Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011

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   FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06   

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FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,22755)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.05.2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,22755)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,22755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzbesteuerung des Verkaufs von "Business-Cards"; Verkauf des Arrangements "Werbemaßnahmen im Business-Pool" als umsatzsteuerrechtlich beachtliche Werbemaßnahme

  • Betriebs-Berater

    Unzutreffende Leistungsbeschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1980 § 14 Abs. 3
    Der Leistungsinhalt einer Rechnung muss aus Sicht der Umsatzsteuer für die Vertragspartner klar zu identifizieren sein und der tatsächlichen Leistung entsprechen

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Leistungsinhalt einer Rechnung muss aus Sicht der Umsatzsteuer für die Vertragspartner klar zu identifizieren sein und der tatsächlichen Leistung entsprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ungenaue Leistungsbeschreibung in einer Rechnung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Unzutreffende Leistungsbeschreibung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
    Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c Abs. 2 UStG
    Fallgruppen des § 14c Abs. 2 UStG

Papierfundstellen

  • BB 2011, 3092
  • EFG 2012, 568
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 08.09.1994 - V R 70/91

    Bei Rechnungserteilung über andere als die tatsächlich gelieferten Gegenstände

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Erteile ein Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis, in der er statt des tatsächlich gelieferten Gegenstandes einen anderen, von ihm nicht gelieferten Gegenstand aufführe, oder statt der tatsächlich ausgeführten sonstigen Leistung eine andere, von ihm nicht erbrachte Leistung angebe (unrichtige Leistungsbeschreibung), so schulde er die gesondert ausgewiesene Steuer nach § 14 Abs. 3 UStG neben der Steuer für die tatsächlich ausgeführte Leistung (Abschnitt 190 Abs. 2 Nr. 3 UStR; BFH vom 8. September 1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32).

    Diesen Anforderungen kann eine Rechnung über eine nicht ausgeführte Leistung nicht genügen (BFH vom 8. September 1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32).

    Eine Unrichtigkeit liegt einmal vor, wenn eine Leistung beschrieben wird, die gegenüber dem angegebenen Leistungsempfänger weder bereits ausgeführt worden ist noch überhaupt ausgeführt werden soll (vgl. BFH vom 8. September 1994 V R 70/91, BStBl II 1995, 32).

    - Die Inrechnungstellung von Waren zum ermäßigten Steuersatz ("div. Süßwaren"), obwohl tatsächlich nicht begünstigte Gegenstände ("Spirituosen") geliefert wurden (BFH vom 8. September 1994 V R 70/91, a.a.O.).

    Dazu gehört auch, ob der Leistende die erbrachte Leistung bewusst oder nur aus Unachtsamkeit unrichtig beschreibt bzw. ob die Ungenauigkeit Folge der gebotenen Kürze der Rechnungsangaben ist bzw. aus der Schwierigkeit resultiert, zutreffende Kurzformeln für Leistungsbeschreibungen zu finden (BFH vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BStBl 1981, 547; vom 8. September 1994 V R 70/91, a.a.O.).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Die Beschreibung des beim Leistungsempfänger eintretenden Leistungserfolges kann eine hinreichende Angabe tatsächlicher Art sein (BFH vom 24. September 1987 V R 50/85, BStBl II 1988, 688).

    Wegen der fehlenden Übereinstimmung von tatsächlich erbrachter Leistung einerseits und der in der Rechnung beschriebenen Leistung andererseits lässt sich nicht mit Hilfe der Rechnung beweisen, dass die Steuer gerade für die erbrachte Leistung in Rechnung gestellt worden ist (BFH vom 24. September 1987 V R 50/85, 65, BStBl II 1988, 688).

    - Rechnungen über "Montage von Einbauschränken" bzw. "Ein- und Ausschalarbeiten in der Zeit v. ....", wenn kein anderer Leistungsgegenstand in Betracht kommt als entweder die Montage von Einbauschränken bzw. Ein- und Ausschalarbeiten oder die Überlassung von Arbeitnehmern für entsprechende Arbeiten (BFH vom 24. September 1987 V R 50/85, BStBl II 1988, 688).

