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   VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11.TR   

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https://dejure.org/2012,3123
VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11.TR (https://dejure.org/2012,3123)
VG Trier, Entscheidung vom 31.01.2012 - 1 K 1279/11.TR (https://dejure.org/2012,3123)
VG Trier, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 1 K 1279/11.TR (https://dejure.org/2012,3123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 13 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 43 PBefG, § 2 Abs 6 PBefG, § 42 Abs 2 VwGO
    Konkurrentenklage gegen die Genehmigung eines Linienverkehrs - Seniorenbusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschließende Aufzählung der Sonderformen des Linienverkehrs in § 43 PBefG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Seniorenbus in Trägerschaft der Verbandsgemeinde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Seniorenbus im Linienverkehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Seniorenbus in Trägerschaft der Verbandsgemeinde

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Seniorenbus nicht als Sonderform des Linienverkehrs genehmigungsfähig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Das Personenbeförderungsrecht beruht aus verkehrsordnenden Gründen auf dem Ausschließlichkeitsprinzip (BVerfG, Beschluss vom 7. April 1964 -1 BvL 12/63-, Prinzip des geschlossenen Kreises).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Linienverkehrsgenehmigung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 -3 C 6/99-), hier also des Genehmigungsbescheides in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. August 2011.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Ein vorhandener Verkehrsunternehmer hat ein Klagerecht gegen die einem anderen Unternehmer erteilte Genehmigung, wenn er - wie hier-geltend macht, sein dem öffentlichen Verkehr bereits dienendes Unternehmen werde durch die neue Genehmigung beeinträchtigt; § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG dient auch dem Schutz des vorhandenen Verkehrsangebots und der darin tätigen Unternehmer (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09-).
  • FG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 2 K 2866/99

    Besteuerung grenzüberschreitender Kindergartenfahrten

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Ein Ausnahmefall ist nach den Ausführungen des VG Oldenburg dann anzunehmen, wenn ein Verkehr den in § 43 PBefG geregelten Fällen so nahe kommt, dass eine unterschiedliche Behandlung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr vertretbar ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - 7 A 508/03- unter Verweis auf FG Neustadt, Urteil vom 1. April 2003 - 2 K 2866/99- betr. Kindergartenfahrten, die wie Schülerfahrten nach § 43 Satz 1 Nr. 2 PBefG behandelt werden; vgl. dazu auch Grätz, § 2 Abs. 6 Rn. 27).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 7 A 10246/12

    Kommunaler "Seniorenbus" zulässig

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Anmerkung: Die Entscheidung wurde mit Urteil des OVG Koblenz vom 24.05.2012 - 7 A 10246/12.OVG - abgeändert.
  • VG Oldenburg, 16.06.2004 - 7 A 508/03

    Abgrenzung zwischen Linien- und Gelegenheitsverkehr

    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Ein Ausnahmefall ist nach den Ausführungen des VG Oldenburg dann anzunehmen, wenn ein Verkehr den in § 43 PBefG geregelten Fällen so nahe kommt, dass eine unterschiedliche Behandlung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes nicht mehr vertretbar ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 - 7 A 508/03- unter Verweis auf FG Neustadt, Urteil vom 1. April 2003 - 2 K 2866/99- betr. Kindergartenfahrten, die wie Schülerfahrten nach § 43 Satz 1 Nr. 2 PBefG behandelt werden; vgl. dazu auch Grätz, § 2 Abs. 6 Rn. 27).
  • VG Stuttgart, 25.11.1988 - 10 K 2142/87
    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Die Bestimmung ist unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nach der Rechtsprechung des VG Stuttgart jedenfalls in den Fällen anzuwenden, in denen eine neue Beförderungsform, die der Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigen konnte, einer der im Personenbeförderungsgesetz zugelassenen Verkehrsformen so ähnlich ist, dass eine Ungleichbehandlung in Anwendung von Artikel 3 GG willkürlich und deshalb unzulässig wäre (vgl. Urteil vom 25. November 1988 - 10 K 2142/87- m.w.N.).
  • Drs-Bund, 12.05.1965 - BT-Drs IV/3472
    Auszug aus VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1279/11
    Mit der Einführung der Vorgängerregelung des § 59a PBefG durch das Änderungsgesetz vom 24.8.1965 (BGBl 1, 906) verfolgte der Gesetzgeber vor dem Hintergrund des strengen gesetzlichen Typenzwanges des Personenbeförderungsrechtes das Ziel, "vom Gesetz nicht erfasste Verkehrsformen (grauer Verkehr), an deren Zulassung ein Interesse besteht, im Einzelfall genehmigungsfähig" zu machen (BT-Dr IV/3472).
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