Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 09.04.1999 - 1 K 149/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Aufhebung oder Änderung von Kindergeldbescheiden; Anforderungen an die Annahme einer groben Fahrlässigkeit bezüglich der Richtigkeit der einem Kindergeldbescheid zugrundeliegenden Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 811
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82
Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 01.10.1993 - III R 58/92
Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 1 K 775/13
Kindergeld: PreMaster-Programm als Ausbildungsdienstverhältnis
Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO würde auch daran scheitern, dass die unterlassene Einlegung eines Einspruchs gegen den ablehnenden Kindergeldbescheid vom 3. Mai 2012 ein grobes Verschulden darstellt (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 9. April 1999 1 K 149/98, EFG 1999, 811). - FG Hamburg, 25.07.2006 - 5 K 60/05
Kein Ablauf der Festsetzungsfrist, falls über einen vorher gestellten Antrag auf …
Grob fahrlässig handelt der Steuerpflichtige, wenn er die Sorgfalt, zu der er nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist, in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (vgl. z.B. vom BFH 23. Januar 2001, XI R 42/00, BFHE 194, 9 , BStBl II 2001, 379 ); insbesondere wenn er die ihm vor Eintritt der Bestandskraft offen stehenden Möglichkeiten der Erklärung oder spätestens des Einspruchs nicht nutzt (…vgl. BFH vom 4. Februar 1998, XI R 47/97, BFH/NV 1998, 682 - Aufhebung Vorinstanz FG Köln vom 29. April 1997, 7 K 2156/94, EFG 1997, 1219 - vom 10. Dezember 1997, VIII B 17/97, BFH/NV 1998, 1063 ; vom 25. November 1983, VI R 8/82, BFHE 140, 18 , BStBl II 1984, 256 ; FG Baden-Württemberg vom 9. April 1999, 1 K 149/98, EFG 1999, 811; z.T. entgegen Loose in Tipke/Kruse, AO , § 173 Rd. 76; Frotscher in Schwarz, AO , § 173 Rd. 81a).