007, 183; Müller-Franken, DStZ 2007, 59).

    Dementsprechend ist das zu bewertende enttäuschte Vertrauen auf Seiten des Klägers nicht so hoch zu bewerten, wie die Handlungsnotwendigkeit für den Gesetzgeber (ebenso: Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 20. Dezember 2006 1 K 2670/05, juris; ähnlich: Urteil des FG Baden-Württemberg vom 7. November 2006 1 K 115/06, EFG 2007, 116, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 79/06; vgl. auch Kurzeja in: Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 12 Rz. 242 f.; anderer Ansicht: Drenseck, DStR 2004, 1766 (1771); Drenseck in L. Schmidt, Einkommensteuergesetz, 25. Auflage, § 12 Rz. 57).

  • BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06

    Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 116 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 25.11.2009 - 5 K 193/08

    Einkommensteuerrecht: Berufsausbildungskosten: Werbungskosten oder Sonderausgaben

    Hinsichtlich der geltend gemachten vermeintlichen Verfassungsverstöße schließe sich der Beklagte den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 15.05.2007 (13 K 570/06), des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 07.11.2006 (1 K 115/06) und des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17.12.2008 (8 K 6331/06) an, wonach § 12 Nr. 5 EStG nicht für verfassungswidrig gehalten werde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 8 K 6331/06

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung bei

    Vielmehr ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber in typisierender Weise Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium als nichtabzugsfähig einordnet (ebenso FG Baden- Württemberg, Urteil vom 7. November 2006 - 1 K 115/06, EFG 2007, 116; Fischer in Kirchhof, EStG KompaktKommentar, 6. Auflage 2006, § 10 Randnummer 28a).
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 1225/07

    (Teilweise) Unzulässigkeit einer Klage mangels Bezeichnung des Klagebegehrens

    Für den Sachverhalt im übrigen sowie den Vortrag der Beteiligten wird auf den Tatbestand des gleichzeitig ergehenden Urteils in dem Verfahren 1 K 115/06 (betreffend die Einkommensteuer 1998, 2000 und 2001 des Klägers und seiner Ehefrau) verwiesen.
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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,19711
FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,19711)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.08.2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,19711)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. August 2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,19711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Feststellungslast für den Inhalt vorgenommener Buchungen; Zulässigkeit einer nachträglichen Änderung von Inhalten einer Bilanzpositionen; Abhängigkeit der erfolgsneutralen Ausbuchung von nicht mehr in einem änderbaren Jahr liegenden Bilanzierungsfehlern ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 2 S. 1; ; EStG § ... 6 Abs. 6; ; EStG § 6b; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 4; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BewG § 9 Abs. 2 S. 1; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 177 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Feststellungslast für Buchführung; Bilanzielle Nachholung einer Entnahme; Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen; Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks

  • datenbank.nwb.de

    Gewinnwirksame Nachholung der Bilanzierung der Veräußerung und des Erwerbs von Grundstücken bei identischem Verkaufspreis und Kaufpreis - Erfolgsneutralität der Nachholung einer Entnahme - Keine Verfahrensaussetzung bei nachträglicher Aufnahme eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 50/93

    Steuerliche Beurteilung der Überlassung eines zum Gesamthandsvermögen einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. Oktober 1976, IV R 222/72, undvom 21. September 1995, IV R 50/93) die Schlussbilanz des ersten noch änderbaren Jahres erfolgsneutral zu berichtigen.

    Anders verhält es sich nur, wenn der Bilanzierungsfehler in der unterlassenen Buchung einer Entnahme in einem nicht mehr änderbaren Jahr liegt (Urteile des BFH vom 21. Oktober 1976, IV R 222/72, BStBl. 1977 II 148 undvom 21. September 1995, IV R 50/93, BFH/NV 1996, 460).

  • BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72

    Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 21. Oktober 1976, IV R 222/72, undvom 21. September 1995, IV R 50/93) die Schlussbilanz des ersten noch änderbaren Jahres erfolgsneutral zu berichtigen.

    Anders verhält es sich nur, wenn der Bilanzierungsfehler in der unterlassenen Buchung einer Entnahme in einem nicht mehr änderbaren Jahr liegt (Urteile des BFH vom 21. Oktober 1976, IV R 222/72, BStBl. 1977 II 148 undvom 21. September 1995, IV R 50/93, BFH/NV 1996, 460).

  • BFH, 23.12.2005 - XI B 98/04

    Vorläufigkeitsvermerk im Klageverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Soweit der BFH mit Urteil vom 17. September 1997 (X R 87/94, BFH/NV 1998, 560) sowiemit Beschluss vom 23. Dezember 2005 (XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952) die Auffassung zu vertreten scheint, ein während des Klageverfahrens aufgenommener Vorläufigkeitsvermerk lasse das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, versteht der Senat dies nicht und geht davon aus, dass er diese Entscheidungen missverstanden hat.
  • BFH, 17.09.1997 - X R 87/94

    Revision gegen ein fehlerhaft erlassenen Prozessurteil

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Soweit der BFH mit Urteil vom 17. September 1997 (X R 87/94, BFH/NV 1998, 560) sowiemit Beschluss vom 23. Dezember 2005 (XI B 98/04, BFH/NV 2006, 952) die Auffassung zu vertreten scheint, ein während des Klageverfahrens aufgenommener Vorläufigkeitsvermerk lasse das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, versteht der Senat dies nicht und geht davon aus, dass er diese Entscheidungen missverstanden hat.
  • BFH, 18.09.2007 - IX R 42/05

