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   FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07   

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FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07 (https://dejure.org/2010,13238)
FG München, Entscheidung vom 28.04.2010 - 1 K 1758/07 (https://dejure.org/2010,13238)
FG München, Entscheidung vom 28. April 2010 - 1 K 1758/07 (https://dejure.org/2010,13238)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Schulgeldzahlungen für den Besuch der im Inland belegenen deutsch-französischen Schule nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben i.R.d. Einkommensteuererklärung; Entrichtung eines Entgelts durch einen Steuerpflichtigen für den Besuch seines Kindes an einer staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschule; Besuch der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer deutsch-französischen Schule im Inland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer deutsch-französischen Schule im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1310
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.04.2004 - 2 BvR 88/03

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung der Anerkennung von

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Der Zweck der Begünstigung bestimmter Privatschulen rechtfertigt grundsätzlich auch die - nur als Reflex auftretenden - Ungleichbehandlungen der schulgeldleistenden Steuerpflichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. April 2004, 2 BvR 88/03, HFR 2004, 690, DStRE 2004, 951; Sächsisches Finanzgericht in juris, m.w.N.).

    Demgegenüber wird eine solche Förderung durch das Sonderungsverbot des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG für inländische Privatschulen zulässig ausgeschlossen bzw. durch die im Rahmen der Bundesgesetzgebung erfolgte Anknüpfung an die schulrechtlichen Begriffe der Länder in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2007 und damit die Berücksichtigung der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Privatschulenwesens nach dem Grundgesetz (vgl. Art. 30, 70 ff. GG; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss in HFR 2004, 690, DStRE 2004, 951) zulässig begrenzt.

    Die Begrenzung der indirekten Förderung inländischer Privatschulen u.a. durch die Anknüpfung an die schulrechtlichen Begriffe der Länder in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG 2007 ist vielmehr nach der dargelegten, ständigen Rechtsprechung des BVerfG (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss in HFR 2004, 690, DStRE 2004, 951), der der Senat folgt, verfassungsgemäß.

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Schulgeldzahlungen für eine nach Landesrecht angezeigte Ergänzungsschule keine

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Diese sind vielmehr an die Entscheidungen der hierfür zuständigen obersten Kultusbehörden der Länder gebunden (Finanzgericht München, Urteil vom 23. September 2008 12 K 718/08, EFG 2009, 1456, m.w.N., Revision eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: X R 27/09).

    Die Revision wird im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren X R 27/09 und X R 48/09 gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen.

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Abziehbarkeit des an eine niederländische Hochschule (Hogeschool) gezahlten

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Damit nimmt der Gesetzgeber eine Besserstellung von Aufwendungen für Privatschulen im Ausland billigend in Kauf (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 1. Oktober 2009 1 K 2304/07, juris, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 48/09; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. März 2009 IV C 4-S 2221/07/0007, 2009/0158048, BStBl I 2009, 487).

    Die Revision wird im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren X R 27/09 und X R 48/09 gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen.

  • FG München, 23.09.2008 - 12 K 718/08

    Berücksichtigung von Aufwendungen aus einer Hochschullehrertätigkeit als

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Diese sind vielmehr an die Entscheidungen der hierfür zuständigen obersten Kultusbehörden der Länder gebunden (Finanzgericht München, Urteil vom 23. September 2008 12 K 718/08, EFG 2009, 1456, m.w.N., Revision eingelegt, Az. des Bundesfinanzhofs - BFH -: X R 27/09).

    e) Auch im Übrigen ergeben sich weder aus dem Klagevorbringen noch aus dem sonstigen Akteninhalt Anhaltspunkte dafür, dass die Nichtabzugsfähigkeit des streitigen Schulgeldes gegen Verfassungsnormen bzw. gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen könnten (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1881 sowie Finanzgericht München, Urteil in EFG 2009, 1456).

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 40/04

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    27 3. Im Ergebnis fehlt es damit hinsichtlich der vorliegend zu beurteilenden Jahrgangsstufen 6 bis 12 der Schule an einem qualifizierten staatlichen Anerkennungsakt eines deutschen Bundeslandes, der KMK oder des Bundesgesetzgebers, der dokumentiert, dass die Schule insoweit besonders förderungsbedürftig und -würdig ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 XI R 40/04, BFH/NV 2007, 1881).

    e) Auch im Übrigen ergeben sich weder aus dem Klagevorbringen noch aus dem sonstigen Akteninhalt Anhaltspunkte dafür, dass die Nichtabzugsfähigkeit des streitigen Schulgeldes gegen Verfassungsnormen bzw. gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen könnten (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1881 sowie Finanzgericht München, Urteil in EFG 2009, 1456).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Zugleich folgt hieraus ein grundrechtlicher Anspruch auf Schutz und Förderung für private Ersatzschulen, nicht jedoch für Ergänzungsschulen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 9. März 1994, 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88, BVerfGE 90, 107).

