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   VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12   

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https://dejure.org/2012,37018
VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12 (https://dejure.org/2012,37018)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.11.2012 - 1 K 1518/12 (https://dejure.org/2012,37018)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. November 2012 - 1 K 1518/12 (https://dejure.org/2012,37018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Großflächige Tatoos u.a. einer mexikanischer Totenmaske - Ablehnung eines Polizeidienstbewerbers gleichwohl rechtswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeibewerber mit großen Tattoos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Polizeiausbildung: Mit Tätowierungen an beiden Armen in den Polizeidienst?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizeidienst - Trotz Tattoo Zulassung zum Bewerbungsverfahren

  • spiegel.de (Pressemeldung, 29.11.2012)

    Polizeibewerber dürfen großflächig tätowiert sein

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Auch Polizeibeamte dürfen grds. tätowiert sein

  • juraexamen.info (Zusammenfassung)

    Teilnahme an Auswahlverfahren für Polizeidienst auch mit Unterarm-Tätowierungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bewerber für Polizeidienst darf nicht wegen Tattoos abgelehnt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Polizeiberuf trotz Tätowierungen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Polizeidienst: Tätowierungen stellen kein Hindernis dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den Polizeidienst nicht entgegen - Ausschluss des Bewerbers vom Auswahlverfahren aufgrund seiner Tätowierungen verstößt gegen seine Grundrechte

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Eignungsmängel im Einstellungsverfahren // Welche Hürden müssen angehende Beamte überwinden?

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12
    Es kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht und inhaltlich hinreichend bestimmt ist, wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, BVerwGE 125, 85 ff., juris Rn. 17.

    Die Einschätzung der obersten Dienstbehörde, eine Vorgabe für das äußere Erscheinungsbild diene dienstlichen Erfordernissen, ist regelmäßig nur auf offensichtliche Fehlerhaftigkeit zu überprüfen, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, a. a. O., Rn. 21 f. m. w. N.

    Mit diesen Reglementierungen für das Einstellungsverfahren greift der Beklagte in das in Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht des Bewerbers, die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3/05 -, a.a.O. Rn. 15 m.w.N., final ein.

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12
    Dabei hat die Ermittlung des gemessen an den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung am besten geeigneten Bewerbers stets in Bezug auf das konkrete Amt zu erfolgen, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 11 m. w. N.
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 9 G 411/02

    Körperschmuck eines EU-Staatsangehörigen kein Einstellungshindernis für die

    Auszug aus VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12
    Insoweit wird das Auswahlermessen durch die Wahrung der in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verbürgten Persönlichkeitsrechte der Bewerber begrenzt, da bei pflichtgemäßer Ermessensausübung keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die über das Verlangen nach der notwendigen Eignung in persönlicher, gesundheitlicher oder charakterlicher Hinsicht hinausgehen, vgl. VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2014 - 6 B 1064/14

    Großflächige, nicht von der Sommeruniform verdeckte Tätowierungen berechtigen das

    In diesem Sinne: VG Düsseldorf, Urteil vom 5. August 2014 - 2 K 778/14 -, juris, Rn. 66 bis 68; VG Aachen, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 1518/12 -, juris, Rn. 28 bis 29.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei

    Diesen Aspekt hat bereits das Verwaltungsgericht Aachen im Urteil vom 29. November 2012, 1 K 1518/12, hervorgehoben und ausgeführt: " Insbesondere hat der Beklagte nicht schlüssig und nachvollziehbar belegt, dass der Einsatz von vergleichbar tätowierten Beamtinnen und Beamten tatsächlich zu Provokationen und Gefährdungen dieser Beamten selbst und ihrer Kollegen führen könnte.
  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.; Zur Frage, wann

    Gegen die Annahme eines Eignungsmangels auch bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen von Polizeivollzugsbeamten: VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris Rn. 8; VG Aachen, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 1 L 277/12 -, juris Rn. 7; Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281); Muckel, Einstellung in den Polizeidienst trotz Tätowierung, JA 2013, 238.Ebenso bezüglich eines Polizeivollzugsbeamten, der sein Haar in Form eines ungefähr 15 cm über den Hemdkragen reichenden sog. Pferdeschwanzes trug: BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn.29.Kein Einstellungshindernis bei "dezenten" Tätowierungen: VG Köln, Beschluss vom 23. August 2013 - 19 L 993/12 -, juris Rn. 12 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 L 150/14 - (n.v.), bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 6 B 523/14 -, juris Rn. 9; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 67.Für einen Eignungsmangel bei großflächigen (sichtbaren) Tätowierungen: Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (120 ff.); VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 52 ff. und 68, allerdings unter Hervorhebung der Aufgaben der Bundespolizei, bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 1 B 1006/14 -, juris, bislang nur als Pressemitteilung vorliegend.

    Ebenso VG Aachen, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 1518/12 -, juris Rn. 27 ff., und Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281 f.); a.A. VG Darmstadt, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 L 528/14.DA -, juris Rn. 60, und Günther, Sichtbare großflächige Tätowierungen kein Einstellungshindernis für Polizeivollzugsbeamte?, ZBR 2013, 116 (122).

    Ebenso VG Aachen, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 1518/12 -, juris Rn. 28, und Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276 (281).

  • VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den

    In dem bereits anhängigen Klageverfahren gleiches Rubrums VG Aachen - 1 K 1518/12 - kann der Antragsteller die Teilnahme an dem diesjährigen Testverfahren nicht rechtzeitig erreichen.
  • VGH Bayern, 10.04.2014 - 14 ZB 13.2268

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit für eine künstliche Befruchtung für nicht

    Allein sein Hinweis auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist im Hinblick auf die vom Verwaltungsgericht (UA S. 4) zitierte Rechtsprechung (BVerfG, U.v. 28.2.2007 - 1 BvL 5/03 - BVerfGE 117, 316 sowie BayVGH, B.v. 24.9.2007 - 14 ZB 06.2677 - juris), nach der ein Verstoß derartiger gesetzlicher Regelungen gegen Art. 3 GG zu verneinen ist, unbehelflich (vgl. auch OVG NW, B.v. 3.9.2012 - 1 A 1776/12 - ZBR 2013, 139).
  • VG Köln, 16.04.2018 - 19 K 5721/17
    Zur Begründung verweist der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen in den ihn betreffenden Verfahren VG Aachen 1 K 1518/12, 1 L 277/12 und 1 L 423/13.
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