    Verwenden von Mieteinnahmen zu Optionsgeschäften löst den Zusammenhang zur

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Er hat zwar noch offen gelassen, ob ein erst im Rahmen des Klageverfahrens aufgenommener Vorläufigkeitsvermerk das Rechtsschutzbedürfnis nachträglich entfallen lässt, abermit Urteil vom 18. September 2007 (IX R 42/05, DStR 2007, 2005-2007) ausdrücklich so erkannt.
  • BFH, 10.11.2004 - XI R 31/03

    Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur "Zwangsentnahme" führen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Zwar genügt allein die private Nutzung nicht, ein vormals betrieblich genutztes Wirtschaftsgut im Wege der Entnahme in Privatvermögen zu überführen, da dies allein als Entnahmehandlung nicht genügt (Urteil des BFH vom 10. November 2004, XI R 31/03, BStBl. 2005 II 334, 335).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Nachdem der Beklagte mit Zustimmung der Kläger in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, die Steuerfestsetzung des Jahres 2000 mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, dies im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 (IX R 46/02, Az. des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 2/04), ist eine Aussetzung des Verfahrens nicht veranlasst.
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Nachdem der Beklagte mit Zustimmung der Kläger in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, die Steuerfestsetzung des Jahres 2000 mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu versehen, dies im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des BFH vom 16. Dezember 2003 (IX R 46/02, Az. des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 2/04), ist eine Aussetzung des Verfahrens nicht veranlasst.
  • BFH, 13.04.2000 - XI R 3/99

    Rechtsschutzinteresse für Klage bei nicht vorläufigen Steuerbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    In seinem Urteil vom 13. April 2000 (XI R 3, 4/99, BFH/NV 2001, 41-43) hat der BFH ausgeführt, dass einer Klage nach ständiger Rechtsprechung das Rechtsschutzinteresse fehle, wenn ein Steuerbescheid in einem verfassungsrechtlichen Streitpunkt vorläufig ergangen ist, die verfassungsrechtliche Streitfrage sich in einer Vielzahl ähnlicher Fälle stellt und bereits ein Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
  • FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 1225/07

    (Teilweise) Unzulässigkeit einer Klage mangels Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2007 - 1 K 115/06
    Das Verfahren des Klägers wegen der Gewerbesteuermessbeträge 1998 und 2000 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 1 K 1225/07 fortgeführt.
  • BFH, 10.12.1997 - XI R 52/96

    Auflösung der Akkumulationsrücklage

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

  • BFH, 16.05.1990 - X R 72/87

    Pensionszusage - Betriebliche Veranlassung - Ehegatten - Mitarbeit durch

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 1016/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde mangels den Anforderungen entsprechender

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

  • BFH, 16.07.2009 - III S 13/09

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge - Keine mündliche Verhandlung im

    Mit Beschluss vom 30. Januar 2009 III B 204/07 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. August 2007 1 K 115/06 als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31025
FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,31025)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,31025)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 2007 - 1 K 115/06 (https://dejure.org/2007,31025)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    AO § 122; FGO § 56
    Widerlegen der Bekanntgabefiktion des § 122 AO; psychische Krankheit als Wiedereinsetzungsgrund

  • datenbank.nwb.de

    Widerlegen der Bekanntgabefiktion des § 122 AO; psychische Krankheit als Wiedereinsetzungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.07.2001 - VII B 349/00

    Steuerberaterprüfung - Prüfungsbescheid - Ablauf der Klagefrist - Psychische

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06
    Das gilt auch für eine psychische Krankheit (siehe BGH vom 26.07.2006 VII B 349/00, BFH/NV 2001, 1600).

    (BFH vom 26.07.2001 VII B 349/00, BFH/NV 2001, 1600).

  • BFH, 06.09.2001 - X B 47/01

    Rechtsmittel - Zulassungsgrund - Divergenz - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06
    Bestreitet der Bekanntgabeadressat den fristgerechten Zugang, so muss er um Zweifel hervorzurufen, durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Schriftstückes gelangt ist, aus seinem schlüssigen Vorbringen müssen sich Zweifel ergeben (siehe z.B. BFH vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 m.w.N.; BFH vom 06.09.2001 X B 47/01 BFH/NV 2002, 350 ).
  • BFH, 22.03.2005 - X B 162/04

    Krankheit als Entschuldigungsgrund für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06
    Eine Krankheit greift als Entschuldigungsgrund für die Versäumung einer Rechtsmittelfrist nur dann durch, wenn sie so schwer war, dass der Kläger außerstande war, einen Bevollmächtigten zu informieren und mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen (BFH vom 22.03.2005 X B 162/04, zitiert nach juris).
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 115/06
    Bestreitet der Bekanntgabeadressat den fristgerechten Zugang, so muss er um Zweifel hervorzurufen, durch substantiierte Erklärungen darlegen, dass er nicht rechtzeitig in den Besitz des Schriftstückes gelangt ist, aus seinem schlüssigen Vorbringen müssen sich Zweifel ergeben (siehe z.B. BFH vom 30.11.2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389 m.w.N.; BFH vom 06.09.2001 X B 47/01 BFH/NV 2002, 350 ).
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