Rechtsprechung
VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Eidesstattliche Versicherung; Wohnungsdurchsuchung; Abbruch des Verfahrens; Kostenschuldner
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung einer Wohnungsdurchsuchung vor Beschreitung des Verfahrens der eidesstattlichen Versicherung; Geltendmachung der durch ein abgebrochenes Verfahren der eidesstaatlichen Versicherung entstandenen Kosten durch den Vollstreckungsgläubiger im Rahmen des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsvollstreckung - Wohnungsdurchsuchung; Eidesstattliche Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1982 - 2 S 1462/82
Verwaltungsvollstreckung; Beitreibung von Nebenforderungen
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Was die ferner vom Vollstreckungsgläubiger geltend gemachten Kosten der Vollstreckung (vgl. Vollstreckungsauftrag vom 30.7.2008: 20,-- EUR Mahngebühr [§ 1 Abs. 1 LVwVGKO], 15,-- EUR Pfändungsgebühr [§ 2 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. Anlage 1 zur LVwVGKO] und 8,-- EUR Reisekostenpauschale [§ 8 Abs. 2 LVwVGKO]) angeht, können diese gemäß § 13 Abs. 2 LVwVG mit der Hauptforderung beigetrieben werden, ohne dass es einer vorherigen Festsetzung und des Vorliegens der Voraussetzungen des § 2 LVwVG bedarf (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1982 - 2 S 1462/82). - BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Die Durchsuchungsanordnung ist in ihrer Wirksamkeit zeitlich zu begrenzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.05.1997, NJW 1997, 2165). - BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Schließlich handelt es sich bei dem im Vollstreckungsauftrag ausgewiesenen, noch offenen bzw. zulässigerweise beizutreibenden Gesamtbetrag in Höhe von 157, 02 EUR auch nicht um eine Bagatellforderung, welche die Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Vollstreckung nicht rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.04.1979, BVerfGE 51, 97).
- VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 7 K 301/05
Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung einer …
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Da das Gericht eine getrennte Bekanntgabe seiner Entscheidung an den jeweiligen Vollstreckungsschuldner nicht vornimmt, ist der Vollstreckungsgläubiger im Wege der Amtshilfe zu beauftragen, den Beschluss gemäß § 14 VwGO dem Vollstreckungsschuldner unmittelbar bei Beginn der Durchsuchungsmaßnahme gemäß §§ 56 Abs. 2 VwGO, 166, 176 ZPO durch Übergabe zuzustellen (vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 24.2.2005 - 7 K 301/05 - Juris). - LG Mönchengladbach, 03.05.2006 - 5 T 152/06
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Zwar gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht, eine Wohnungsdurchsuchung stets zunächst durchzuführen, bevor das Verfahren der EV beschritten wird (a.A.: LG Mönchengladbach, Beschl. v. 3.5.2006 - 5 T 152/06 - juris;… App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 3 [= S. 116/117]). - BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 46/04
Vollstreckung des Haftbefehls in der Wohnung des Schuldners
Auszug aus VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 1416/08
Dieser Haftbefehl ist ergangen; er hätte es ermöglicht, die zwangsweise Öffnung der Wohnung des Vollstreckungsschuldners zu veranlassen und diese nach ihm zu durchsuchen (zu dieser Möglichkeit aufgrund des Haftbefehls, solange die Vollstreckung zur normalen Tageszeit erfolgt, vgl. § 758a Abs. 2 ZPO sowie BGH, Beschl. v. 16.7.2004 - IXa ZB 46/04 -, NJW-RR 2005, 146;… Lackmann, in: Musielak, ZPO, 6. Auflage 2008, § 758a ZPO, Rdnr. 2;… Stöber, in: Zöller, ZPO 26. Aufl., § 758a Rdnr. 33).
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Vorlage des Vermögensverzeichnisses des Vollstreckungsschuldners auf Verlangen …
Wegen der weitergehenden Kritik an der Vorschrift nimmt der Senat auf die Kommentierung von Müller-Eiselt in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO, § 284 Rn. 32 - 39, 199. Lieferung aus 2008, Bezug (a.A. Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss vom 20. Januar 2009, 1 K 1416/08, in juris).