Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48219
FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13 (https://dejure.org/2014,48219)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2014 - 1 K 149/13 (https://dejure.org/2014,48219)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2014 - 1 K 149/13 (https://dejure.org/2014,48219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
    Widerruf einer Steuerberaterbestellung: maßgeblicher Prüfungszeitpunkt - Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Steuerberaterbestellung: maßgeblicher Prüfungszeitpunkt - Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 18.12.2013 - VII B 40/13

    Auswirkung eines Insolvenzplanverfahrens auf den Widerruf der Bestellung als

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Dieses Ziel schließt es aus, die gerichtliche Entscheidung über die Widerrufsverfügung bis zu einem - ungewissen - Ausgang eines anderen Verfahrens zurückzustellen (vergleiche - vgl. - auch Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 18.12.2013 VII B 40/13, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2014, 732, mit weiteren Nachweisen - m. w. N. - zu einem angekündigten Insolvenzplanverfahren).

    Angesichts der Zielsetzung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG sind im Übrigen keine Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Verweigerung der Zustimmung der Beklagten zu einem Ruhen des Verfahrens erkennbar, die zu einer Ersetzung der Zustimmung durch das Gericht führen könnten (vgl. auch BFH-Beschluss vom 18.12.2013 VII B 40/13, BFH/NV 2014, 732, m. w. N.).

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes:

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Den Kläger trifft grundsätzlich eine Abführungspflicht hinsichtlich des tatsächlich erzielten Gewinns aus seiner freigegebenen Tätigkeit, die allerdings nach dem Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO der Höhe nach beschränkt ist (vgl. hierzu auch BGH-Urteil vom 13.03.2014 IX ZR 43/12, MDR 2014, 564; BGH-Beschluss vom 13.06.2013 IX ZB 38/10, MDR 2013, 1192).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Eine Entnahme der Vergütung vor Erlass des Beschlusses ist nicht zulässig (BGH-Urteil vom 17.11.2005 IX ZR 179/04, ZInsO 2006, 27 m. w. N.).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Hierfür ist zu berücksichtigen, dass ein derartiges Abberufungsverfahren nicht geeignet ist, die komplexen strafrechtlichen Vorwürfe endgültig zu klären (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 17.03.2011 IX ZB 192/10, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 2011, 632).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Den Kläger trifft grundsätzlich eine Abführungspflicht hinsichtlich des tatsächlich erzielten Gewinns aus seiner freigegebenen Tätigkeit, die allerdings nach dem Maßstab des § 295 Abs. 2 InsO der Höhe nach beschränkt ist (vgl. hierzu auch BGH-Urteil vom 13.03.2014 IX ZR 43/12, MDR 2014, 564; BGH-Beschluss vom 13.06.2013 IX ZB 38/10, MDR 2013, 1192).
  • BFH, 21.09.2011 - VII B 121/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Erforderlich ist ein substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich beim Vermögensverfall zu unterstellende Gefahr ausgeschlossen werden kann, der Steuerberater werde seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen (BFH-Beschluss vom 21.09.2011 VII B 121/11, BFH/NV 2012, 74, m. w. N.).
  • BGH, 14.11.2012 - IX ZB 95/10

    Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter: Kürzung der Vergütung um nicht

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Zu Unrecht entnommene Beträge wären dann von dem Insolvenzgericht zurückzufordern oder von der festgesetzten Vergütung abzuziehen (Riedel, in: Münchener Kommentar zur InsO, 3. Auflage 2013, § 5 InsVV Rz. 8; Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 14.11.2012 IX ZB 95/10, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht - ZInsO - 2013, 152).
  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Denn die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die Beklagte würde gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie den Widerruf noch in einem Zeitpunkt verteidigte, in dem sie einem Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 178, 504, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 1995, 909, m. w. N.).
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99

    Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden -

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    a) Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2000, 741 m. w. N.).
  • BFH, 02.12.2011 - VII B 110/11

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
    Die Beantwortung der Frage, ob der sog. Entlastungsbeweis gelungen ist, erfordert eine dem Tatrichter vorbehaltene zusammenfassende Beurteilung der komplexen Verhältnisse des Einzelfalls, bei der eine Reihe gesetzlich nicht abschließend festgelegter Kriterien zu berücksichtigen ist, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Möglichkeit einer Gefährdung von Auftraggeberinteressen sprechen können (BFH-Beschluss vom 02.12.2011 VII B 110/11, BFH/NV 2012, 616 m. w. N.).
  • BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung

  • BFH, 20.04.2010 - VII B 235/09

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht