Rechtsprechung
FG Saarland, 04.08.2014 - 1 K 1481/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreiheit einer ehrenamtlichen Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds für den Sparkassenverband Saar bzgl. Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tätigkeit als Vorstands- und Ausschussmitglied eines Sparkassenverbands wegen der Bezeichnung als "ehrenamtlich" in der Satzung des Verbands nach § 3 Nr. 26 Buchst. a UStG steuerfrei
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Tätigkeit als Vorstands- und Ausschussmitglied eines Sparkassenverbands wegen der Bezeichnung als "ehrenamtlich" in der Satzung des Verbands nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG steuerfrei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 04.08.2014 - 1 K 1481/12
- BFH, 17.12.2015 - V R 45/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 20.08.2009 - V R 32/08
Aufsichtsratstätigkeit für eine Volksbank ist nicht als ehrenamtliche Tätigkeit …
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2014 - 1 K 1481/12
Der materielle Begriff der Ehrenamtlichkeit setzt das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraus (vgl. BFH vom 20. August 2009 V R 32/08, BStBl II 2010, 88 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Es ist zwar nicht erkennbar, dass diese Tätigkeit im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als ehrenamtlich bezeichnet wird (BFH vom 20. August 2009 V R 32/08, BStBl II 2010, 88).
Der danach gegebenen Steuerbefreiung stehen auch die BFH-Urteile vom 14. Mai 2008 XI R 70/07 (BStBl II 2008, 912) und vom 20. August 2009 V R 32/08 (BStBl II 2010, 88), in denen der BFH eine Ehrenamtlichkeit - u.a. mangels eines diese bestimmenden Gesetzes - verneint hat, nicht entgegen.
Im Gegenteil: In dem Urteil vom 20. August 2009 (V R 32/08, BStBl II 2010, 88) prüft der BFH, ob eine gesetzliche Regelung für die Ehrenamtlichkeit besteht; er kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere das Genossenschaftsgesetz (GenG) keine solche Regelung enthält.
Gegen die Vereinbarkeit dieser Steuerbefreiungsnorm mit Europarecht bestehen in der Literatur und in der Rechtsprechung bereits dem Grunde nach Bedenken (vgl. zum Streitstand: BFH vom 20. August 2009 V R 32/08, BStBl II 2010, 88).
- BFH, 14.05.2008 - XI R 70/07
Steuerbarkeit von Leistungen eines Mitglieds des Vereinsvorstands - Keine …
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2014 - 1 K 1481/12
Auch dürfte die Tätigkeit des Klägers nicht von dem sog. "materiellen Begriff" der Ehrenamtlichkeit umfasst sein, da dieser das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraussetzt (BFH vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BStBl II 2008, 912; vom 4. Mai 1994 XI R 86/92, BStBl II 1994, 773).Der danach gegebenen Steuerbefreiung stehen auch die BFH-Urteile vom 14. Mai 2008 XI R 70/07 (BStBl II 2008, 912) und vom 20. August 2009 V R 32/08 (BStBl II 2010, 88), in denen der BFH eine Ehrenamtlichkeit - u.a. mangels eines diese bestimmenden Gesetzes - verneint hat, nicht entgegen.
- BFH, 04.05.1994 - XI R 86/92
Tätigkeit im Aufsichtsrat einer kommunalen Eigengesellschaft durch ein …
Auszug aus FG Saarland, 04.08.2014 - 1 K 1481/12
Auch dürfte die Tätigkeit des Klägers nicht von dem sog. "materiellen Begriff" der Ehrenamtlichkeit umfasst sein, da dieser das Fehlen eines eigennützigen Erwerbsstrebens, die fehlende Hauptberuflichkeit und den Einsatz für eine fremdnützig bestimmte Einrichtung voraussetzt (BFH vom 14. Mai 2008 XI R 70/07, BStBl II 2008, 912; vom 4. Mai 1994 XI R 86/92, BStBl II 1994, 773).
- BFH, 17.12.2015 - V R 45/14
Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
Die Revision des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts des Saarlandes vom 4. August 2014 1 K 1481/12 wird als unbegründet zurückgewiesen. - VG Darmstadt, 20.11.2012 - 1 L 1484/12 Am 02.11.2012 hat die Antragstellerin über ihren Bevollmächtigten Klage vor dem erkennenden Gericht erhoben (1 K 1481/12.DA.A) und zugleich um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.