Rechtsprechung
FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit der steuerlichen Verrechnung von Verlusten aus Devisentermingeschäften mit anderen Einkünften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
- FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
- BFH, 06.07.2016 - I R 25/14
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1203
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
Zwar kann es zu einem definitiven Untergang des erlittenen Verlustes aus den vorgenommenen Devisenspekulationsgeschäften kommen, wenn zukünftig keine verrechenbaren Gewinne mehr erwirtschaftet werden, jedoch hat der BFH in vergleichbaren Fällen nur dann Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip erhoben, wenn ausnahmsweise der Untergang eines entsprechenden Verlustes mit absoluter Sicherheit zu befürchten war (vgl. den zur Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG ergangene Beschluss des BFH vom 26.08.2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826). - BFH, 16.10.2002 - I R 23/02
Kreditinstitut i.S.d. § 19 GewStDV
Auszug aus FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
Unbeschadet der Frage, ob § 2 KWG im Rahmen des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 überhaupt Prüfungsgegenstand ist, sind - entgegen der Auffassung des Finanzamts - die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die C bei der Geschäftsabwicklung nicht ausschließlich mit konzernzugehörigen Gesellschaften sondern auch mit außen stehenden Geschäftsbanken in Geschäfts- und Handelsbeziehungen trat (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 16.10.2002 I R 23/02, BFH/NV 2003, 653). - BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74
Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung
Auszug aus FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
95 Nachdem es sich bei der Verlustausgleichsbeschränkung um eine für die Klägerin nachteilige Rechtsfolge handelt, hat das Finanzamt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die von ihr geltend gemachten Tatsachen zu tragen (vgl. das BFH-Urteil vom 20.01.1978 VI R 193/74, BStBl II 1978, 338). - FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Auszug aus FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
Das Finanzgericht folgt insofern auch der von der Verwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 23.09.2005 - IV B 2 - S 2119 - 7/05, DB 2005, 2269) und Teilen der Literatur (…vgl. Schmidt/Wacker, a.a.O. m.w.N.) vertretenen Rechtsauffassung, wonach dahin stehen kann, ob es sich um Termingeschäfte handelt, die lediglich auf Differenzausgleich oder auf physische Erfüllung (hier: Lieferung von Devisen) gerichtet sind.
- BFH, 06.07.2016 - I R 25/14
Verfassungsmäßigkeit und Reichweite der Verlustausgleichs- und Abzugsbeschränkung …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 10. Dezember 2013 1 K 1333/10 aufgehoben.Sein Urteil vom 10. Dezember 2013 1 K 1333/10 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 1203 abgedruckt.
Rechtsprechung
FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 4 Satz 3; EStG § 15 Abs. 4 Satz 1
Verluste aus - nicht autorisierten - Devisentermingeschäften - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verluste aus - nicht autorisierten - Devisentermingeschäften
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
- FG Nürnberg, 10.12.2013 - 1 K 1333/10
- BFH, 06.07.2016 - I R 25/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
Auszug aus FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
Zwar kann es zu einem definitiven Untergang des erlittenen Verlustes aus den vorgenommenen Devisenspekulationsgeschäften kommen, wenn zukünftig keine verrechenbaren Gewinne mehr erwirtschaftet werden, jedoch hat der BFH in vergleichbaren Fällen nur dann Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes gegen das objektive Nettoprinzip erhoben, wenn ausnahmsweise der Untergang eines entsprechenden Verlustes mit absoluter Sicherheit zu befürchten war (vgl. den zur Mindestbesteuerung des § 2 Abs. 3 EStG ergangene Beschluss des BFH vom 26.08.2010 I B 49/10, BStBl II 2011, 826). - FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Auszug aus FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
Das Finanzgericht folgt insofern auch der von der Verwaltung (vgl. BMF-Schreiben vom 23.09.2005 - IV B 2 - S 2119 - 7/05, DB 2005, 2269 ) und Teilen der Literatur (…vgl. Schmidt/Wacker, a.a.O. m.w.N.) vertretenen Rechtsauffassung, wonach dahin stehen kann, ob es sich um Termingeschäfte handelt, die lediglich auf Differenzausgleich oder auf physische Erfüllung (hier: Lieferung von Devisen) gerichtet sind. - BFH, 20.01.1978 - VI R 193/74
Mitwirkungspflicht - Gastarbeiter - Unterstützungsbedürftigkeit - Bescheinigung
Auszug aus FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
Nachdem es sich bei der Verlustausgleichsbeschränkung um eine für die Klägerin nachteilige Rechtsfolge handelt, hat das Finanzamt die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die von ihr geltend gemachten Tatsachen zu tragen (vgl. das BFH-Urteil vom 20.01.1978 VI R 193/74, BStBl II 1978, 338 ). - BFH, 16.10.2002 - I R 23/02
Kreditinstitut i.S.d. § 19 GewStDV
Auszug aus FG Nürnberg, 24.09.2013 - 1 K 1333/10
Unbeschadet der Frage, ob § 2 KWG im Rahmen des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 überhaupt Prüfungsgegenstand ist, sind - entgegen der Auffassung des Finanzamts - die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG im vorliegenden Fall nicht gegeben, da die C bei der Geschäftsabwicklung nicht ausschließlich mit konzernzugehörigen Gesellschaften sondern auch mit außen stehenden Geschäftsbanken in Geschäfts- und Handelsbeziehungen trat (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 16.10.2002 I R 23/02, BFH/NV 2003, 653 ).