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VG Koblenz, 10.04.2012 - 1 K 148/12.KO |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - VGH N 3/11
Kommunaler Finanzausgleich muss bis 1. Januar 2014 neu geregelt werden - Hohe …
Auszug aus VG Koblenz, 10.04.2012 - 1 K 148/12
Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss vom 21. April 2011 (1 K 960/10.KO) bis zum Abschluss des Normenkontrollverfahrens beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH N 3/11) zur Wirksamkeit von Normen des Landesfinanzausgleichsgesetzes aus. - VG Koblenz, 21.04.2011 - 1 K 960/10
Verfahren zum Finanzausgleich ausgesetzt
Auszug aus VG Koblenz, 10.04.2012 - 1 K 148/12
Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss vom 21. April 2011 (1 K 960/10.KO) bis zum Abschluss des Normenkontrollverfahrens beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH N 3/11) zur Wirksamkeit von Normen des Landesfinanzausgleichsgesetzes aus.
- VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen …
Durch ein derartiges Ziel im LEP IV können angesichts des Grundsatzes des Vorrangs des Gesetzes die gesetzlichen Vorgaben des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie der hierdurch vermittelte Anspruch auf eine dem interkommunalen Gleichheitsgebot genügende Teilhabe am Finanzausgleich jedoch nicht in Frage gestellt werden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. April 2012 - 1 K 148/12.KO -).