Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 18.07.2017

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15   

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https://dejure.org/2019,39722
FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2019,39722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 16 Abs 3 S 3 EStG 2009, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 2009, § 6 Abs 5 EStG 2009, § 173 Abs 1 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO
    Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft entstandenen Aufgabegewinns auf die einzelnen Gesellschafter - Keine Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in Sperrfristverletzung - Abweichende Sachanträge des notwendig Beigeladenen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Zurechnung des Gewinns im Fall der Realteilung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Sperrfristverletzung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG nach Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis in der Rechtsform einer GbR: Aufteilung des durch die Sperrfristverletzung auf der Ebene der Gesellschaft rückwirkend entstandenen Aufgabegewinns auf die einzelnen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.03.2017 - IV R 31/14

    Echte und unechte Realteilung; Aufgabe des Gewerbebetriebs bei Auflösung einer

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Anders als § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG sieht § 6 Abs. 5 Satz 2 EStG keine Sperrfrist vor, bei deren Verletzung rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen wäre (BFH-Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24, Rn. 46; Pupeter in Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Anhang 10, Rn. 850).

    Bei der Feststellung eines Veräußerungsgewinns auf der Ebene der Gesellschafter handelt es sich um eine selbstständige Feststellung, die selbstständig angefochten werden kann (BFH-Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24).

    Der BFH hat in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 16. März 2017 IV R 31/14, BStBl II 2019, 24, Rn. 42) unter Hinweis auf Sinn und Zweck der Realteilung, Umstrukturierungsmaßnahmen durch die steuerneutrale Übertragung von Betriebsvermögen zu erleichtern, sofern das unternehmerische Engagement in anderer Form fortgesetzt wird (BT-Drucks. 14/6882 zum Gesetzesentwurf des Unternehmensfortentwicklungsgesetzes, S. 34), ausgeführt, die steuerneutrale Buchwertfortführung soll dem einzelnen Realteiler (personenbezogen) zugutekommen, der das im Rahmen der Realteilung erhaltene Betriebsvermögen in einem anderen eigenen Betriebsvermögen weiternutzt und so sein unternehmerisches Engagement in anderer Form fortsetzt; der Aufschub der Versteuerung anlässlich einer Betriebsaufgabe an sich aufzudeckender stiller Reserven soll andererseits (objektbezogen) nur insoweit erfolgen, als das erhaltene Betriebsvermögen tatsächlich in einem anderen eigenen Betriebsvermögen weitergenutzt wird.

  • BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04

    Hinzuziehung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Der "notwendig" Beigeladene kann abweichende Sachanträge nur innerhalb der Grenzen des durch das Klagebegehren bestimmten Verfahrens- und Streitgegenstandes stellen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; Brandis in Tipke/Kruse, AO FGO, § 60 FGO Rn. 104, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 13.07.2006 - IV E 1/06

    Antrag eines Rechtsanwalts, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Unterliegt der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren und werden ihm die Kosten des Klageverfahrens auferlegt - wie hier der Klägerin - so sind auch die Aufwendungen seines Bevollmächtigten im Vorverfahren nicht erstattungsfähig (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2006 IV E 1/06, BFH/NV 2006, 1874, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2017 - IV R 11/15

    Ausscheiden aus Mitunternehmerschaft gegen Sachwertabfindung mit

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Zumal der BFH in einer nachfolgenden Entscheidung ausdrücklich klargestellt hat, dass, soweit für die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Realteilung besondere Bedingungen gelten sollen, diese allein in § 16 Abs. 3 Sätze 3 und 4 EStG geregelt sind (BFH-Urteil vom 30. März 2017 IV R 11/15, BStBl II 2019, 29, Rn. 35).
  • BFH, 19.03.2018 - VI B 97/17

    Auslegung von Feststellungsbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO) eine Vielzahl selbständiger Regelungen (einzelne Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen) enthalten, die selbständig angefochten werden und in Rechtskraft erwachsen können (BFH-Urteil vom 19. März 2018 IV B 97/17, BFH/NV 2018, 733, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 50/09

    Zurechnung von Organeinkommen bei unterjährigem Ausscheiden eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15
    Dies ist nach billigem Ermessen bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 50/09, BStBl II 2013, 494, Rn. 30; Brandis, a.a.O., § 135 FGO Rn. 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 23.11.2021 - VIII R 14/19

    Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15 aufgehoben und der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2012 vom 16.04.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.11.2015 dahin geändert, dass der streitige Gewinn in Höhe von ... EUR allein der Beigeladenen zugerechnet wird.

    Auch die nachfolgende Klage blieb ohne Erfolg (Urteil des Finanzgerichts --FG-- des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.04.2019 - 1 K 1280/15, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 716).

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50572
VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2017,50572)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2017 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2017,50572)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 1 K 1280/15 (https://dejure.org/2017,50572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ärztekammerbeitrag | Beitragspflicht für als Berufsschullehrer tätigen Mediziner

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 70 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Ärztekammer | Nichtselbstständige Tätigkeit als Berufsschullehrer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.01.1993 - 1 C 33.89

    Ärztekammer - Kammerbeiträge - Bemessung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Sie ist jedoch gehalten, die aus dem Äquivalenzprinzip und dem Gleichheitssatz (Art. 3 Absatz 1 GG) abzuleitenden bundesrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33.89 -, juris).

