Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 18.02.2014 - 1 K 1829/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8090
VG Karlsruhe, 18.02.2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,8090)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,8090)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,8090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhaftigkeit einer das Parken mit Parkscheibe auf 10 min beschränkenden verkehrsrechtliche Anordnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mindestparkdauer für Parken mit Parkscheibe ist 30min

  • Justiz Baden-Württemberg

    Anl 3 Zeichen 314 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 4 StVO
    Zulässige Parkzeit bei Parken mit Parkscheibe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO Anlage 3 Zeichen 314
    Verkehrsregelung ( StVO ) - Parkscheibe; zulässige Höchstdauer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 808 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.02.2014 - 1 K 1829/12
    Als Adressat dieses belastenden Verwaltungsaktes ist er klagebefugt, weil zumindest eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG in Betracht kommt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 21.08.2003, - 3 C 15/03 - NJW 2004, 698 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 19 = NZV 2004, 52).
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Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3483
FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,3483)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,3483)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 1 K 1829/12 (https://dejure.org/2014,3483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    In steuerlicher Hinsicht ist die Höhe der abziehbaren Leistungen durch die erzielbaren Nettoerträge begrenzt (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16).

    (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 a.a.O.).

    Im Urteil des BFH vom 13. Dezember 2005 X R 61/01, BStBl II 2008, 16 führt der BFH aus, dass für eine steuerrechtlich zu beachtende Änderungsklausel der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO genügt.

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend Beschluss des Großen Senates des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847 sowie Urteil des BFH vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).

    Die Beteiligten lassen sich von dem Gedanken leiten, dass die übertragene existenzsichernde Wirtschaftseinheit der Familie erhalten bleibt (BFH-Urteil vom 27. August 1997 a.a.O.).

    Charakteristisch ist für die Hof- und Betriebsübergabe ferner, dass das "Bewirtschaften" von Hof- und Betrieb einen Aufwand an Zeit und persönlicher Arbeitsleistung erfordert, der nur bis zum Erreichen einer selbst gewählten Altersgrenze erbracht werden kann (BFH-Urteil vom 27. August 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • BFH, 09.05.2007 - X B 162/06

    Vorweggenommene Erbfolge: Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, da in dem Beschluss des BFH vom 9. Mai 2007 X R 162/06, BFH/NV 2007, 1501 der Leitsatz lautet, dass wiederkehrende Leistungen auch dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei wesentlich veränderten Lebensbedürfnissen (Heimunterbringung, Pflegebedürftigkeit) ausgeschlossen wird.
  • BFH, 24.07.1996 - X R 167/95

    Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 14.02.1996 - X R 106/91

    Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsrente ist, dass eine ertragbringende Wirtschaftseinheit, die schon bisher vom Übergeber bewirtschaftet war und durch ihre Erträge ganz oder teilweise dessen Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer überlassen wird (ausführlich BFH-Urteile vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BStBl II 1996, 687 und vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BStBl II 1997, 315).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Sie sind Entgelt für das übernommene Vermögen (Beschluss des Großen Senats vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl II 2004, 95).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Werden wiederkehrende Leistungen in sachlichem Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt (private Versorgungsrente), stellen diese weder Veräußerungsentgelt des Übergebers noch Anschaffungskosten des Übernehmers dar, sondern sind spezialgesetzlich den Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) und den wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) zugeordnet (grundlegend Beschluss des Großen Senates des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847 sowie Urteil des BFH vom 27. August 1997 X R 54/94, BStBl II 1997, 813 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2014 - 1 K 1829/12
    Im Beschluss vom 22. Juni 1994 - 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671 hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass der Übergang bestimmter Betriebe, die "durch ihre Widmung für einen konkreten Zweck verselbständigt und als wirtschaftlich zusammengehörige Funktionseinheiten organisiert sind", (erbschaft-)steuerlich privilegiert sein müsse.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 16/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2014  1 K 1829/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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