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   VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15   

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VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15 (https://dejure.org/2016,14199)
VG Köln, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 K 1838/15 (https://dejure.org/2016,14199)
VG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 (https://dejure.org/2016,14199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beitragsbescheide der IHK-Köln für 2015 rechtswidrig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beitragsbescheide der IHK-Köln für 2015 rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15
    Auf einer zweiten Stufe wird dieser voraussichtliche Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 12.

    Geboten ist vielmehr ebenfalls die Feststellung, ob die Festsetzung des Mittelbedarfs der Kammer im Wirtschaftsplan den insofern zu stellenden rechtlichen Anforderungen genügt, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn.13.

    § 3 Abs. 2 Satz 2 IHKG gebietet die Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen Finanzgebarung sowie eine pflegliche Behandlung der Leistungsfähigkeit der Kammerzugehörigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 16.

    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16, s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 35.

    Zudem muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 17 f., s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 36.

    Dementsprechend kommt es bei dem im Haushaltsrecht geltenden Gebot der Schätzgenauigkeit auch nicht darauf an, ob sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist, sondern dass die Prognosen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16.

  • VG München, 20.01.2015 - M 16 K 13.2277

    Beitragserhebung durch IHK; Zulässigkeit der Rücklagenbildung; Umgang mit

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15
    In der Regel dürfte sie diesen spätestens in den nächsten zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Wirtschaftsplan einstellen müssen, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014, - 6 A 11345/13 -, juris, Rn. 21; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 25.

    Zum anderen würden die besonderen Bestimmungen über die Rücklagenbildung umgangen, wenn man zulassen würde, dass der Vortrag kumulierter Jahresergebnisse allein durch eine Zweckbestimmung rechtmäßig werden könnte, vgl. in diesem Sinne auch: VG München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 29.

  • VG Hamburg, 02.03.2016 - 17 K 2912/14

    Zur Rechtswidrigkeit eines Beitragsbescheides der Handelskammer Hamburg auf Grund

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15
    Dieses ist nicht schon dann verletzt, wenn sich eine Prognose im Nachhinein als falsch erweist; Prognosen müssen aber aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 16, s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 35.

    Zudem muss auch die Höhe der Rücklagen vom sachlichen Zweck gedeckt sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015, - 10 C 6.15 -, Rn. 17 f., s. auch VG Hamburg, Urteil vom 02.03.2016, - 17 K 2912/14 -, juris, Rn. 36.

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15
    Die Beiträge dürfen also nur insoweit erhoben werden, als die Kosten der Errichtung und Tätigkeit der Industrie- und Handelskammer nicht anderweitig gedeckt sind; sie dürfen nicht der Bildung von Vermögen dienen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 26.06.1990, - 1 C 45.87 -, juris, Rn. 20.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Auszug aus VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1838/15
    In der Regel dürfte sie diesen spätestens in den nächsten zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Wirtschaftsplan einstellen müssen, vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.09.2014, - 6 A 11345/13 -, juris, Rn. 21; Verwaltungsgericht (VG) München, Urteil vom 20.01.2015, - M 16 K 13.2277 -, juris, Rn. 25.
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371

    Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der

    Sie hat den Gewinn deshalb in der Regel - soweit nicht eine Beitragsrückerstattung an die Kammermitglieder erfolgt ist oder die Vollversammlung bereits einen speziellen Beschluss über die aufgabengemäße Gewinnverwendung gefasst hat - spätestens in den nächsten, zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Haushaltsplan einzustellen (vgl. zum Ganzen: OVG RhPf, U.v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 - juris Rn. 21; VG Köln, U.v. 16.6.2016 - 1 K 1838/15 - juris Rn. 38 f.; VG München, U.v. 20.1.2015 - M 16 K 13.2277 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.187

    Rechtmäßigkeit des Handwerkskammerbeitrags

    Sie hat den Gewinn deshalb in der Regel - soweit nicht eine Beitragsrückerstattung an die Kammermitglieder erfolgt ist oder die Vollversammlung bereits einen speziellen Beschluss über die aufgabengemäße Gewinnverwendung gefasst hat - spätestens in den nächsten, zeitlich auf die Feststellung des Gewinns nachfolgenden Haushaltsplan einzustellen (vgl. zum Ganzen: OVG RhPf, U.v. 23.9.2014 - 6 A 11345/13 - juris Rn. 21; VG Köln, U.v. 16.6.2016 - 1 K 1838/15 - juris Rn. 38 f.; VG München, U.v. 20.1.2015 - M 16 K 13.2277 - juris Rn. 25).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2017 - 20 K 5579/17
    Die Entscheidung über das Vorhalten einer Rücklage und über deren Höhe muss die Kammer bei jedem Haushaltsplan - und damit jährlich - erneut treffen, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 10 C 6.15 - Urteil der Kammer vom 30. März 2017 - 20 K 3225/15 - Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 15. Februar 2017 - 1 K 4043/16 -, sowie Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 K 1838/15 - Verwaltungsgericht Hamburg, Urteil vom 2. März 2016 - 17 K 2912/14 - Verwaltungsgericht München, Urteil vom 20. Januar 2015 - M 16 K 13.2277 - zitiert nach juris.
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