Rechtsprechung
FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
- judicialis
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; GrEStG § 2 Abs. 3; ; GrEStG § 7 Abs. 2; ; GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilung des Gesellschaftsvermögens einer GbR unter Fortbestehen der Gesellschaft; Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als Gegenleistung; Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG bei Verteilung des aus mehreren Grundstücken bestehenden ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilung des Gesellschaftsvermögens einer GbR unter Fortbestehen der Gesellschaft - Sanierungskosten nach Erwerb eines Grundstücks mit unrenoviertem Altbau als Gegenleistung - Keine Anwendung des § 7 Abs. 2 GrEStG bei Verteilung des aus mehreren Grundstücken bestehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Ermittlung der Gegenleistung bei einer Teilung des wesentlichen Gesellschaftsvermögens unter Fortbestehen der Gesellschaft; Ermittlung des Erwerbsgegenstandes anhand des den Übereignungsanspruch begründenden Rechtsgeschäfts und ...
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 25.05.2004 - 1 K 122/00
- BFH, 25.05.2004 - II R 42/04
- BFH, 23.08.2006 - II R 42/04
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 15 K 4223/10
Grunderwerbsteuer bei Aufteilung von Gesamthandseigentum in Wohnungseigentum …
Bestimmt der Erwerber tatsächlich und wirtschaftlich den Geschehensablauf selbst, kann von einer "Hinnahme" eines vorbereiteten Geschehensablaufs keine Rede sein (Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25.05.2004 - 1 K 122/00 -, zitiert nach Juris).