Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 29.06.2006

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   FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04   

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https://dejure.org/2008,7347
FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04 (https://dejure.org/2008,7347)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2008 - 1 K 1377/04 (https://dejure.org/2008,7347)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 1 K 1377/04 (https://dejure.org/2008,7347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    § 8 Abs. 3 KStG, § 6a EStG
    Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor Ablauf einer Probezeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung durch die Bildung einer Pensionsrückstellung für den Geschäftsführer einer GmbH; Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Kriterien einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung einer Pensionsrückstellung

  • Judicialis

    AO § 163; ; EStG § 6a; ; FGO § 115; ; KStG § 8 Abs. 3

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Steuerrecht: Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor Ablauf einer Probezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3; EStG § 6a
    Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin (Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters) vor Ablauf einer Probezeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin (Ehefrau des Mehrheitsgesellschafters) vor Ablauf einer Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1323
  • EFG 2009, 774
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 14.07.1989 - III R 97/86

    Betriebliche Veranlassung einer dem Arbeitnehmer-Ehegatten erteilten

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 14. Juli 1989 III R 97/86 und vom 25. Juli 1995 VIII R 38/93) seien Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, die die Funktion von Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen, insoweit als betrieblicher Aufwand abzugsfähig und stellten keine vGA dar.

    Der BFH hat mehrfach entschieden, dass die Zuführungen zur Pensionsrückstellung für eine Pensionszusage, die eine gesetzliche Rentenversicherung ersetzen soll, den betrieblichen Gewinn im Ergebnis nur in der Höhe mindern dürfen, wie dies bei Entrichtung der gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung der Fall gewesen wäre (vgl. grundlegend BFH-Urteil vom 15. Juli 1976 I R 124/73, BStBl II 1977, 112; BFH-Urteile vom 14. Juli 1989 III R 97/86, BStBl II 1989, 969; vom 7. Februar 1990 X R 63-65/87, BFH/NV 1991, 80; alle zu §§ 4 Abs. 4, 12 EStG).

  • BFH, 08.06.1977 - I R 95/75

    Zur Frage des Vorteilsausgleichs bei verdeckten Gewinnausschüttungen

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Gleiches gilt für Leistungen und Gegenleistungen aus Rechtsgeschäften, die so eng zusammenhängen, dass sie wirtschaftlich als einheitliches Geschäft anzusehen sind (BFH vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BStBl II 1977, 704).

    So erfordert der Vorteilsausgleich eine Gegenleistung des Gesellschafters für die Leistung der Gesellschaft im Rahmen eines derart eng zusammenhängenden Rechtsgeschäfts, dass sie wirtschaftlich als einheitliches Geschäft anzusehen sind (BFH-Urteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BStBl II 1977, 704; vom 7. Dezember 1988 I R 25/82, BStBl II 1989, 248).

  • BFH, 18.12.1996 - I R 139/94

    Verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Form der

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301).

    Es ist nicht erforderlich, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form der Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person die Zuwendung eines Vorteils für den Gesellschafter selbst zur Folge hat (BFH vom 18. Dezember 1996 I R 139/94, BStBl II 1997, 301).

  • BFH, 24.04.2002 - I R 18/01

    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    In den Fällen, in denen bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "ankaufen" und in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführten, hält der BFH eine Probezeit von ca. einem Jahr für die Geschäftsführer für ausreichend, sofern sie Berufserfahrung als leitende Angestellte in der betreffenden Branche mit im Wesentlichen unveränderten Tätigkeitsbereichen haben (BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BStBl II 2002, 670).

    So hat der BFH im Falle eines gescheiterten Management-Buy-Out einen Zeitraum von ca. einem Jahr nur dann als ausreichend angesehen, wenn die neuen Geschäftsführer einschlägige Berufserfahrung als leitende Angestellte mit im Wesentlichen unveränderten Tätigkeitsumfang haben (BFH vom 24. April 2002 I R 18/01 a.a.O.).

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH anhand aller Gesamtumstände des Einzelfalls, u.a. dem Alter des Geschäftsführers, der Länge der künftigen aktiven Dienstzeit (Erdienbarkeit) und der Länge der Wartezeit (Probezeit) zu prüfen (s. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Juni 2000 I B 110/99, BFH/NV 2001, 67; vom 25. Mai 1988 I R 107/84, BFH/NV 1989, 195; vom 16. Dezember 1992 I R 2/92, BStBl II 1993, 455).

    Versorgungszusagen werden üblicherweise erst nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit, jedenfalls nicht vor Ablauf einer Probezeit erteilt (BFH v. 16. Dezember 1992 I R 2/92, BStBl II 1993, 455).

  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Gesellschaftsrechtlich veranlasst ist eine Wertverschiebung, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BStBl. II 1995, 419; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384 m.w.N.).

    Dies hat er z.B. im Falle von Veränderungen der Rechtsform (Umwandlungen, Begründung einer Betriebsaufspaltung) angenommen (BFH-Urteile vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1000 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Der 1. Senat beim BFH hat (zur Frage der Angemessenheit einer verdeckten Gewinnausschüttung) im Zusammenhang mit Pensionszusagen festgestellt, dass zumindest in Höhe der ersparten fiktiven AG-Beiträge keine vGA vorliege (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BStBl II 2005, 664; vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BStBl II 2005, 841).
  • BFH, 21.08.2007 - I R 74/06

    Auflösung einer im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Pensionsrückstellung wegen

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Es mag hierbei dahin stehen, ob eine Korrektur in den Folgejahren (ähnlich wie im Fall der Vermeidung einer doppelten Erfassung von Beträgen durch eine vGA) analog § 8 Abs. 3 KStG oder nach § 163 S. 1 AO erfolgen kann (vgl. zur Auflösung einer Pensionsrückstellung bei unterbliebener Hinzurechnung trotz vGA BFH-Urteil vom 21. August 2007 I R 74/06, BStBl II 2008, 277).
  • BFH, 07.12.1988 - I R 25/82

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Anpassung des Mietzinses gegenüber

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    So erfordert der Vorteilsausgleich eine Gegenleistung des Gesellschafters für die Leistung der Gesellschaft im Rahmen eines derart eng zusammenhängenden Rechtsgeschäfts, dass sie wirtschaftlich als einheitliches Geschäft anzusehen sind (BFH-Urteile vom 8. Juni 1977 I R 95/75, BStBl II 1977, 704; vom 7. Dezember 1988 I R 25/82, BStBl II 1989, 248).
  • BFH, 10.03.1993 - I R 51/92

    Keine Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen Minderung eines

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04
    Nach Ablauf des Veranlagungszeitraums der Vermögensminderung entstehende Vermögenserhöhungen können eine bereits eingetretene Vermögensminderung nicht neutralisieren; sie könnten allenfalls im Rahmen eines steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleichs berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 10. März 1993 I R 51/92, BStBl II 1993, 635).
  • BFH, 31.03.2004 - I R 65/03

    Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage

  • BFH, 15.07.1976 - I R 124/73

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis - Pensionszusage - Steuerrechtliche Anerkennung -

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2002 - 2 K 1945/01

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne

  • BFH, 07.02.1990 - X R 63/87

    Berücksichtigung einer Pensionszusage bei der Festsetzung der Einkommenssteuer -

  • FG Hessen, 04.06.1992 - 4 K 4347/88
  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

  • BFH, 22.02.1989 - I R 44/85

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in der bei der Gesellschaft eingetretenen

  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

  • FG Niedersachsen, 18.02.1997 - VI 480/93

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA); Anforderungen an eine

  • FG Berlin, 28.04.1997 - VIII 461/95

    Berücksichtigung von Zuführungen zu Pensionsrückstellungen als verdeckte

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

  • BFH, 19.06.2000 - I B 110/99

    Pensionszusage zugunsten eines 74-jährigen Angehörigen

  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • BFH, 25.05.1988 - I R 107/84

    Klage - Körperschaftsteuerbescheid - Feststellungsbescheid - Eigenkapital -

  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

    Die dagegen erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) des Saarlandes mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 774 veröffentlichtem Urteil vom 3. Dezember 2008  1 K 1377/04 im Wesentlichen ab.
  • FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11

    Bildung von Rückstellungen wegen Umwandlung von Barlohnansprüchen eines

    Erweist sich die Verbuchung eines bestimmten Betrages als Zuführung zu Rückstellungen (z.B. für Pension- oder Zeitwertkonten) als nicht fremdüblich - etwa weil das Schriftformerfordernis bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht erfüllt ist -, erspart die Kapitalgesellschaft aber den anderenfalls zu zahlenden Gehaltsaufwand, so ist diese Ersparnis bei der Berechnung der Vermögensminderung zu berücksichtigen (vgl. etwa BFH vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BStBl II 2005, 841 zur Berücksichtigung ersparter fiktiver Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung; FG des Saarlandes vom 3. Dezember 2008 1 K 1377/04, EFG 2009, 774; offen gelassen in BFH vom 17. März 2010 I R 19/09, BFH/NV 2010, 1310).
  • BFH, 29.01.2010 - I B 88/09

    Pensionszusage an den "Noch-Nicht-Gesellschafter

    In dem diesem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt geht es um die Versorgungszusage an eine im zusagenden Unternehmen seit vielen Jahren beschäftigte Arbeitnehmerin kurze Zeit nach der Anstellung als Geschäftsführerin; das FG hat die Klage gegen den Ansatz einer vGA abgewiesen und die Revision unter dem Gesichtspunkt zugelassen, dass höchstrichterlich zu klären sei, ob und inwieweit ersparte Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Höhe der vGA im Zusammenhang mit der vor Ablauf einer angemessenen Probezeit gebildeten Pensionsrückstellung für eine dem Gesellschafter nahestehende Geschäftsführerin berücksichtigt werden müssten (FG des Saarlandes, Urteil vom 3. Dezember 2008  1 K 1377/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 774).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04   