    Bei der Bestimmung, ob ein wesentlicher Unterschied bzw. ein deutlich geringerer Nutzen für ein Kammermitglied vorliegt, kann indes nicht unberücksichtigt bleiben, dass eine berufsständische Kammer die Gesamtbelange ihrer Mitglieder wahren muss und demgemäß der für die Beitragsbemessung maßgebende Nutzen nicht in einem unmittelbaren wirtschaftlichen, beim Kammermitglied nachweisbaren Vorteil zu bestehen braucht (vgl. zu diesem Absatz BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33.89 -, juris Rn. 17).

    Können Mitglieder wegen der Eigenart ihrer beruflichen Tätigkeit typischerweise nur einen wesentlich geringeren Vorteil aus der Kammertätigkeit ziehen als die Berufsangehörigen, auf deren Belange die Kammeraufgaben (vgl. § 4 HBKG) in erster Linie zugeschnitten sind, muss diesem Umstand bei der Beitragsbemessung ausreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33.89 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 78/07 -, juris Rn. 17 am Ende).

  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Das weite Begriffsverständnis beruht auf der Prämisse, dass die Beklagte als berufsständische Kammer ihre legitime öffentliche Aufgabe umfassender Interessenwahrnehmung, die den mit der Zwangsmitgliedschaft verbundenen Eingriff in Art. 2 Absatz 1 GG erst zu rechtfertigen vermag, nur wahrnehmen kann, wenn sie die Erfahrungen der Ärzte aus allen Tätigkeitsbereichen nutzbar machen kann und diese (beitragspflichtige) Mitglieder der Ärztekammern sind (vgl. zu diesem Absatz BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.01.2014 - 3 LB 6/12 -, juris Rn. 24; VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 78/07 -, juris Rn. 17).

    Das lässt sich nicht ausschließlich quantitativ oder statistisch bestimmen, indem man etwa die Lehrdeputate der einzelnen Fächer vergleicht, vielmehr muss deren Prägung auf die gesamte Lehrtätigkeit des Klägers bezogen und ermittelt werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 79/07 -, juris Rn. 21 ; BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 24).

    Können Mitglieder wegen der Eigenart ihrer beruflichen Tätigkeit typischerweise nur einen wesentlich geringeren Vorteil aus der Kammertätigkeit ziehen als die Berufsangehörigen, auf deren Belange die Kammeraufgaben (vgl. § 4 HBKG) in erster Linie zugeschnitten sind, muss diesem Umstand bei der Beitragsbemessung ausreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 26.01.1993 - 1 C 33.89 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 78/07 -, juris Rn. 17 am Ende).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2014 - 3 LB 6/12

    Recht der freien Berufe (hier: Berufung) - Beitrag zur Ärztekammer - Definition

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Das weite Begriffsverständnis beruht auf der Prämisse, dass die Beklagte als berufsständische Kammer ihre legitime öffentliche Aufgabe umfassender Interessenwahrnehmung, die den mit der Zwangsmitgliedschaft verbundenen Eingriff in Art. 2 Absatz 1 GG erst zu rechtfertigen vermag, nur wahrnehmen kann, wenn sie die Erfahrungen der Ärzte aus allen Tätigkeitsbereichen nutzbar machen kann und diese (beitragspflichtige) Mitglieder der Ärztekammern sind (vgl. zu diesem Absatz BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 21; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.01.2014 - 3 LB 6/12 -, juris Rn. 24; VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 78/07 -, juris Rn. 17).

    Auch wenn zur Ausbildung von Medizinstudenten in der Vorklinik Grundlagen der Biologie oder Chemie zählen und die medizinischen Kenntnisse darauf aufbauen, ist die ärztliche Tätigkeit von spezieller medizinischer Sachkunde geprägt, so dass es nicht ausreichend erscheint, wenn der Kläger Kenntnisse der Biologie, die er im medizinischen Grundlagenstudium erworben hat, mitverwenden kann (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.01.2014 - 3 LB 6/12 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Soweit das Verfahren nach Zurücknahme der Klage eingestellt ist, ist die Entscheidung auch hinsichtlich der Kostenentscheidung unanfechtbar (§§ 92 Absatz 3 Satz 2, 158 Absatz 2 VwGO; vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.08.1998 - 4 B 75.98 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 4872/09

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Die Definition der ärztlichen Tätigkeit in § 2 Absatz 2 der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 22.09.2010 verstoße gegen geltendes Recht, da sie in Widerspruch zur Definition der "Ärztlichen Tätigkeit" in Gerichtsurteilen stehe, wie sie etwa auch dem Urteil des Landessozialgerichts Stuttgart vom 01.03.2011 (- L 11 R 4872/09 -) zugrunde liege.
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anhand der einschlägigen versorgungs- und kammerrechtlichen Normen zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R -, juris Rn. 34).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2008 - 9 K 79/07

    Kein Kammerbeitrag für Arzt der als Vorstandsvorsitzender einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2017 - 1 K 1280/15
    Das lässt sich nicht ausschließlich quantitativ oder statistisch bestimmen, indem man etwa die Lehrdeputate der einzelnen Fächer vergleicht, vielmehr muss deren Prägung auf die gesamte Lehrtätigkeit des Klägers bezogen und ermittelt werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2008 - 9 K 79/07 -, juris Rn. 21 ; BVerwG, Urteil vom 30.01.1996 - 1 C 9.93 -, juris Rn. 24).
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