Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Städtebauliche Entwicklungssatzung; Teilbarkeit; Bedarfsermittlung; Prognose
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit einer Entwicklungssatzung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Voraussetzungen an die Merkmale eines Ortsteils erfüllende Bereiche im Außenbereich; Einheitliche Entwicklungsmaßnahme auf voneinander getrennten Flächen; Begriff des erhöhten Bedarfs ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Entwicklungssatzung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Voraussetzungen an die Merkmale eines Ortsteils erfüllende Bereiche im Außenbereich; Einheitliche Entwicklungsmaßnahme auf voneinander getrennten Flächen; Begriff des erhöhten Bedarfs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
- OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 K 1236/00
Papierfundstellen
- BauR 2002, 1747
- ZfBR 2002, 810 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
Damit wird ein qualifizierter städtebaulicher Handlungsbedarf vorausgesetzt, der ein planmäßiges und aufeinander abgestimmtes Vorgehen erfordert, nämlich im Sinne einer Gesamtmaßnahme, die wegen ihrer Art, ihres Umfangs und der zeitlichen Erfordernisse mit dem allgemeinen städtebaulichen Instrumentarium nicht durchzuführen wäre (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, NVwZ 1999, 407 = BRS 60, Nr. 229).Der Überhang muss so groß sein, dass es zu seiner Beseitigung mit einer Ausweisung von Flächen, die von ihren Dimensionen und ihren Funktionen her hinter denen in § 165 Abs. 2 Satz 1 BauGB bezeichneten Merkmalen zurückbleiben, nicht sein Bewenden haben kann (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, a.a.O.).
Die Prognose ist in einer der jeweiligen Materie angemessenen, methodisch einwandfreien Weise zu erarbeiten (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, a.a.O.).
Dann kann bei der Ermittlung des erhöhten Bedarfs an Wohnstätten auf die konkreten Verhältnisse im (gesamten) Gebiet der Gemeinde abgestellt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, a.a.O., zu dem Begriff des erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten).
Ein wichtiger Indikator ist hierbei die Nachfrage von Unternehmen nach Gewerbeflächen (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, a.a.O.).
Dies gilt insbesondere, wenn die Zahl der betroffenen Eigentümer sehr hoch ist (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 5.97 -, a.a.O.; in dem von dem Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren waren 221 Eigentümer betroffen).
- BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97
Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
Bei der Gesamtmaßnahme muss es sich um ein koordiniertes Maßnahmenbündel handeln, das durch eine flächendeckende und zeitlich geschlossene Planungskonzeption für ein exakt umgrenztes Gebiet verwirklicht werden soll (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 2.97 -, NVwZ 1998, 1297 = BRS 60, Nr. 225).Ein solches "anderes Gebiet" muss allerdings ein beträchtliches Eigengewicht haben, das auch im Gesamtgefüge der Gemeinde deutlich wahrnehmbar ist (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 2.97 -, a.a.O.; Bunzel/Lunebach, DÖV 1993, 649, 655).
Nicht jedes neue Baugebiet kommt also in Frage, sondern nur ein solches Gebiet, das eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde hat, wobei neben den quantitativen auch qualitative Anforderungen zu erfüllen sind (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 2.97 -, a.a.O.; Runkel, ZfBR 1991, 91).
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mehrfach zitierten Entscheidung vom 3. Juli 1998 - 4 CN 2.97 -, a.a.O., nicht ausgeschlossen, dass eine einheitliche Entwicklungsmaßnahme auf voneinander getrennten Flächen rechtlich möglich ist.
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die räumliche Verklammerung zur besseren Finanzierbarkeit der Gesamtmaßnahme keinen tragfähigen Grund für die Zusammenführung von nicht in besonderer Weise verbundenen Teilgebieten darstellt (BVerwG, Urt. v. 3.7.1998 - 4 CN 2.97 -, a.a.O.).
- BVerwG, 16.02.2001 - 4 BN 55.00
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme; Wohl der Allgemeinheit; qualifiziertes …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
Auch Daten, die zu einem länger zurückliegenden Zeitpunkt erhoben worden sind, können sich als Prognosebasis eignen, wenn sie nicht durch neueres Material überholt sind (BVerwG, Beschl. v. 16.2.2001 - 4 BN 55.00 -, NVwZ 2001, 1050). - OVG Niedersachsen, 03.02.1997 - 1 K 6799/95
Entwicklungsbereich; Teilbarkeit; Zusammenfassung von Flächen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
Der Antragsteller ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil sein von der Entwicklungsmaßnahme betroffenes Grundeigentum nach § 169 Abs. 3 BauGB ohne Bebauungsplan enteignet werden kann (Urt. d. Sen. v. 3.2.1997 - 1 K 6799/95 -, BauR 1997, 620 = BRS 59, Nr. 251).
- OVG Niedersachsen, 15.12.2011 - 1 KN 111/08
Benennung des konkreten Zwecks einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat weitergehenden Hoffnungen der Kommunen, die sich mit dem Instrument der Entwicklungsmaßnahme verbunden hatten, bereits mit dem schon angeführten Urteil vom 3. Juli 1998 (- 4 CN 2.97 -, BVerwGE 107, 123 = DVBl. 1998, 1293; daran anschließend Senatsurteile v. 20.2.2002 - 1 K 1236/00 -, BRS 65 Nr. 231 u. v. 27.2.2007 - 1 KN 1/07 -, juris) den Boden entzogen. - OVG Niedersachsen, 27.02.2007 - 1 KN 1/07
Wirksamkeit einer städtebaulichen Entwicklungssatzung; Bedeutung eines …
Der Senat hat in seinem Urteil vom 20. Februar 2002 (1 K 1236/00 - BRS 65 Nr. 231) die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine Entwicklungssatzung wie folgt umschrieben:.
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OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 K 1236/00 |
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 1 K 1236/00
- BVerwG, 05.08.2002 - 4 BN 32.02
- OVG Niedersachsen, 12.12.2002 - 1 K 1236/00