  • BFH, 01.08.1996 - V R 9/96

    Anforderung an Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Nach ständiger Rechtsprechung gilt der allgemeine Rechnungsbegriff des § 14 Abs. 4 UStG 1980 sowohl für die Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG 1980 als auch im Hinblick auf den Vorsteuerabzugsanspruch gemäß § 15 Abs. 1 UStG 1980 (BFH vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381).

    Die Anforderungen sind - je nach Besonderheiten des Falles - unter gebotener Rücksichtnahme auf die praktischen Bedürfnisse des wirtschaftlichen Verkehrs abzugrenzen (BFH vom 1. August 1996 V R 9/96, BFH/NV 1997, 381).

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (EuGH vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 - Schmeink und Cofreth und Manfred Strobel, Rn. 59, UR 2000, 470, BFH/NV Beilage 2001, 33 und vom 21. März 2000 Rs. C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u.a., Slg. 2000, I-0000, Rn. 52).
  • BFH, 09.12.1987 - V B 54/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Denn eine Abrechnung über hergestelltes Mauerwerk sei nicht dazu geeignet, die in der Überlassung eines Kranführers bestehende Leistung zu identifizieren (BFH vom 9. Dezember 1987 V B 54/85, BStBl II 1988, 700).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    - Reparaturrechnungen nach vorgetäuschten Verkehrsunfällen, wobei ungewiss war, ob und in welchem Umfang die Fahrzeuge repariert wurden (BFH vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BStBl II 1994, 277).
  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    - Die Inrechnungstellung von Antriebsmotoren, während tatsächlich Schrottmotoren geliefert wurden (BFH vom 21. Mai 1987 V R 129/78, BStBl II 1987, 652).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Sie dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen, die ein Grundprinzip des durch das einschlägige Gemeinschaftsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt (EuGH vom 19. September 2000 Rs. C-454/98 - Schmeink und Cofreth und Manfred Strobel, Rn. 59, UR 2000, 470, BFH/NV Beilage 2001, 33 und vom 21. März 2000 Rs. C-110/98 bis C-147/98, Gabalfrisa u.a., Slg. 2000, I-0000, Rn. 52).
  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    - eine Rechnung, in der die Spalte für die Artikelnummer unausgefüllt geblieben war, so dass betreffend den Leistungsgegenstand nur feststand, dass der Leistende (ein Lebensmittelhandel) Waren aus einem Kreis von 14 Warengruppen geliefert hatte, wobei lediglich noch eine Unterscheidung nach dem Steuersatz ersichtlich war (BFH vom 24. April 1986 V R 138/78, BStBl II 1986, 581).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 126/75

    Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1304/06
    Dazu gehört auch, ob der Leistende die erbrachte Leistung bewusst oder nur aus Unachtsamkeit unrichtig beschreibt bzw. ob die Ungenauigkeit Folge der gebotenen Kürze der Rechnungsangaben ist bzw. aus der Schwierigkeit resultiert, zutreffende Kurzformeln für Leistungsbeschreibungen zu finden (BFH vom 7. Mai 1981 V R 126/75, BStBl 1981, 547; vom 8. September 1994 V R 70/91, a.a.O.).
  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

  • BFH, 04.02.2008 - V B 170/06

    Vorsteuerabzug: rechnungsergänzende Unterlagen bei Dauerleistungen

  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

    Das FG des Saarlandes hat in dem von der Klägerin genannten Urteil vom 12. Mai 2011  1 K 1304/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 568) zwar ausgeführt, die Leistungsbeschreibung müsse nicht die "korrekte umsatzsteuerliche Leistungsbeschreibung" enthalten, aber zugleich betont, der Leistungsinhalt müsse "für die Vertragspartner klar zu identifizieren sein und der tatsächlichen Leistung entsprechen" (unter I.2.b(2)).
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   FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011 - 1 K 1304/06   

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FG Rheinland-Pfalz, 17.08.2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,85171)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.08.2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,85171)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. August 2011 - 1 K 1304/06 (https://dejure.org/2011,85171)
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