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   VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13   

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VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13 (https://dejure.org/2014,40067)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08.10.2014 - 1 K 1152/13 (https://dejure.org/2014,40067)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 1 K 1152/13 (https://dejure.org/2014,40067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Dienstliche Beurteilung - Richtewerte für Notenstufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines Regierungshauptsekretärs bei der Bundesnetzagentur

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2014 - 4 S 1095/13

    Begründung der dienstlichen Beurteilung bei durch eine Punktzahl ausgedrückten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13
    In der Rechtsprechung problematisiert wurde erkennbar nur die Frage, welche Mindestgröße eine Vergleichsgruppe für die Anwendung von Quoten haben muss (vgl. zum Beispiel: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13/79 - juris und Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014 -4 S 1095/13).

    Dieser hat in seinem Urteil vom 06.05.2014 - 4 S 1095/13 - eine in ihrem Umfang ähnliche dienstliche Beurteilung ebenfalls ohne Begründung des Gesamturteils im Falle eines Bundesamten nicht beanstandet, aber wegen dieser Frage die Revision zugelassen, die auch eingelegt wurde.

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13
    Die dienstliche Beurteilung von Arbeitnehmern ist auch zulässig (vgl.: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 - juris RdNr. 14 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13
    In der Rechtsprechung problematisiert wurde erkennbar nur die Frage, welche Mindestgröße eine Vergleichsgruppe für die Anwendung von Quoten haben muss (vgl. zum Beispiel: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 13/79 - juris und Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014 -4 S 1095/13).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.11.2005 - 2 C 34.04 - Juris) müsse die Bezugsgruppe in dem Sinn homogen zusammengesetzt sein, dass für alle Gruppenmitglieder im Wesentlichen dieselben Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2003 - 1 A 482/01

    Dienstliche Beurteilung von Beamten und Arbeitnehmern; Erstellung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 08.10.2014 - 1 K 1152/13
    Soweit Beurteilungsrichtlinien erlassen wurden, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (vgl.: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.06.2003 - 1 A 482/01 - juris RdNr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 126/15

    Zu den Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Oktober 2014 - 1 K 1152/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin eine neue dienstliche Beurteilung als Regelbeurteilung für den Zeitraum vom 15. August 2010 bis 14. März 2012 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu erstellen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08.10.2014 - 1 K 1152/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 4 S 2060/15

    Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft

    Die Antragsgegnerin habe nur eine "Kurzfassung des Leistungsbildes" vorgelegt (Bl. 148 f. d. beigezogenen VG-Akte 1 K 1152/13).

    Die Antragsgegnerin hat unter Beweisangebot erläutert, dass der Berichterstatter (Außenstellenleiter) mit der Antragstellerin das in den Richtlinien vorgesehene Berichterstattergespräch zu ihrem Leistungsstand geführt habe, dass er in einem weiteren Schritt Gespräche mit den Leitern der Dienstleistungszentren seines Außenstellenbereichs geführt und eine "Reihung" der Beamten vorgenommen habe (s. näher Schriftsatz 19.07.2013, Bl. 67 ff. d. VG-Akte 1 K 1152/13) und dass er auf der Grundlage der auf den verschiedenen Ebenen gewonnenen Erkenntnisse gestützt auf die "Kurzfassung des Leistungsbildes" in der (mehrtägigen) Beurteilungskonferenz über den Leistungsstand der Antragstellerin referiert habe.

  • VG Gelsenkirchen, 21.07.2015 - 1 L 1068/15

    Stellenbesetzung, dienstliche Beurteilung, Vergleichbarkeit, Aktualität,

    Der Umstand, dass die dienstliche Beurteilung des Antragstellers infolge des Urteils der beschließenden Kammer vom 21. Mai 2014 im Verfahren 1 K 1152/13 vom Antragsgegner neu erstellt werden musste, rechtfertigt eine solche Ausnahme nicht.

    Der Umstand, dass der Antragsgegner die zwecks Einbeziehung aktueller Erkenntnisse unter dem 12. Februar 2013 gefertigte dienstliche Beurteilung für den Antragsteller aufhob und unter dem 24. Oktober 2014 eine neue Beurteilung fertigte, ist allein dem Umstand geschuldet, dass die Beurteilung vom 12. Februar 2013 nach dem Urteil der beschließenden Kammer vom 21. Mai 2014 - 1 K 1152/13 - rechtswidrig war.

  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

    Der Dienstherr ist - in Übereinstimmung mit der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung" des Bundesministeriums des Innern vom 19. Juli 2013 (zu §§ 48 - 50 BLV, Abs. 6 Satz 3: "Die Festsetzung von niedrigeren Richtwerten ist zulässig." ) - daher grundsätzlich nicht gehindert, unterhalb der in der Bundeslaufbahnverordnung normierten Höchstgrenzen zu bleiben (Lemhöfer, in: Lemhöfer / Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: April 2015, zu § 49 BLV 2009, Rn. 27, sowie zu § 50 BLV, Rn. 10; i.E. ebenso: BayVGH v. 02.05.2013 a.a.O., Rn. 19 bei juris; VGH Mannheim v. 21.03.2013, Az. 4 S 227/13, Rn. 18 bei juris; a.A. offenbar VG Sigmaringen v. 08.10.2014, Az. 1 K 1152/13; mit gewissen Einschränkungen, aber insofern ohne nähere Auseinandersetzung mit dem Normzweck des § 50 Abs. 2 BLV: OVG Münster v. 15.03.2013 a.a.O., Rn. 44 bei juris; OVG Lüneburg v. 16.05.2013, Az. 5 ME 92/13, Rn. 8 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 6 B 1107/14

    Anspruch eines Studiendirektors auf Einbeziehung in ein eine Schulleitungsstelle

    In Anbetracht dessen ist auch der Umstand, dass das Verwaltungsgericht den Antragsgegner durch Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 K 1152/13 - zur Aufhebung dieser Beurteilung und zur Erstellung einer neuen Beurteilung verurteilt hat, für das vorliegende Verfahren ohne Belang.
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