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   FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07 U   

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FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07 U (https://dejure.org/2010,22545)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2010 - 1 K 1156/07 U (https://dejure.org/2010,22545)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 1 K 1156/07 U (https://dejure.org/2010,22545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von geänderten Umsatzsteuerbescheiden bzgl. des Handels mit gebrauchten Nutzfahrzeugen; Abzug von Vorsteuerbeträgen durch einen Unternehmer bei gesetzlich geschuldeter und in einer Rechnung gesondert ausgewiesener Steuer für Lieferungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerabzug bei "Hochpreiser"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Händlertrick verhindert Umsatzsteuerabzug

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines "Hochpreisers"

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2966
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.09.2003 - V R 9/02

    Scheinfirma / Umsatzsteuerkarussel - Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass über eine tatsächlich ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung des Rechnungsausstellers abgerechnet wird; deshalb müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich identisch sein (BFH, Urteil vom 04.09.2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149 und Beschluss vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255, jeweils m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (z.B. BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 04.09.2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16.08.2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (z.B. BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 04.09.2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16.08.2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223).
  • BFH, 16.08.2001 - V R 67/00

    Umsatzsteuer - GbR - Subunternehmer - Gutschrift - Arbeitnehmer - Abrechnung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH trägt in tatsächlicher Hinsicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast dafür, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind (z.B. BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 04.09.2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149; vom 16.08.2001 V R 67/00, BFH/NV 2002, 223).
  • FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 V 1502/06

    Abziehbarkeit von Vorsteuerbeträgen bei Einschaltung eines Unternehmens in die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Nach diesen nicht bestrittenen Feststellungen (vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.2006 1 V 1502/06 A(U) und Einspruchsentscheidung vom 28.02.2007) betragen die angeblichen Einkaufspreise der A-GmbH in 28 Fällen weniger als die Hälfte - teilweise nicht einmal ein Drittel - der weiter berechneten Preise.
  • BFH, 15.07.2004 - V B 164/03

    Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Der bloße Rechnungsschreiber, der selbst keine Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, ist nicht Leistender (BFH, Beschluss vom 15.07.2004 V B 164/03, BFH/NV 2004, 1676).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Düsseldorf, 21.05.2010 - 1 K 1156/07
    Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass über eine tatsächlich ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung des Rechnungsausstellers abgerechnet wird; deshalb müssen Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer grundsätzlich identisch sein (BFH, Urteil vom 04.09.2003 V R 9, 10/02, BFH/NV 2004, 149 und Beschluss vom 26.08.2004 V B 243/03, BFH/NV 2005, 255, jeweils m. w. N.).
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