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   FG Münster, 01.12.2015 - 1 K 1387/15 E   

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https://dejure.org/2015,41263
FG Münster, 01.12.2015 - 1 K 1387/15 E (https://dejure.org/2015,41263)
FG Münster, Entscheidung vom 01.12.2015 - 1 K 1387/15 E (https://dejure.org/2015,41263)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 1 K 1387/15 E (https://dejure.org/2015,41263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Einordnung einer geleisteten Ausgleichszahlung für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit als steuerpflichtige Einnahme

  • Betriebs-Berater

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Einordnung einer geleisteten Ausgleichszahlung für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit als steuerpflichtige Einnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit steuerpflichtiger Lohn?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergütung für unerlaubte Mehrarbeit = zu versteuernder Arbeitslohn oder Schadensersatz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn - Zahlung wurde als Gegenleistung für Zurverfügungstellung der Arbeitsleistung erhalten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 2/16

    Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 1. Dezember 2015  1 K 1387/15 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die nachfolgend erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) mit seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 291 veröffentlichten Entscheidung als unbegründet abgewiesen.

  • FG Hamburg, 19.03.2019 - 6 K 80/18

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Es handelt sich bei der Entschädigung für nicht gewährten Urlaub um eine nachträgliche Lohnzahlung (BFH, Urteil vom 21. Februar 2003, VI R 74/00, BStBl. II, 2003, 496, juris Rn. 11; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 01.12.2015, 1 K 1387/15 E, EFG 2016, 291, juris Rn. 45).
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