    Der Sonderausgabenabzug dient der Erfüllung der staatlichen Pflicht, Privatschulen, die nicht zu einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern führen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG), zu fördern (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994, 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88, BVerfGE 90, 107).

  • BFH, 09.11.2011 - X R 24/09

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Allein der Umstand, dass im Streitfall nach Aktenlage im Zusammenhang mit dem an die Schule zu zahlenden Schulgeld kein Verstoß gegen das Sonderungsverbot vorliegt (vgl. hierzu auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. November 2008 5 K 6417/04, EFG 2009, 1204, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 24/09), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • FG Köln, 24.11.2008 - 5 K 6417/04

    Schulgeld für eine von der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Allein der Umstand, dass im Streitfall nach Aktenlage im Zusammenhang mit dem an die Schule zu zahlenden Schulgeld kein Verstoß gegen das Sonderungsverbot vorliegt (vgl. hierzu auch Finanzgericht Köln, Urteil vom 24. November 2008 5 K 6417/04, EFG 2009, 1204, Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 24/09), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 05.04.2006 - XI R 1/04

    Abzug von an eine Europäische Schule geleistetes Schulgeld

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    b) In seinem Urteil vom 5. April 2006 (XI R 1/04, BFHE 213, 345, BStBl II 2006, 682) hat der BFH außerdem für die öffentlich-rechtliche Europäische Schule entschieden, dass diese durch staatliche Akte des Bundesgesetzgebers einen Status erlangt habe, der einer staatlich genehmigten Schule im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG entspreche.
  • FG München, 29.05.2008 - 15 K 3058/05

    Kosten für den Besuch eines ausländischen Internats

    Auszug aus FG München, 28.04.2010 - 1 K 1758/07
    Der Gleichheitssatz kann nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigung, die die Mitglieder einer begünstigten Gruppe erhalten, auch auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt wird (Finanzgericht München, Urteil vom 29. Mai 2008 15 K 3058/05, EFG 2008, 1453, Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: X B 212/08).).
  • FG Sachsen, 01.10.2009 - 1 K 2304/07

    Schulgeld für den Besuch einer nicht staatlich anerkannten Ergänzungsschule im

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Schulgeld für eine US-amerikanische Schule auf deutschem Staatsgebiet als

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 32/03

    Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05
  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

    Sie führt nicht zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (so auch FG München, Urteile vom 23. September 2008  12 K 718/08, EFG 2009, 1456, und vom 28. April 2010  1 K 1758/07, EFG 2010, 1310; Korte, Anmerkung zum Urteil in EFG 2010, 1310, 1314; a.A. Nacke, Der Betrieb 2008, 2792).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1310 veröffentlichten Urteil ab.

    Sie führt nicht zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (so auch FG München, Urteile in EFG 2009, 1456, und vom 28. April 2010  1 K 1758/07, EFG 2010, 1310; Korte, Anmerkung zum Urteil in EFG 2010, 1310, 1314; a.A. Nacke, Der Betrieb 2008, 2792).

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

    Sie führt nicht zu einem Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (so auch Sächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009  1 K 2304/07, EFG 2010, 1030, und FG München, Urteil vom 28. April 2010  1 K 1758/07, EFG 2010, 1310; Korte, Anmerkung zum FG-Urteil in EFG 2010, 1310, 1314; a.A. Nacke, Der Betrieb 2008, 2792).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 5 K 2852/07

    Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen an eine Schweizer Schule als

    Der Gesetzgeber nimmt damit eine Besserstellung von Aufwendungen für Privatschulen, die in den von § 52 Abs. 24 Buchstabe a Satz 2 EStG erfassten Ländern belegen sind, nicht nur gegenüber inländischen Privatschulen (vgl. hierzu FG München, Urt. v. 28. April 2010, 1 K 1758/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1310, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 12/10; Sächsisches FG, Urt. v. 1. Oktober 2009, 1 K 2304/07, EFG 2010, 1030, Rev. beim BFH anhängig unter Az. X R 48/09 und Schaffhausen/Plenker, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 1123 ), sondern auch gegenüber solchen Privatschulen in Kauf, die außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind.
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