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FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04 (https://dejure.org/2006,19027)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2006 - 1 K 1377/04 (https://dejure.org/2006,19027)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Umsätzen eines Arztes aus der Vermietung eines Computertomographen; Voraussetzungen der Befreiung von Vermietungsumsätzen von der Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von Umsätzen eines Arztes aus der Vermietung eines Computertomographen; Voraussetzungen der Befreiung von Vermietungsumsätzen von der Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuerbefreiung für von Pharmaunternehmen bezahlte Thromboseuntersuchungen sowie bei Vermietung eines Computertomographen durch einen Arzt

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbefreiung für von Pharmaunternehmen bezahlte Thromboseuntersuchungen sowie bei Vermietung eines Computertomographen durch einen Arzt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiungen bei einem Arzt

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1544
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.11.2003 - C-307/01

    'd''Ambrumenil und Dispute Resolution Services'

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Ein solcher Umsatz setzt nämlich voraus, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten dienen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 675; Urteil vom 25.11.2004 - V R 44/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 190 unter Hinweis auf Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 585 Randnummer - Rdnr. - 48; Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39 und Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75 Rdnr. 57).

    Dieser Teil der Leistung ist daher in keinem Fall mit der Erstellung eines medizinischen Gutachtens zu vergleichen, die von der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UstG in der Regel nicht erfasst wird (vgl. EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75).

  • BFH, 30.06.2005 - V R 1/02

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für Supervisionsleistungen

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Ein solcher Umsatz setzt nämlich voraus, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten dienen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 675; Urteil vom 25.11.2004 - V R 44/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 190 unter Hinweis auf Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 585 Randnummer - Rdnr. - 48; Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39 und Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75 Rdnr. 57).

    Eine so umfassende Steuerbefreiung lässt sich aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 14 UStG indes nicht entnehmen (so auch BFH, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, BStBl. II 2005, 675 und Urteil vom 24.9.2004 - V B 177/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 258 zur Überlassung einer Praxiseinrichtung von einem Zahnarzt an einen anderen Zahnarzt gegen Entgelt).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-212/01

    Unterpertinger

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Ein solcher Umsatz setzt nämlich voraus, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten dienen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 675; Urteil vom 25.11.2004 - V R 44/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 190 unter Hinweis auf Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 585 Randnummer - Rdnr. - 48; Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39 und Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75 Rdnr. 57).

    Nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung steht für den Senat nämlich fest, dass der Hauptzweck der von dem Kläger insoweit erbrachten Leistung in der Diagnose von Krankheiten bestand, die die Grundlage für die weitere Behandlung der Patienten bildete (mit diesen Anforderungen EuGH, Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Ein solcher Umsatz setzt nämlich voraus, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten dienen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 675; Urteil vom 25.11.2004 - V R 44/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 190 unter Hinweis auf Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 585 Randnummer - Rdnr. - 48; Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39 und Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75 Rdnr. 57).
  • BFH, 24.09.2004 - V B 177/02

    USt - Überlassung einer Zahnarztpraxiseinrichtung

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Eine so umfassende Steuerbefreiung lässt sich aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 14 UStG indes nicht entnehmen (so auch BFH, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, BStBl. II 2005, 675 und Urteil vom 24.9.2004 - V B 177/02, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2005, 258 zur Überlassung einer Praxiseinrichtung von einem Zahnarzt an einen anderen Zahnarzt gegen Entgelt).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 44/02

    Steuerbefreiung von Umsätzen aus heilberuflicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Brandenburg, 29.06.2006 - 1 K 1377/04
    Ein solcher Umsatz setzt nämlich voraus, dass Tätigkeiten ausgeführt werden, die der Diagnose, der Behandlung und - soweit möglich - der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen für bestimmte Patienten dienen (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30.06.2005 - V R 1/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 675; Urteil vom 25.11.2004 - V R 44/02, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2005, 190 unter Hinweis auf Europäischer Gerichtshof - EuGH -, Urteil vom 6.11.2003 - Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2003, 585 Randnummer - Rdnr. - 48; Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70 Rdnr. 39 und Urteil vom 20.11.2003 - Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75 Rdnr. 57).
  • BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14

    Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von

    aa) Die Klägerin hat zwar auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 28. Juni 2006  1 K 1377/04 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1544), auf das die Vorentscheidung auf S. 11 des Urteils zur Abgrenzung selbst Bezug genommen hatte, als angebliche Divergenzentscheidung hingewiesen.

    Die Klägerin hat allerdings keine abweichenden Rechtssätze der Vorentscheidung und der Entscheidung des FG des Landes Brandenburg in EFG 2006, 1544 so gegenüber gestellt, dass eine Abweichung erkennbar würde.

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2014 - 2 K 10245/11

    Umsatzsteuerbarkeit von Einkünften aus Sponsoring-Verträgen - keine steuerfreie

    Dies kann im Einzelfall anders sein, wenn die Studien gleichzeitig zu Therapiezwecken verwendet werden (vgl. FG des Landes Brandenburg Urteil vom 29.06.2006, 1 K 1377/04, EFG 2006 S. 1544).
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