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   FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/2007   

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FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/2007 (https://dejure.org/2007,13390)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 1 K 1385/2007 (https://dejure.org/2007,13390)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 K 1385/2007 (https://dejure.org/2007,13390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Rücklage; Gewinnmindernde Berücksichtigung der Anschaffung einer Fotovoltaikanlage; Hinreichende Konkretisierung der Investitionsentscheidung als Voraussetzung für die Bildung einer Rücklage; Betreiben einer ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g; HGB § 269
    Wesentlichkeit einer Betriebserweiterung i.S.d. § 269 HGB - Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wesentlichkeit einer Betriebserweiterung i.S.d. § 269 HGB - Voraussetzungen für die Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1016
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06

    Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen"

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Diese Einschränkung gilt auch für bestehende Betriebe, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 HGB) gleichzusetzen ist (BFH-Urteile vom 19.09.2002 a.a.O., vom 14.02.2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110 undvom 11.07.2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Diese Einschränkung gilt auch für bestehende Betriebe, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 HGB) gleichzusetzen ist (BFH-Urteile vom 19.09.2002 a.a.O., vom 14.02.2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110 undvom 11.07.2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957).
  • BFH, 09.08.1989 - X R 130/87

    1. Mehrheit von Gewerbebetrieben bei einer natürlichen Person - 2. Kriterien für

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Gleichartig-ergänzende gewerbliche Tätigkeiten können auch über größere Entfernungen zusammenzufassen sein (BFH-Urteil vom 09.08.1989 X R 130/87, BStBl II 1989, 901).
  • BFH, 25.04.1989 - VIII R 294/84

    Besonderheiten bei der Erhebung der Gewerbesteuer - Beschäftigung der Ehefrau im

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Auf der anderen Seite können jedoch auch gleichartige und in räumlicher Nähe ausgeübte gewerbliche Tätigkeiten eigenständige Gewerbebetriebe sein, wenn keine sachliche Verbindung wirtschaftlicher, finanzieller oder organisatorischer Art gegeben ist (BFH-Urteil vom 25.04.1989 VIII R 294/84, BFH/NV 1990, 261).
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Bei einer Vervielfachung des Personalkörpers und einem Investitionsvolumen in Höhe des 16-fachen der bisher realisierten Anschaffungen liegt eine erhebliche Kapazitätsausweitung und damit eine wesentliche Betriebserweiterung vor (BFH-Urteil vom 17.11.2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    BFH-Urteil vom 12.06.1991 III R 108/89 (BStBl II 1992, 29) war von einem nicht unwesentlichen Unterhaltsbeitrag auszugehen, wenn der Steuerpflichtige etwa 20 v.H. der gesamten Unterhaltskosten des Kindes trug.
  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" ist erfüllt, wenn aufgrund aller Umstände des Einzelfalls und der gegenwärtigen, bereits vorhandenen Tatsachen die Entscheidung getroffen werden kann, dass die Investition wahrscheinlich durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 19.09.2003 X R 51/00, BStBl II 2004, 184).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Nicht zuletzt zur Vermeidung ungerechtfertiger Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigung geht der Bundesfinanzhof in diesen Fällen nur dann von einer hinreichenden Konkretisierung des Investitionsvorhabens aus, wenn das Wirtschaftsgut bereits am zu beurteilenden Stichtag verbindlich bestellt wurde (BFH-Urteil vom 25.04.2002 IV R 30/00, BStBl II 2004, 182).
  • BFH, 25.07.1997 - VI R 113/95

    Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG 1987 wurde der Kinderfreibetrag nur übertragen, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung für das Kalenderjahr nicht oder nur zu einem unwesentlichen Teil nachkam; erst ein Unterhaltsbeitrag von mehr als der Hälfte der Unterhaltsverpflichtung wurde dabei als nicht unwesentlich angesehen (BFH-Urteil vom 25.07.1997 VI R 113/95 BStBl II 1998, 433).
  • BFH, 12.04.2000 - VI R 148/97

    Kinderfreibetrag; Übertragung

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
    Bei einem barunterhaltspflichtigen Elternteil bedeutet dies eine Zahlung von mindestens 75% (z.B. BFH-Urteil vom 12.04.2000 VI R 148/97, BFH/NV 2000, 1194); als unwesentlich wird also ein Betrag von weniger als 25% der Unterhaltsverpflichtung angesehen.
  • BFH, 15.09.2010 - X R 21/08

    Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen

    Das Finanzgericht (FG) hat der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1016 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07

    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

    Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 18. Dezember 2007, a.a.O.).

    Das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/2007, EFG 2008, 1016 - AZ der Revision: BFH X R 21/08) entschied, das die Tätigkeiten (Photovoltaikanlage auf dem Gebäude eines Elektrounternehmens) sich wechselseitig ergänzen würden.

  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Aber auch bei organisatorischer, finanzieller und wirtschaftlicher Verflechtung ist bei ungleichartiger Betätigung ein einheitlicher Gewerbebetrieb nur anzunehmen, wenn die verschiedenen Betätigungen einander ergänzen (BFH-Beschluss vom 31. Januar 2006 III B 29/05, BFH/NV 2006, 1152; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 18. Dezember 2007 1 K 1385/07, EFG 2008, 1016, nachgehend BFH-Urteil vom15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235).

    Das Finanzgericht Nürnberg (in EFG 2008, 1016) entschied, dass die Tätigkeiten (Photovoltaikanlage auf dem Gebäude eines Elektrounternehmens) sich wechselseitig ergänzen würden.

  • BFH, 29.06.2011 - X B 59/10

    Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem

    b) Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des FG Nürnberg vom 18. Dezember 2007  1 K 1385/2007 und 1 K 1386/2007, die Gegenstand der Revisionsverfahren X R 21/08 und X R 22/08 waren, liegt nicht vor.
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