Rechtsprechung
VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 1158/10.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einstellung in die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes - Frage nach dem Gesundheitszustand/gesundheitliche Eignung - Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
- Betriebs-Berater
Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der übergangene behinderte Bewerber
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Im Vorstellungsgespräch nach dem Gesundheitszustand fragen?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Bewerber um Beamtenstelle dürfen nach ihrem Gesundheitszustand befragt werden
- kanzlei-blaufelder.com (Kurzinformation)
Behinderte dürfen nach ihrer Belastbarkeit gefragt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Gesundheitliche Eignung für Einstellung zwingend erforderlich: Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
Wird zitiert von ...
- VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im …
Daher schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass die Durchführung eines Vorverfahrens auch im Falle der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung im beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren erforderlich ist (so im Ergebnis auch: VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 16).Insbesondere stellt eine unzulässige Frage nach einem verpönten Merkmal im Vorstellungsgespräch ein Indiz für eine Benachteiligung wegen dieses Merkmals dar (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 22).
Daher ergab sich die Frage nach ihrer gesundheitlichen Situation allein aus der - vor dem Hintergrund des AGG zulässigen - Erörterung ihres Lebenslaufs (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 28) und der hieraus ersichtlichen vorzeitigen Beendigung des Beamtenverhältnisses bei einem anderen Dienstherrn.
Hinsichtlich der maßgeblichen Eignungsfragen steht ihm nämlich ein Einschätzungs- und Beurteilungsermessen zu, das auch schon für die Verfahrensweise gelten muss, mittels derer er sich die aus seiner Sicht notwendigen Erkenntnisse verschaffen will (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris, Rn. 33).