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   VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14.KO   

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https://dejure.org/2015,15393
VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14.KO (https://dejure.org/2015,15393)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2015 - 1 K 1226/14.KO (https://dejure.org/2015,15393)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 1 K 1226/14.KO (https://dejure.org/2015,15393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Behördliche Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II wurde zu Recht abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behördliche Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II wurde zu Recht abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr bedarf plausibler Begründung - Hirsche der Klassen I und II stehen außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke unter besonderem Schutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14
    Denn bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (vgl. BVerwG, U. v. 04.12.2014 ­ 4 C 33.13 ­, Rn. 21, juris; B. v. 07.05.1996 ­ 4 B 55/96 ­, Rn. 3, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 113 Rn. 124, 147; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2014, Rdnr. 103 zu § 113 m. w. N.) ­ hier des Ablaufs des Jagdjahres 2014/2015 zum 31. März 2015 ­ hatte der Kläger nicht hinreichend begründet, dass die Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr erforderlich ist.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14
    Denn bis zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Eintritts des erledigenden Ereignisses (vgl. BVerwG, U. v. 04.12.2014 ­ 4 C 33.13 ­, Rn. 21, juris; B. v. 07.05.1996 ­ 4 B 55/96 ­, Rn. 3, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 113 Rn. 124, 147; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2014, Rdnr. 103 zu § 113 m. w. N.) ­ hier des Ablaufs des Jagdjahres 2014/2015 zum 31. März 2015 ­ hatte der Kläger nicht hinreichend begründet, dass die Erlegung von Hirschen der Klasse II zur Schadensabwehr erforderlich ist.
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