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Rechtsprechung
   FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99   

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FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.11.2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. November 2000 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/2000,9320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Pfändung einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändungs- und Einziehungsverfügung; Pfändungsschutzbestimmung für Arbeitseinkommen; Renten gelten als Arbeitseinkommen; Unpfändbarkeit einer Geldrente; Pfändbarkeit der Kapitalabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90

    Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den

    Auszug aus FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 168/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 12. Juni 1991 VV R 54/90, BStBl. II 1991, 747), der sich der Senat anschließt (ebenso Finanzgericht Bremen, Urteil vom 26. Januar 1999, 2 97 227 K 2, EFG 1999, 418), ist eine Kapitallebensversicherung mit der Möglichkeit einer Verrentung nicht generell unpfändbar.
  • BFH, 31.07.2007 - VII R 60/06

    Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei

    Der Senat teilt nicht die vom FG des Saarlandes (Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99, EFG 2001, 189) vertretene Auffassung, dass dem Vollstreckungsschuldner die Wahlmöglichkeit zwischen Rentenleistung und Kapitalauszahlung aufgrund des höchstpersönlichen Charakters des Wahlrechts trotz einer Pfändung verbleibt.
  • FG Berlin, 11.09.2006 - 9 K 9222/04

    Pfändung von Kapitallebensversicherungen

    Zwar soll nach Auffassung des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Pfändungsschutz dann bestehen, wenn es sich - nach Ausübung eines bestehenden Wahlrechts - um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken.

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahre 1991 ( VII R 54/90 , BStBl II 1991, 747 ), auf die in den Urteilen des Finanzgerichts des Saarlands (zuletzt Urteil vom 7. November 2000 1 K 168/99 , EFG 2001, 189 ) Bezug genommen wird, hat dieser im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 850 Abs. 3 lit. b ZPO es für maßgeblich erachtet, dass "es sich um wiederkehrende Bezüge handelt, die dazu bestimmt sind, den laufenden Lebensunterhalt zu decken".

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 06.08.1999 - 1 K 168/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21979
FG Saarland, 06.08.1999 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/1999,21979)
FG Saarland, Entscheidung vom 06.08.1999 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/1999,21979)
FG Saarland, Entscheidung vom 06. August 1999 - 1 K 168/99 (https://dejure.org/1999,21979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Pfändung von Kapitallebensversicherungen mit Rentenwahlrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1065
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