Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 1679/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,39831
FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 1679/98 (https://dejure.org/1999,39831)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.04.1999 - 1 K 1679/98 (https://dejure.org/1999,39831)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. April 1999 - 1 K 1679/98 (https://dejure.org/1999,39831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,39831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.03.1990 - VII R 135/87

    Aufrechnung einer Steuerschuld mit dem Betrag aus der Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 1679/98
    Denn bis zur vollständigen Tilgung der rückständigen Steuern am 24. September 1996, zu denen u. a. auch Zinsen gehören ( § 276 Abs. 4 AO ) bestand für die gesamtschuldnerischen Eheleute nach Bekanntgabe des Leistungsgebots ( § 269 Abs. 2 Satz 1 AO ) ein Rechtsanspruch auf Aufteilung, und zwar unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung wegen der Gesamtschuld bereits eingeleitet war oder drohte ( BFH-Urteile vom 1. März 1990 VII R 135/87 , BFH/NV 1991, 6; 12. Juni 1990 VII R 69/89 , BStBl II 1991, 493, 495 re. Sp.; Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 269 Tz. 1; Klein/Orlopp, AO, 5. Aufl., Anm. zu § 280, 268 Anm. 3; Hübschmann/Hepp/Spitaler -;HHSp-;, § 269 AO Rz. 6, § 276 AO Rz. 4 und 5).
  • BFH, 12.06.1990 - VII R 69/89

    Die Befugnis eines Gesamtschuldners, einen Aufteilungsantrag zu stellen, stellt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 1679/98
    Denn bis zur vollständigen Tilgung der rückständigen Steuern am 24. September 1996, zu denen u. a. auch Zinsen gehören ( § 276 Abs. 4 AO ) bestand für die gesamtschuldnerischen Eheleute nach Bekanntgabe des Leistungsgebots ( § 269 Abs. 2 Satz 1 AO ) ein Rechtsanspruch auf Aufteilung, und zwar unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung wegen der Gesamtschuld bereits eingeleitet war oder drohte ( BFH-Urteile vom 1. März 1990 VII R 135/87 , BFH/NV 1991, 6; 12. Juni 1990 VII R 69/89 , BStBl II 1991, 493, 495 re. Sp.; Tipke/Kruse, AO, 16. Aufl., § 269 Tz. 1; Klein/Orlopp, AO, 5. Aufl., Anm. zu § 280, 268 Anm. 3; Hübschmann/Hepp/Spitaler -;HHSp-;, § 269 AO Rz. 6, § 276 AO Rz. 4 und 5).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 169/90

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Übersendung an den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.04.1999 - 1 K 1679/98
    nur eine Ausfertigung des Bescheides übermittelt wurde (BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 169/93, BFH/NV 1992, 433 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 05.11.2013 - 15 K 14/13

    Ausübung eines verwaltungsrechtlichen Gestaltungsrechts bei Antrag auf Aufteilung

    Obwohl § 280 Abs. 1 AO bei Aufteilungsbescheiden eine eigenständige und abschließende Regelung der Korrekturmöglichkeiten enthält, kann grundsätzlich auch im Rechtsbehelfsverfahren eine Änderung des Bescheides herbeigeführt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - Rheinland-Pfalz vom 28. April 1999 1 K 1679/98, juris Rz 17; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 280 AO Rz 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht