Weitere Entscheidung unten: VG Bremen, 25.05.2005

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 1477/03   

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https://dejure.org/2003,29824
VG Freiburg, 24.11.2003 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2003,29824)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24.11.2003 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2003,29824)
VG Freiburg, Entscheidung vom 24. November 2003 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2003,29824)
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    Umfang der Herstellerpflicht zur Einweisung des Nutzers bei einem medizinischen Gerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Rechtsprechung
   VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19781
VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2005,19781)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2005,19781)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 (https://dejure.org/2005,19781)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03
    Hinsichtlich der von ihr gestellten Anforderungen an Form und Inhalt eines Familiendarlehens verweist die Beklagte auf die Grundsätze des Bundesfinanzministeriums und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, insbesondere auf das Urteil vom 4. Juni 1991 (NJW 1992, 391).

    b) Eine Darlehensverbindlichkeit gegenüber Familienangehörigen ist im Zusammenhang mit der Bedarfsberechnung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz anzuerkennen, wenn ein Darlehensvertrag bürgerlichrechtlich wirksam abgeschlossen worden ist und die Darlehensgewähr auch anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung abgrenzbar ist (vgl. BFH, Urt. v. 4. Juni 1991 - IX R 150/85, NJW 1992, S. 391).

    Da in solchen Umwandlungsfällen der Gestaltungsmissbrauch naheliege, solle die Einhaltung des Fremdvergleichs gewährleisten, dass die dem Darlehen zugrunde liegenden Geldmittel tatsächlich aus dem Vermögen des Schuldners in das des Gläubigers übergegangen seien (vgl. zu dem Vorstehenden BFH, Urt. v. 4. Juni 1991 - IX R 150/85, NJW 1992, 391 ).

  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges

    Auszug aus VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03
    a) Rechtsgrundlage für die Rücknahme von Bewilligungsentscheidungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz ist § 45 SGB X (vgl. BVerwG, Urt. v. 8. Juni 1989 - 5 C 68/86, NVwZ-RR 1990, S. 249).
  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Bremen, 25.05.2005 - 1 K 1477/03
    Das Studentenwerk H. ist nach § 45 Abs. 4 BAföG generell für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium zuständig (vgl. hierzu BVerwGE 56, 306 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11

    Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher

    VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris.
  • OVG Saarland, 24.04.2006 - 3 Q 60/05

    Ausbildungsförderung; unentgeltliche Vermögensübertragung; Darlegungspflicht

    Ansonsten lässt es der Bundesfinanzhof für die steuerliche Anerkennung von Bau- und Anschaffungsdarlehen unter Angehörigen ausreichen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen und klar und eindeutig, auch anhand der tatsächlichen Durchführung von einer Unterhaltsgewährung oder von einer verschleierten Schenkung abgrenzbar sind vgl. hierzu BFH, Urteil vom 4.6.1991 - IX R 150/85 - zitiert nach Juris, und an diese Rechtsprechung anknüpfend VG Bremen, Urteil vom 25.5.2005 - 1 K 1477/03 - zitiert nach Juris zur ausbildungsförderungsrechtlichen Anerkennung von Darlehensverträgen unter Angehörigen.

    Zum anderen fordern auch der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 4.6.1991 (a.a.O) und ihm folgend das VG Bremen in seinem Urteil vom 25.5.2005 (a.a.O) für die Anerkennung eines Angehörigendarlehens die klare und eindeutige Abgrenzbarkeit der Darlehensgewährung von einer verschleierten Schenkung oder Unterhaltsgewährung auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles.

  • VG Karlsruhe, 17.08.2005 - 10 K 2112/04

    Nicht selbstgenutzte Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen im Sinne des

    Was zunächst das Darlehen ihrer Eltern an sie und ihre Schwester (19.910,- DM) angeht, so entspricht es jüngerer Rechtsprechung der Kammer, Angehörigendarlehen auch im Recht der Ausbildungsförderung bezüglich der Frage der Abziehbarkeit als Schulden nach den steuerlichen Grundsätzen des Fremdvergleichs zu behandeln (vgl. Urt. d. K. v. 23.03.2005 - 10 K 4181/03 -, rechtskräftig, LS in juris Rechtsprechung, Volltext in juris Länderrechtsprechung; im Anschluss hieran ebenso VG Aachen, Urt. v. 05.07.2005 - 5 K 3571/04 -, juris; a. A. VG Bremen, Urt. v. 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2006 - 1 K 1487/05

    Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen verschwiegenen Vermögens - Wechsel

    Letztendlich kommt es aber immer darauf an, anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich bei dem als Darlehen bezeichneten Rechtsgeschäft nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl.: BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 150/85  -, BFHE 165, 53 = NJW 1992, 391; VG Bremen Urteil vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, zitiert nach juris; weitergehend: VG Karlsruhe, Urteile vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 - und 17.08.2005 - 10 K 2112/04 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 22.02.2008 - 13 A 2911/05

    Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen rechtsmissbräuchlicher

    So ist in der Verwaltungsrechtsprechung anerkannt, dass etwa Darlehensverträge unter Familienangehörigen eine abzugsfähige Schuld darstellen, wenn sie den zum Steuerrecht entwickelten Kriterien des sog. "Fremdvergleichs" standhalten, also insbesondere eine schriftliche Darlehensvereinbarung vorliegt (VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 22. Juni 2006 - 2 A 51/05 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, juris; weitergehend OVG Saarlouis, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; VG Weimar, Urteil vom 23. Februar 2006 - 5 K 234/05.We -, juris).
  • VG Münster, 21.07.2006 - 6 K 5279/03

    Ausbildungsförderung - Anrechnung auf Sparvermögen

    Denn eine solche Betrachtung würde dem in einer Familie in der Regel bestehenden besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden, in diesem Sinne ebenfalls OVG Saarl., Beschluß vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 1487/05 -, juris; VG Köln, Urteil vom 21. März 2006 - 22 K 8366/04 - und VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 -, juris; a.A.: Bay VGH, Beschluß vom 26. September 2005 - 19 ZB 05.1170 - VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005 - 5 K 3571/04 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005 - 10 K 4181/03 -, NJW 2005, 2874.
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - 11 K 176/06

    Ausbildungsförderung; Kontoinhaberschaft bestimmt sich nach Bankvertrag;

    25 Um jedoch Scheingeschäfte im Sinne des § 117 BGB und Vermögenszuwendungen, bei denen es sich tatsächlich um Schenkungen handelt, aussondern zu können, ist der Auszubildende darlegungspflichtig, dass Rückzahlungsverbindlichkeiten und damit Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 S. 1 BAföG bestehen (vgl. VG Bremen, Urt. v. 25.05.2005 - 1 K 1477/03 - Juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 21.03.2006 - 1 K 1487/05 - Juris -).
  • VG Weimar, 23.02.2006 - 5 K 234/05

    Familiendarlehen als abzugsfähige Verbindlichkeit; Familiendarlehen;

    Auch im Recht der Ausbildungsförderung hat nach einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung diese Würdigung von den Kriterien auszugehen, die in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung für Angehörigendarlehen im Steuerrecht entwickelt worden sind (hierzu zuletzt VG Karlsruhe, Urteil vom 23. März 2005, NJW 2005, 2874; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005, 1 K 1477/03, zit.n. Juris; VG Aachen, Urteil vom 5. Juli 2005, 5 K 3571/04, zit.n. Juris; VGH München, Beschluss vom 26. September 2005, 19 ZB 05.1170).
  • VG Sigmaringen, 23.05.2007 - 1 K 287/06

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Vermögen; Treuhand; Darlehen; Schulden

    Letztendlich kommt es aber darauf an, anhand der Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich bei dem als Darlehen bezeichneten Rechtsgeschäft nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten handelt (vgl.: BFH, Urteil vom 04.06.1991 - IX R 150/85 -, BFHE 165, 53 = NJW 1992, 391; VG Bremen Urteil vom 25.05.2005 - 1 K 1477/03 -, zitiert nach Juris; weitergehend: VG Karlsruhe, Urteile vom 23.03.2005 - 10 K 4181/03 - und 17.08.2005 - 10 K 2112/04 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Münster, 07.07.2010 - 6 K 325/09

    Rücknahme von Bewilligungsbescheiden zur Gewährung von Ausbildungsförderung im

    Auch verlangen Eltern von ihren in Ausbildung befindlichen Kindern häufig keine Zinszahlungen oder Sicherheiten, vgl. zu den Anforderungen für ein Darlehen unter Familiengehörigen: VG Münster, Urteil vom 21. Juli 2006 - 6 K 5279/03 -, www.nrwe.de; VG Bremen, Urteil vom 25. Mai 2005 - 1 K 1477/03 - juris; BFH, Urteil vom 4. Juni 1991 - IX R 150/85 - OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2006 - 3 Q 60/05 -, juris.
  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

  • VG Oldenburg, 24.04.2007 - 13 A 1100/05

    Ausbildungsförderung; Auszubildender; Beweislast; Bewilligung; Rechtsmissbrauch;

  • VG Gießen, 19.04.2007 - 3 E 1345/06

    Ausbildungsförderung; Verwandtendarlehen als Vermögen; Rückforderung

  • VG Göttingen, 22.06.2006 - 2 A 51/05

    Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Darlehen;

  • VG Kassel, 04.11.2005 - 5 E 2631/04

    Rückforderung von BAföG rechtmäßig

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