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   VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10   

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https://dejure.org/2011,29976
VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10 (https://dejure.org/2011,29976)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.05.2011 - 1 K 133.10 (https://dejure.org/2011,29976)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 1 K 133.10 (https://dejure.org/2011,29976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Es besteht keine datenschutzrechtliche Pflicht eines Arbeitsvermittlers, Bewerberdaten in E-Mails nur verschlüsselt zu versenden

  • datenschutz.eu

    Keine zwingende Verschlüsselungspflicht bei Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail, wenn Betroffener eingewilligt hat

  • online-und-recht.de

    Keine zwingende Verschlüsselungspflicht bei Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail, wenn Betroffener eingewilligt hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss ich meine E-Mails verschlüsseln?

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10
    Die datenschutzrechtliche Anordnung ist ein Dauerverwaltungsakt, denn sie enthält die für einen solchen Dauerverwaltungsakt typische, sich ständig neu aktualisierende Verpflichtung für den Kläger, den Forderungen nach Verschlüsselung bzw. Pseudonymisierung nachzukommen, und erschöpft sich nicht in einer einmal geforderten Handlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2001 - 6 C 6.00 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 20.01.1999 - 8 B 232.98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Investitionsvorrangbescheids;

    Auszug aus VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20. Januar 1999 - 8 B 232.98 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20. Januar 1999 - 8 B 232.98 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 23.10.2006 - 1 BvR 2027/02

    Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur Schweigepflichtentbindung muss

    Auszug aus VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10
    Ist der Verzicht auf den Vertrag keine zumutbare Alternative, muss der Gesetzgeber bzw. die an seiner Stelle handelnde Rechtsprechung eingreifen und darf eine Preisgabe von Daten nur dann zulassen, wenn sie unter Beachtung der Interessen beider Seiten erforderlich ist (vgl. Däubler, in: Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, a. a. O., § 4 a Rn. 2a; BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 BvR 2027/02 -, DVBl. 2007, 111 ff.).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    Auszug aus VG Berlin, 24.05.2011 - 1 K 133.10
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass sich die für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit maßgebliche Sach- und Rechtslage nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht beurteilt (vgl. u. a. BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -, BVerwGE 120, 246; Beschluss vom 20. Januar 1999 - 8 B 232.98 -, juris), wobei dies bei der Anfechtungsklage im Allgemeinen und vorbehaltlich abweichender Regelungen des materiellen Rechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 5 B 90.05 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
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